Generell besteht ein Unterhaltsanspruch von beiden Elternteilen, ganz unabhängig davon, ob diese verheiratet, geschieden oder getrennt leben. Wichtig ist, dass das volljährige Kind den Unterhalt selbst geltend macht. Erst Ausbildung, dann Studium – Unterhaltsregelungen
Eltern sind zum Unterhalt für eine Berufsausbildung des Kindes verpflichtet. Unterhaltspflicht bei 2. Ausbildung? Familienrecht. Strebt das Kind allerdings nach einer Ausbildung ein Studium an, so müssen Eltern dann Unterhalt zahlen, wenn das Studium unmittelbar an die Ausbildung angrenzt und ein sachlicher Zusammenhang besteht. Eine Arzthelferin, die schon drei Jahre in ihrem Beruf tätig ist und dann ein Studium der Medizin anstrebt, muss im Rahmen des Unterhalts nicht mehr finanziert werden. Ein Bankkaufmann, der seine Lehre abgeschlossen hat und ein Semester später Ökonomie studieren möchte, ist unterhaltsberechtigt. Dies gilt allerdings nur bei Kindern, die ein Abitur absolviert haben.
- Unterhaltspflicht bei 2 ausbildung in der
Unterhaltspflicht Bei 2 Ausbildung In Der
Welche Rechte haben mein Kind und ich? Wir binden an dieser Stelle Inhalte von {videoservice} ein. Weitere Informationen dazu finden Sie {socialhintlink_begin}hier{socialhintlink_end}. Kinder zu haben ist sehr schön, aber auch teuer. Das kann manchmal zum Problem werden. Vor allem wenn Eltern sich trennen oder nie ein Paar waren. Dann gibt es oft Streit darum, wie viel Geld der eine dem anderen für die Kinder geben muss. Unterhalt: Mehrere Ausbildungen des Kindes. In Deutschland ist die Zahlung für Kinder im Unterhaltsrecht geregelt. Dort finden sich Regeln, wer wen mit Geld unterstützen muss und wie hoch der Geldbetrag mindestens sein muss. In diesem Kapitel finden Sie Informationen zum "Kindesunterhalt". So nennt man die Unterhaltszahlungen für Kinder. Sie wissen nicht, wo Sie das nächste Jugendamt finden? Auf können Sie das für Sie zuständige Jugendamt suchen. Sie müssen keine Angst haben, sich an das Jugendamt zu wenden. Eine wichtige Aufgabe des Jugendamtes ist es, Familien zu helfen und sie bestmöglich zu beraten. Mehr zu den Aufgaben des Jugendamtes, finden Sie in unserem Kapitel " Jugendamt ".
# 3
Antwort vom 25. 2012 | 18:32
Hallo und vielen Dank erstmal für die bisherigen Antworten. @edy und Keinanwalt:
Also er hat nach der Schule nicht direkt mit einer Ausbildung begonnen, sondern erst einmal eine Weile nicht wirklich etwas gemacht. Er wollte nie eine Ausbildung machen, da er mit Schule sehr große Schwierigkeiten hatte. Durch das Drängen von Angehörigen, hat er sich dann aber nach 25 Jahren mal hier und mal dort arbeiten zu einer Fleischerlehre entschieden. Diese hat er nach einem Jahr wie gesagt "beendet", ist Papa geworden, und hat sich ersteinmal um nichts gekümmert. Er wohnt seit einem Jahr mit seiner Freundin es geht drunter und drüber. Natürlich könnte er bei uns wohnen, das will er aber nicht. So sind also die weiteren Fakten. Nachtrag: das mit der Therapie: Kann man ihn denn dazu zwingen? Unterhaltspflicht bei 2 ausbildung die. Denn Einsicht ist bis jetzt noch keine da...
Liebe Grüße
-- Editiert klausbaerbel am 25. 2012 18:34
# 4
Antwort vom 25. 2012 | 18:58
Wichtig ist erstmal das kein gültiger Titel mehr besteht?