Natürlich bestellte sie keinen Sachverständigen, sondern ein Sachbearbeiter nahm die Überprüfung persönlich vor. Der
Sachbearbeiter suchte sich einen Referenzbetrieb in der Nähe unserer Mandantin aus und "erfragte" dort die niedrigeren Geschädigte wehren sich hiergegen nicht und so lohnt es sich
für die Versicherungen in der Summe also, die Schäden regelmäßig zu kürzen. Grundsätzlich haben Geschädigte einen Anspruch, ihr Fahrzeug in der Werkstatt ihres Vertrauens reparieren lassen. Dies kann natürlich auch eine markengebundenen Fachwerkstatt in der Nähe sein. Diese sind regelmäßig teurer, was aber nicht zu Lasten des Geschädigten geht ( siehe BGH, Urteil vom 29.
Versicherung kürzt Gutachten und Anwalt hat kein Interesse mehr. 4. 2003 - VI ZR 398/02 = "Porsche-Urteil"). Bei dem "Referenzbetrieb" der Versicherung handelte es sich natürlich nicht um eine Markenwerkstatt. Daher kommt diese auch nicht mit der nachfolgenden Argumentation weiter:
Natürlich wies der "Prüfbericht" eine deutlich geringere Schadensersatzsumme in Höhe von rund 800 € auf:
Im Einzelnen kürzte die Versicherung den Schadensersatz um folgende Positionen:
Bei UPE-Aufschlägen handelt sich um branchenüblich erhobene Zuschläge der Werkstätten, auf die unverbindliche Preisempfehlung der Ersatzteile aufgeschlagen werden.