Für rückengerechtes Arbeiten in der Pflege gibt es verschiedene Konzepte:
Technisch orientierte Modelle, die hauptsächlich Hilfsmittel, z. B. Lifter, verwenden
Orthopädisch und biomechanisch basierte Ansätze, die das Körperbewusstsein der Beschäftigten bei den alltäglichen Bewegungs- und Transferaufgaben verbessern und zu wirbelsäulenentlastenden Arbeitstechniken führen
Modelle, die das Bewegen eines Patienten als Interaktion zwischen Pflegekraft und Patient verstehen. Damit sollen sowohl pflegerische Ziele, z. die Mobilisierung des Patienten, als auch eine Reduzierung von Wirbelsäulenbelastungen bei Beschäftigten erreicht werden
Präventionskonzepte, die die genannten Modelle kombinieren
Obwohl sich die Konzepte deutlich unterscheiden, findet man bestimmte Grundsätze fast überall wieder. Das richtige Pflegekonzept gibt es nicht. Welche Möglichkeit der
rückengerechten Arbeitsweise jeweils angewendet wird, muss im Einzelfall entschieden werden. Aktivitas-Pflege®
Dieses Konzept ist auf die Aktivierung des Patienten ausgerichtet.
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Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Die Vergütung für die Beratung ist von der zuständigen Pflegekasse, bei privat Pflegeversicherten von dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen zu tragen, im Fall der Beihilfeberechtigung anteilig von den Beihilfefestsetzungsstellen. Sie beträgt in den Pflegegraden 2 und 3 bis zu 23 Euro und in den Pflegegraden 4 und 5 bis zu 33 Euro. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben Anspruch, halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch abzurufen; die Vergütung für die Beratung entspricht der für die Pflegegrade 2 und 3 nach Satz 4. Beziehen Pflegebedürftige von einem ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen, können sie ebenfalls halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen; für die Vergütung der Beratung gelten die Sätze 3 bis 5. (4) Die Pflegedienste und die anerkannten Beratungsstellen sowie die beauftragten Pflegefachkräfte haben die Durchführung der Beratungseinsätze gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen zu bestätigen sowie die bei dem Beratungsbesuch gewonnenen Erkenntnisse über die Möglichkeiten der Verbesserung der häuslichen Pflegesituation dem Pflegebedürftigen und mit dessen Einwilligung der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen mitzuteilen, im Fall der Beihilfeberechtigung auch der zuständigen Beihilfefestsetzungsstelle.
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Sie sollen präventiv wirken, Heilungsprozesse fördern, Beschwerden lindern und das Wohlbefinden pflegebedürftiger Menschen verbessern. Zu den komplementären Pflegekonzepten zählen zum Beispiel Basale Stimulation, Kinästhetik und Mäeutik. Sie gründen auf bestimmten Haltungen der Pflegenden. Aspekte wie Individualität, Beziehung, Wahrnehmung oder Entwicklung stehen dabei im Mittelpunkt der Pflege. Die Informationen zum neuen ZQP-Wissensangebot hat die Stiftung in Kooperation mit Dr. med. Miriam Ortiz, Hochschulambulanz für Naturheilkunde, Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie, Charité-Universitätsmedizin Berlin, auf Basis einer Literaturrecherche erarbeitet.
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Die Empfehlungen gelten für die anerkannten Beratungsstellen entsprechend. (6) Rufen Pflegebedürftige die Beratung nach Absatz 3 Satz 1 nicht ab, hat die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen das Pflegegeld angemessen zu kürzen und im Wiederholungsfall zu entziehen. (7) Die Landesverbände der Pflegekassen haben neutrale und unabhängige Beratungsstellen zur Durchführung der Beratung nach den Absätzen 3 und 4 anzuerkennen. Dem Antrag auf Anerkennung ist ein Nachweis über die erforderliche pflegefachliche Kompetenz der Beratungsstelle und ein Konzept zur Qualitätssicherung des Beratungsangebotes beizufügen. Die Landesverbände der Pflegekassen regeln das Nähere zur Anerkennung der Beratungsstellen. (8) Der Pflegeberater oder die Pflegeberaterin (§ 7a) kann die vorgeschriebenen Beratungseinsätze durchführen und diese bescheinigen.
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Öffentlicher Gesundheitsdienst
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Gesundheitsförderung und Prävention
Informationen zu: Landesgesundheitskonferenz Berlin ( LGK), Landesrahmenvereinbarung ( LRV), Aktionsprogram Gesundheit, HIV /Aids, Berlin bewegt sich, sexuell übertragbare Infektionen und Hepatitiden, Integriertes Gesundheits- und Pflegeprogramm, Mammographie-Screening, Gesunde-Städte-Netzwerk. Bild: Lightpoet -
Gesundheitsberufe
Informationen zu den staatlichen Aufgaben bei Ausbildungen, Prüfungen und Weiterbildungen im Bereich Gesundheitsberufe. Informationen zu den Pflegeberufen finden Sie auf den Seiten der Abteilung Pflege. Bild: Dreaming Andy /
Daten, Zahlen, Statistiken
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