Die DIN ISO 19600:2016-12 ist die deutsche Übersetzung der englischen ISO 19600 und wurde erstmals im Dezember 2016 veröffentlicht. Organisationen, die langfristig erfolgreich sein wollen, müssen eine Kultur der Integrität und Regelkonformität (Compliance) pflegen und die diesbezüglichen Bedürfnisse und Erwartungen von interessierten Parteien berücksichtigen. Daher sind Integrität und Regelkonformität nicht nur Grundlage, sondern auch Gelegenheit für eine nachhaltig erfolgreiche Organisation. Compliance ist ein Ergebnis einer Organisation, die ihren Verpflichtungen nachkommt und wird nachhaltig, indem sie in der Kultur der Organisation, wie auch im Verhalten und der Einstellung der Personen, die für die Organisation arbeiten, verankert wird. Vorzugsweise ist das Compliance-Management, unter Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit, in das Finanz-, Risiko-, Qualitäts-, Umwelt- und Gesundheitsmanagement der Organisation und die betrieblichen Gegebenheiten und Prozesse integriert. Ein wirksames, organisationsweites Compliance-Managementsystem erlaubt es einer Organisation, ihr Bekenntnis zur Regelkonformität, also der Einhaltung der geltenden Gesetze, Branchenkodizes und Organisationsstandards, sowie der Berücksichtigung von Grundsätzen der Corporate Governance, von Best Practice, der Ethik und gesellschaftlicher Erwartungen zum Ausdruck zu bringen.
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29. 04. 2021
ISO 19600 abgelöst
Geschäftsführer equeo CompCor GmbH, Vorstandsmitglied Netzwerk Compliance e. V
Bild: ISO 37301:2021 (Übersetzung durch CompCor)
Unternehmen erhalten eine im internationalen Geschäftsverkehr häufig gewünschte Nachweismöglichkeit gegenüber Großkunden. Die Nichtzertifizierbarkeit der ISO 19600 wurde in den vergangenen Jahren zunehmend als Problem erkannt. Deshalb ist im April 2021 mit der ISO 37301 eine zertifizierbare Norm in Kraft getreten. Zur Entwicklung: Von ISO 19600 zu ISO 37301 Bereits im Jahr 2014 wurde die ISO-Norm 19600 veröffentlicht, in der beschrieben wurde, wie in einem Unternehmen ein Compliance-Management-System (CMS) eingeführt, umgesetzt und die Wirksamkeit nachgewiesen werden kann. Diese ISO 19600 war allerdings nur als empfehlende Norm konzipiert und damit zunächst nicht unmittelbar zertifizierbar. Dies wurde in der zurückliegenden Zeit als Problem erkannt, sodass durch die ISO ein Prozess eingeleitet wurde, die ISO 19600 zu einer zertifizierbaren Norm weiterzuentwickeln.
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Die neue
ISO 37301:2021 "Compliance management systems — Requirements with guidance for use" wurde nunmehr von der ISO am 13. April 2021 veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Diese neue Norm ersetzt die bisherige ISO 19600 und ist als Level-A-Norm zertifizierbar. Dadurch besteht für Unternehmen nunmehr die Möglichkeit, durch eine Zertifizierung die Umsetzung eines wirksamen Compliance-Management-Systems nachweisen zu können. Unterschiede der neuen ISO 37301 zur bisherigen ISO 19600 Inhaltlich unterscheidet sich die neue ISO 37301 kaum von den bisherigen Anforderungen an ein CMS der ISO 19600. Es wurden nur geringe redaktionelle Verbesserungen vorgenommen. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die in der ISO 19600 in den jeweiligen Bereichen enthaltenen Beispiele nunmehr bei der ISO 37301 in eine Anlage verschoben wurden, da der Normtext der ISO 37301 als Level-A-Norm selbst als verbindlicher Text formuliert wurde. Wenn Sie sich im Unternehmen also bislang an der ISO 19600 (oder aber auch am IdW PS 980) orientiert haben, sind Sie bereits auf dem richtigen Weg, da auch die neue ISO 37301 konzeptionell die gleiche Richtung verfolgt.
Nachweis des CMS gegenüber Geschäftspartnern: Insbesondere in internationalen Geschäftsbeziehungen werden im Rahmen von Business-Partner-Due-Diligence-Prozessen bisher schon umfangreiche Fragebögen versendet, teilweise werden auch Geschäftspartner durch Großkunden auditiert. Durch eine Zertifizierung nach ISO 37301 kann das Vertrauen zwischen Geschäftspartnern erheblich gestärkt werden und insbesondere gegenüber großen Kunden belegt werden, dass ein angemessenes CMS vorhanden ist und gelebt wird. Kommende Regelungen des Lieferkettengesetzes Derzeit befindet sich das deutsche Lieferkettengesetz im Gesetzgebungsverfahren und soll noch vor der Sommerpause 2021 verabschiedet werden. Hier sind künftig für größere Unternehmen Sorgfaltspflichten gegenüber ihren unmittelbaren Lieferanten weltweit gefordert. Diese Sorgfaltspflichten umfassen neben einer Risikoanalyse auch präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Verstößen gegen menschenrechtliche und umweltrechtliche Rechtspositionen durch den Lieferanten und erfordern auch Kontrollmaßnahmen bei den Lieferanten.