Jagiełło, der als Ehemann von Königin Jadwiga König von Polen geworden war). Bei einer Ehescheidung blieb anfangs der Ehemann Monarch, während die Frau ihren Status verlor (Beispiel: Maria von Boulogne und Matthäus von Elsass, die 1170 geschieden wurden). In Portugal konnte ein Ehemann ein König iure uxoris sein, sobald er der Vater des Erben war. Königin Maria I. hatte bereits Kinder von ihrem Onkel und Ehemann, als sie den Thron bestieg, so dass er als Peter III. in diesem Moment König wurde. Als Königin Maria II. 1836 ihren zweiten Ehemann heiratete, Ferdinand von Sachsen-Coburg-Gotha, wurde dieser erst iure-uxoris -Monarch, als im Jahr darauf das erste Kind geboren wurde: ab nun regierte er als Ferdinand II. gemeinsam mit seiner Frau. Ehegattenerbrecht / Erbrecht / Fachanwalt Familienrecht Hannover - Dr. Berghof - Rechtsanwalt in Hannover Erbrecht. Königin Marias erster Ehemann Auguste de Beauharnais hingegen war nie iure-uxoris -Monarch, da er vor der Geburt eines Erben starb. Der Titel eines iure-uxoris -Königs ist nicht zu verwechseln mit dem Prinzgemahl, der lediglich Ehemann der Königin ist, nicht aber Mitregent.
Klaus-Dieter Heskamp
Er ist sich durchaus bewusst, dass eine echtwirkende Schusswaffe (auch wenn sie nur eine Attrappe und damit legal ist) im Verhältnis von 1:1 schnell gefährlich werden könnte, weshalb er sich dazu entschließt, das Modell nur sehr klein zu drucken (Skalierung 1:4). Neben dem eigenen Erstellen von Drucken hat A. allerdings noch großen Spaß daran, seine digitalen 3D-Modelle mit der 3D-Druck-Community zu teilen und diese gratis für jeden verfügbar ins Netz hochzuladen, sodass jeder diese selbst drucken kann. Doch bei diesem Projekt kommen A. Fachanwältin familienrecht hannover. Zweifel auf: Er hat schon einmal gelesen, dass es in einigen Ländern (wie z. B. Großbritannien oder Australien) verboten ist, Attrappen von Schusswaffen herzustellen, die sehr realistisch sind. Für das Drucken von realistischen Replika wurden bereits Menschen rechtskräftig verurteilt. A. macht sich nun Sorgen, ob er in den entsprechenden Ländern dann als Designer und damit Verbreiter des Modells nicht auch zur Rechenschaft gezogen werden könnte. Schließlich kann jeder auf der ganzen Welt auf seine Designs zugreifen.
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Iure uxoris ist ein lateinischer Begriff, der mit "aus dem Recht der Ehefrau" zu übersetzen ist. Er wird üblicherweise benutzt, um einen (Adels-)Titel zu bezeichnen, der von einem Mann geführt wird, dessen Ehefrau diesen Titel aus eigenem Recht (zum Beispiel aufgrund einer Erbschaft) besitzt. Der Ehemann einer Erbin wurde der Besitzer der Güter und Titel seiner Ehefrau iure uxoris. Im Mittelalter galt dies durchgängig auch für regierende Königinnen und Fürstinnen, darüber hinaus wurde der Ehemann der Monarchin selbst Monarch. In einigen Fällen blieb er König nach dem Tod seiner Ehefrau, und manchmal hinterließ er das Reich seinen Nachkommen aus anderen Ehen (Beispiel: der litauische Großfürst Władysław II.