Nordrhein-Westfalen will bei der Umsetzung der Inklusion an Schulen umsteuern. Am Freitag legte die Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) die Eckpunkte für die Neuausrichtung beim gemeinsamen Unterricht vor: "Wir werden die Angebote an Schulen des Gemeinsamen Lernens bündeln und eindeutige Qualitätskriterien einführen", sagte die Schulministerin bei der Vorstellung des Programms. Das Gemeinsame Lernen kann demnach künftig nur dann an weiterführenden Schulen eingerichtet werden, wenn dort bestimmte Standards erfüllt sind. So muss ein pädagogisches Konzept für die inklusive Bildung vorliegen, die räumlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein, es müssen Lehrkräfte für die sonderpädagogische Förderung vorhanden sein und das Kollegium muss systematisch fortgebildet werden. Für jede Inklusionsklasse gibt es eine halbe Stelle zusätzlich
Klassengröße, Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Personalbemessung sollen klar geregelt werden. Die weiterführenden Schulen sollen künftig so viele Schülerinnen und Schüler aufnehmen, dass sie Eingangsklassen bilden können, in denen durchschnittlich 25 Schülerinnen und Schüler lernen, davon im Schnitt drei mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.
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Yvonne Gebauer Inklusion Salon
"Viel zu oft werden ihre Belange in der aktuellen Politik nicht mitgedacht. " Durch den "Schul-O-Mat" gebe es nun ein Informationsangebot, das "genau auf die relevanten Themen dieser Generation eingeht", so Butzheinen. Schülervertretung: Nur AfD und FDP antworteten nicht Zuvor hatte die Schülervertretung Thesen und Wahlprüfsteine entwickelt und diese von den Parteien beantworten lassen. Ausgerechnet die FDP, die mit Yvonne Gebauer die Schulministerin stellt, beantwortete die Fragen nach Angaben der LSV nicht. Auch die AfD habe keine Antworten eingereicht. Die "Wahlprüfsteine", die von den Parteien beantwortet wurden, behandeln unter anderem die Themen Klimawandel, ÖPNV, Schule und Corona, Schulpsychologie, Inklusion und Digitalisierung. Die Positionen der Parteien lassen sich auf der Internet-Seite der LSV nachlesen. Im "Schul-O-Mat" können die Nutzerinnen und Nutzer unterscheiden zwischen "Stimme zu", "Neutral" oder "Stimme nicht zu". Thesen sind unter anderem: "Schulen müssen klimaneutral sein"; "Es muss einen kostenlosen ÖPNV für Schüler:innen geben" oder "Die Leistungsbewertung muss grundlegend umgestellt werden, Noten müssen weitestgehend abgeschafft werden".
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Die Anweisung an die Schulaufsichten lautet inzwischen, es sei sicher zu stellen, dass jede Schule des Gemeinsamen Lernens in der Sekundarstufe wenigstens eine*n einzige*n Sonderpädagog*in habe. Von systematischer Fortbildung der Kollegien in den Schulen des Gemeinsamen Lernens kann bis heute keine Rede sein. Verstärkte Fortbildungsanstrengungen seitens der Schulen und des Ministeriums im ablaufenden Schuljahr sind nicht bekannt. Auch hier wird kein Nachweis über Frotbildung mehr verlangt. Viele Schulen des Gemeinsamen Lernens sind entgegen der Qualitätskriterien nicht ausreichend räumlich ausgestattet. Offenbar werden eine Reihe dieser Schulen deshalb auch Schüler*innen bestimmter Förderschwerpunkte nicht aufnehmen. Es sind bereits Fälle bekannt, in denen Schüler*innen mit Behinderung nur noch inklusive weiterführende Schulen in erheblicher Entfernung vorgeschlagen worden sind. Darüber hinaus steht fest: Es wird flächendeckend keine kleineren Klassen für die Inklusion geben. Die im Sommer 2018 von Ministerin Yvonne Gebauer angekündigte Formel von maximal 25 Schüler*innen ist intern längst zu einer "Rechengröße" relativiert worden.
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Andererseits vertraten u. a. Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU), [24] die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie eine ähnliche Haltung wie Gebauer: [20] So schrieb Gebauer in einem offenen Brief Ende Dezember 2020, die Kollateralschäden besonders für jüngere Kinder und Kinder mit sozialpädagogischem Förderbedarf seien nicht zu unterschätzen, auch der Lernerfolg und das Soziale würden leiden. [27]
Eva-Maria Voigt-Küppers und Jochen Ott von der SPD forderten Gebauer am 11. Dezember 2020 zum Rücktritt auf. Sie habe das Vertrauen, das es zur Bewältigung der Corona-Krise brauche, nachhaltig beschädigt. [28] Gebauer entgegnete, dann müsse die NRW-SPD auch den Rücktritt ihrer eigenen Parteikollegen in anderen Bundesländern fordern, wo ebenfalls an der Präsenzpflicht festgehalten worden sei. [29]
Im Februar 2021 gab Gebauer die Entscheidung bekannt, dass Nordrhein-Westfalen 2, 6 Millionen Euro für drei Jahre Online-Nutzung des Brockhaus an Schulen ausgibt.