Haben Sie das Formular ausgefüllt, sollten Sie auch das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Vielleicht finden Sie auch gemeinsam eine Möglichkeit, die Sie entlastet oder Ihre Tätigkeiten so anpasst, dass Sie trotz der gesundheitlichen Einschränkung dennoch weiterarbeiten können. Finden Sie keine Möglichkeit, müssen Sie eine fristlose Kündigung auf ärztlichen Rat einreichen. Bevor Sie dies tun, sollten Sie eine Unterlassungsaufforderung ausformulieren. In dieser bestätigt Ihr Arbeitgeber, dass Sie für die Arbeit wichtige Tätigkeiten nicht mehr ausüben können. Bewahren Sie unbedingt die ärztlichen Attests, das Formular des Arbeitsamtes, die Abmahnung und die Kündigung sowie alle anderen Schriftstücke in Ihren Unterlagen auf. So können Ihnen später keine falschen Vorwürfe gemacht werden. Kündigen auf ärztlichen Rat? (Arzt, Krankheit, Sperrzeit). Die Folgen einer Kündigung auf ärztlichen Rat Damit es nachher nicht zu gravierenden Folgen kommt, sollten Sie unbedingt Folgendes beachten: Wird ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht eingeleitet, wird überprüft, ob Ihr Kündigungsgrund wirklich plausibel ist.
- Kündigung auf ärztlichen Rat? (Recht, Ausbildung und Studium, Kündigungsfrist)
- Kündigung auf ärztlichen Rat und Urlaubsanspruch Arbeitsrecht
- Kündigungsfrist - Kündigung auf ärztliches Anraten - arbeitsrecht.de Forum - Das Forum zum Arbeitsrecht und Sozialrecht
- Kündigen auf ärztlichen Rat? (Arzt, Krankheit, Sperrzeit)
Kündigung Auf Ärztlichen Rat? (Recht, Ausbildung Und Studium, Kündigungsfrist)
Frage vom 26. 1. 2020 | 03:14
Von Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung auf ärztlichen Rat und Urlaubsanspruch
Hallo, bin neu hier nun zu meiner Frage,
Ich habe am 04. 07. 2018 Vollzeit bei einem Sicherheits Unternehmen in NRW angefangen, habe aufgrund der Arbeitsbedingungen einen Burnout erlitten (Kurzfristig unregelmäßig wechselne Schichtdienste immer 12std, 6 Tage Wochen, kaum Freizeit usw. ) und möchte nun auf Ärztlichen Rat kündigen (AfA Formular)
Ich bin seit circa 01. 03. Kündigungsfrist - Kündigung auf ärztliches Anraten - arbeitsrecht.de Forum - Das Forum zum Arbeitsrecht und Sozialrecht. 2019 Krank geschrieben und bin somit im Krankengeldbezug. Nun habe ich im Jahr 2019 keinen Urlaub genommen (26 Tage) genauso wie 2020 auch nicht. Ich möchte in den nächsten 2 Tagen (27. 01. 2020) wenn ich beim Arzt das Formular ausfüllen war dieses bei der AfA einreichen und die Kündigung mit Kündigungsfrist (4 Wochen) zum 01. 2020 beim AG einreichen. Da ich aber Krank geschrieben bin kann ich meine Urlaubstage nicht mehr wahrnehmen und somit müssen sie ausgezahlt werden wenn ich das richtig verstanden habe, wie viele Tage Urlaub von letztem und diesem Jahr stehen mir genau zu?
Kündigung Auf Ärztlichen Rat Und Urlaubsanspruch Arbeitsrecht
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Auf den Punkt
Die geltende Kündigungsfrist kann sich aus dem Gesetz, einem Tarifvertrag oder einem Arbeitsvertrag ergeben. Die gesetzliche Kündigungsfrist ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt und beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten eines Monats oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitgeber verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Kündigung auf ärztlichen Rat und Urlaubsanspruch Arbeitsrecht. In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist nur zwei Wochen. In der Probezeit einer Ausbildung darf sogar ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigungsfrist bezeichnet die Zeitspanne, die zwischen Zugang der ordentlichen Kündigung und dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses liegt.
Kündigungsfrist - Kündigung Auf Ärztliches Anraten - Arbeitsrecht.De Forum - Das Forum Zum Arbeitsrecht Und Sozialrecht
So kurze Kündigungsfristen gibt es auch gar nicht...
# 5
Antwort vom 27. 2018 | 20:00
So kurze Kündigungsfristen gibt es auch gar nicht...
Naja, die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer kann schon mal recht kurz sein. Und mit entsprechendem ärztlichen Attest kann man diese sogar auf 0, 0 reduzieren. Versuchen kann der TS die Variante "Kündigung mit Attest" ja mal, eventuell ist der AG ja froh wenn er geht? # 6
Antwort vom 28. 2018 | 02:34
Von Status: Schlichter (7427 Beiträge, 3050x hilfreich)
zumal mir per 01. 2019 ein euer Job in Aussicht steht. Vor allem erst dann kündigen, wenn der neue Job sicher ist. "In Aussicht" ist gar nix. Ich habe hier auch eine schöne Aussicht. Ansonsten sollte man das zu allererst mal mit der AfA besprechen! Signatur: "Valar Morghulis"
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Kündigen Auf Ärztlichen Rat? (Arzt, Krankheit, Sperrzeit)
Quelle: 11. IhF-Fortbildungskongress
Ich müsste Ende Dezember kündigen. Meine Hausärztin sagt, sie gibt mir kein Attest, sondern möchte vom Arbeitsamt offiziell angefragt werden. Ist das so richtig? Nein, das ist NICHT richtig, die AfA hat gar keinen Anspruch auf medizinische Auskünfte von deinen Ärzten, wenn sie denen was erzählt verletzt sie ihre ärztliche Schweigepflicht. Jedenfalls wenn du das nicht erlaubt hast, mit deiner Unterschrift auf einer Schweigepflicht-Entbindung und dann hat auch nur ein Arzt (vom ÄD der AfA) mit ihr über deine gesundheitlichen Probleme zu sprechen (oder Unterlagen anzufordern) und nicht die Sachbearbeiter ( SB) der AfA. Eine "Begutachtung" durch den ÄD der AfA wird aber frühestens beauftragt, wenn du deinen Antrag auf ALGI dann stellen wirst wegen der Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen. Da ich einfach den Kopf frei bekommen möchte und nicht zwischen AU und versuchter Arbeit hin und her pendeln möchte, habe ich mich zu diesem Vorgehen entschlossen, zumal es mir die KollegInnen an der Arbeit auch nicht leicht machen.
Die Krankschreibung nach der Kündigung ist weitverbreitet und für gekündigte Arbeitnehmer auch nicht weiter problematisch. Da die Kündigung an sich ein äußerst belastendes Ereignis darstellt, hat der zuständige Arzt damit im Regelfall bereits Grund genug, eine Krankschreibung auszustellen. Fühlen Sie sich nach der Kündigung nicht in der Lage, an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren, sollten Sie sich ohnehin unbedingt ärztlichen Rat holen. Einen negativen Effekt hat eine Krankschreibung im Zweifelsfall nur dann, wenn Sie im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses mit Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung aushandeln wollen. Lassen Sie sich kurz nach der Kündigung krankschreiben, dann gibt das womöglich Anlass zu dem Verdacht, dass Sie gar kein Interesse an einer Rückkehr in das Unternehmen haben. Könnte Sie auch interessieren
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