Hätten Sie`s gewusst? Im Straßenverkehr halten sich einige Mythen sehr hartnäckig © Ratgeberbox
(djd). Verkehrsregeln werden von der Straßenverkehrsordnung (StVO) bei Bedarf angepasst: So war das Einbiegen in einen Kreisverkehr früher durch ein Blinken rechts anzukündigen, seit der Jahrtausendwende ist nur noch das Herausfahren aus dem Kreisel mit dem Blinklicht zu signalisieren. Einige Mythen halten sich gerade im Straßenverkehr allerdings hartnäckig, der Service-Partner rund um den Gebrauchtwagen hat fünf besonders häufige Fehleinschätzungen zusammengestellt. Videos: Rechtsanwalt Fenderl erklärt Verkehrsrecht & mehr. Mythos 1: Wer auffährt, ist grundsätzlich schuld am Unfall! Falsch - den Vorausfahrenden kann eine Mitschuld treffen, wenn er etwa ohne Grund bremst oder der Unfall absichtlich herbeigeführt wurde. Falls Letzteres eindeutig bewiesen ist, trifft den Verursacher sogar die volle Schuld. Tipp: Bei Uneinigkeit zwischen den Unfallgegnern auch bei Bagatellschäden die Polizei rufen. Mythos 2: Nach einem Unfall müssen die Fahrzeuge exakt so stehen bleiben!
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Genauso wenig wie meine Nebelschlussleuchte. Viele nutzen sie beim geringsten Nebel, obwohl sie erst ab einer Sichtweite von unter 50m erlaubt ist. Bei dieser geringen Sichtweite sind aber auch maximal 50km/h erlaubt. Obwohl das ziemlich einfach zu merken ist, hab ich erst am Samstag wieder bei leichtem Nebel auf der Autobahn bestimmt 5 Autos gesehen, die über 100km/h mit Nebelschlussleuchte gefahren sind und diese auch nach dem Nebel nicht deaktiviert haben. Diese kann vor allem bei Dunkelheit schnell blenden und es ist eine Ordnungswidrigkeit, diese zu nutzen, wenn die Sichtweite über 50m ist. Deswegen bitte drauf achten, dass du sie wirklich nur nutzt, wenn sie auch notwendig ist. Nicht beim geringsten Nebel sofort aktivieren. Und bitte dran denken, sie wieder auszuschalten. Regeln für die Nebelbeleuchtung am Auto auf noows.de. So dichten Nebel, dass du nicht einmal 50m weit siehst, habe ich selbst noch nie gehabt. Das ist je nach Wohnort eigentlich unwahrscheinlich. Du solltest dir auf keinen Fall vornehmen, sie zu aktivieren. Immer nur, wenn die Sichtweite es wirklich erfordert!
Viel wichtiger als die Kenntnis der entsprechenden Paragraphennummer ist aber der Inhalt des Gesetzestextes: Generell ist links zu überholen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass das Überholen von rechts auf der Autobahn grundsätzlich verboten ist. Lassen Sie dabei die örtlich maximal zulässige Geschwindigkeit natürlich nicht aus den Augen. Völlig zurecht fragen Sie sich jetzt vermutlich, wo die Ausnahmen für dieses Überholverbot sind, denn keine Regel kommt ohne entsprechend definierte Sonderfälle. Sie fahren außerorts bei dichtem facebook. Im Folgenden Absatz erfahren Sie, wann diese Ausnahmen greifen. Wann ist das Rechtsüberholen auf der Autobahn erlaubt? In der Regel gilt auf deutschen Autobahnen das Rechtsfahrgebot. Das bedeutet aber nicht, dass Sie immer auf der rechten Spur fahren sollten, egal wie schnell sie sind – vielmehr sagt es aus, dass alle Autos möglichst weit rechts auf dem Fahrstreifen unterwegs sein sollten. Dementsprechend fungieren die jeweils linken Spuren als Überholspuren. Wer allerdings von der anderen Seite eine Beschleunigungsaktion durchführen will, sollte sich dabei auf folgende Situationen – Ausnahmen, wenn man so will – beschränken:
Wenn der Verkehr so dicht oder stockend ist, dass sich auf der linken Spur Fahrzeugschlangen gebildet haben – wie in einem Stau –, dürfen Sie von rechts zum Überholvorgang ansetzen.