Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers Nach der IDW PS 400 er-Reihe muss der Bestätigungsvermerk detaillierte Ausführungen zur Verantwortung des Abschlussprüfers enthalten. Ein Teil dieser Ausführungen kann ausgelagert werden. 15_006 IDW Vordrucke für die Praxis.indd - Shop IDW. Hierzu ist es erforderlich, im Bestätigungsvermerk auf die IDW Website unter Angabe der konkreten Webadresse zu verweisen, auf der die weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers hinterlegt ist. >>Auslagerung von Teilen auf die IDW Website
Informationen zu den Auswirkungen von Russlands Krieg in der Ukraine: Fachliche Hinweise des IDW sowie weitere Informationen finden Sie auf der Sonderseite des IDW. >>Ukraine-Sonderseite Ukraine-Hilfe: Unterstützung von Berufsangehörigen aus der Ukraine bei der Integration in den Arbeitsmarkt / Jobportale >> Ukraine-Hilfe
Informationen zur Coronakrise Fachliche Hinweise des IDW, weitere Informationen wie Positionspapiere sowie Hinweise auf Online-Fortbildungen und Links zu Webseiten von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Behörden sowie Hinweise auf Aufsätze in der WPg finden Sie auf der Corona-Sonderseite des IDW.
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12. 2016
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Seitenzahl:
2
ISBN:
Ausgabeart:
Softcover
Format:
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Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
Hinweis zu 'Allgemeine Auftragsbedingungen' Im Hinblick auf das FISG besteht kein Änderungsbedarf der Muster-'Allgemeine Auftragsbedingungen 'von 2017. Gesetzliche Abschlussprüfungen Ziff. 9 Abs. 1 AAB verweist für Pflichtprüfungen auf die gesetzliche Haftungsbeschränkung in § 323 Abs. 2 HGB. Andere WP-Leistungen – insbesondere freiwillige Prüfungen Nach Ziff. 2 AAB ist die Haftung für alle anderen WP-Leistungen gem. § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. Euro beschränkt. Die Haftung kann gem. 2 WPO für jede Form der Fahrlässigkeit durch vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB bzw. AAB) auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme beschränkt werden. Die Mindestversicherungssumme beträgt gem. § 54 Abs. 4 S. 1 WPO 1 Mio. Euro. Demnach kann die Haftung gem. §§ 54a Abs. 2, 54a Abs. 2 WPO wirksam auf einen Betrag in Höhe von 4 Mio. (2b) Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (AAB-WP) - beck-online. Euro beschränkt werden. Titeldetails
Stand:
01/2017
Auflage:
1
Erscheinungstermin:
01.
Idw Verlag Allgemeine Auftragsbedingungen Online
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002
Hinweis:
Liebe Kunden, bitte beachten Sie bei der Festlegung Ihrer Bestellmenge, dass die allgemeinen Auftragsbedingungen eventuell zum 01. 01. 2022 angepasst werden müssen. Anlass hierfür ist das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG), welches derzeit als Referentenentwurf vorliegt. Fachlicher Hinweis: Die Aufbewahrungsfrist für Handakten ist durch die Änderung in § 51b Abs. 2 S. 1 WPO i. d. F. des Berufsaufsichtsreformgesetzes vom 03. 09. 2007 von sieben auf zehn Jahre verlängert worden. Idw verlag allgemeine auftragsbedingungen in full. In Folge dessen wurden die AAB in diesem Punkt der neuen Rechtslage angepasst. Zur Vermeidung des Eindrucks, dass es sich hierbei um eine inhaltliche Änderung handelt, wurde der Stand "vom 01. 2002" beibehalten.
Überschrift
Autor
Werk
Randnummer
(2b) Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (AAB-WP)
Merkt
Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch 40. Auflage 2021
Vom 1. Idw verlag allgemeine auftragsbedingungen online. Januar 2017
IDW-Verlag GmbH 40474 Düsseldorf
Einleitung (Rn. 1-4)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Umfang und Ausführung des Auftrags
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
§ 4 Sicherung der Unabhängigkeit
§ 5 Berichterstattung und mündliche Auskünfte
§ 6 Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
§ 7 Mängelbeseitigung
§ 8 Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
§ 9 Haftung
§ 10 Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
§ 11 Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
§ 12 Elektronische Kommunikation
ABB-WP 13 Vergütung
§ 14 Streitschlichtungen
§ 15 Anzuwendendes Recht