Willkommen beim Geoportal Münsterland
Das Geoportal Münsterland stellt für Bürger und Unternehmen frei zugänglich und kostenfrei münsterlandweite Karten zu verschiedenen Themen bereit. Dabei werden neben den Diensten der Kooperationspartner Kreis Borken, Kreis Coesfeld, Stadt Münster, Kreis Steinfurt und Kreis Warendorf auch Dienste des Landes NRW sowie weiterer externer Stellen eingebunden. Das Angebot umfasst neben dem Geoviewer auch Karten zu einzelnen Themen. Der Geoviewer ist eine umfassende Anwendung, in der viele verschiedenen Themen zusammengefasst sind. Über die Einzelthemen können einfachere Darstellungen zu einzelnen Themen gefunden werden. Münsterlandkarte kreis warendorf und. Zudem sind hier z. T. externe Angebote verlinkt, sodass auch im Geoviewer nicht dargestellte Themen angeboten werden. Unter "Weitere Informationen" sind zusätzliche Informationen zum Geoportal, den dargestellten Daten und Kooperationspartnern aber auch Anbieter weiterer Daten zu finden.
Münsterlandkarte Kreis Warendorf In New York
Wer ist Empfangsberechtigt? Die Münsterlandkarte wird durch die Ortsbehörden direkt an leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche ausgehändigt und mit einem virtuellen Guthaben aufgeladen. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien im Leistungsbezug nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG und aus Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Die "Bezahlung" der Leistungen beim Anbieter erfolgt mit Hilfe der Karte. Genutzt wird das System für die Abrechnung von eintägigen Ausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten, gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung sowie Leistungen der sozialen und kulturellen sführliche Informationen zum gesamten System gibt es unter. Münsterlandkarte kreis warendorf in new york. Die betroffenen Kinder, Eltern und Leistungsanbieter werden frühzeitig durch die Ortsbehörden informiert. Münsterlandkarte
Persönlicher Bedarf, so wie Taschengeld, müssen selbst getragen werden. Mittagessen in Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege Bietet die Kindertageseinrichtung, die Tagespflege oder die Schule, die ein Kind besucht, eine gemeinsame Mittagsverpflegung an, werden auch hier die tatsächlichen Kosten übernommen. Weitere Informationen zum Thema: Checkheft des Bundesministeriums