Autor: Dr. Franz Sußner, Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter, Betroffener oder Zeuge von der Polizei erhalten, sind Sie nicht verpflichtet, dieser Vorladung Folge zu leisten. Sind Sie Beschuldigter oder Betroffener (im Strafverfahren oder im Bußgeldverfahren) können Sie auch der Vorladung Folge leisten und dann an Ort und Stelle entscheiden, ob Sie die Aussage verweigern oder nicht. Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei – was soll ich tun?. Häufig empfiehlt es sich – aus grundsätzlichen Erwägungen heraus – die Aussage zu verweigern, bevor der Verteidiger Akteneinsicht nehmen konnte. Nachteile entstehen Ihnen hieraus keine. Nur wenn Sie von der Staatsanwaltschaft oder einem Richter (auch Ermittlungsrichter) eine Vorladung erhalten, müssen Sie erscheinen. Grundsätzlich ist es sehr ratsam, auch in einem sehr frühen und ungewissen Stadium eines Ermittlungsverfahrens nach dem Erhalt einer Vorladung anwaltlichen Rat zu suchen. Es ist nämlich schon passiert (dies habe ich selbst erlebt), dass eine Person (zunächst als Zeuge geladen) ausführlich befragt wird und dann plötzlich danach festgestellt wurde, dass es ein Versehen war und man eigentlich als Beschuldigter hätte vernommen werden müssen.
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Im Laufe ihres Lebens erhalten viele Menschen eine polizeiliche Vorladung: Schuldige wie Unschuldige. Die Polizei ist in diesen Situationen jedoch gerade nicht ihr "Freund und Helfer". Vielmehr ist sowohl bei einer Beschuldigten- wie auch bei einer Zeugenvorladung höchste Vorsicht geboten. Gerade im Falle einer Vorladung als Beschuldiger von der Polizei entscheidet sich oftmals der gesamte weitere Verlauf des Ermittlungsverfahrens. Unabhängig von Schuld oder Unschuld kann jeder in diese Situation kommen und sollte für diesen Fall seine Rechte kennen. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Hennig: "Einer Vorladung als Beschuldigter der Polizei müssen – und sollten – Sie niemals Folge leisten. Polizei vorladung als betroffener im. " Entgegen der landläufigen Meinung ist niemand – ob Beschuldigter oder Zeuge – verpflichtet, einer Vorladung von der Polizei Folge zu leisten. Diese Pflicht existiert nur im Falle der Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder einer gerichtlichen Ladung. Der Begriff "polizeiliche Einladung" wäre angesichts dessen passender.
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Wir scannen die Akten komplett ein und erhalten Sie eine Kopie, um sich ein eigenes Bild zu machen. Selbst wenn rechtlich und tatsächlich der Vorwurf ggf. zutrifft, kann im Gespräch mit der Staatsanwaltschaft ggf. erreicht werden, dass die Sache ohne oder gegen eine gewisse Auflage nach § 153 a StPO eingestellt wird. Man erspart sich dann das weitere Verfahren und Kostenrisiko. In bestimmten Fällen, wie z. Polizei vorladung als betroffener in 2019. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, muss dies abgewogen werden. Andernfalls droht ein Regress des KFZ-Haftpflichtversicherers. Martin Bandmann
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verkehrsrecht Hoyerswerda
Der Ersteller ist seit 2004 als Rechtsanwalt und Strafverteidiger über Hoyerswerda hinaus u. a. auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechtes, des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts tätig. Er berät und vertritt Sie z. gegenüber der Bußgeldbehörde nach Erlass eines Bußgeldbescheides, gegenüber der Staatsanwaltschaft und Gerichten nach Anzeige, bei Strafbefehl und Anklage. Sie erreichen ihn über die Kanzlei in Cottbus und Hoyerswerda sowie bequem per Telefon / Fax / Email.
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Durch eine vorschnelle Aussage werden die Chancen auf eine Einstellung in aller Regel drastisch reduziert. Kontaktieren Sie Strafverteidiger Dr. Hennig daher unbedingt sofort beim Erhalt einer Vorladung – ob schuldig oder unschuldig.
Für Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Hennig ist es das nicht. Er weiß auch in schwierigen Situationen, wie korrekt zu verfahren ist und wie Ihre Rechte als Beschuldigter gewahrt werden. Zugute kommt seinen Mandanten neben seiner Erfahrung insbesondere seine langjährige Tätigkeit als Dozent im Strafrecht und Strafprozessrecht. Vorladung der Polizei – muss ich darauf reagieren? – Rechtsanwälte Bandmann & Kollegen | Hoyerswerda | Cottbus. Insbesondere die ständige Vertrautheit mit aktueller Rechtsprechung birgt einen erheblichen Wissensvorsprung. Sollten Sie als Beschuldigter von der Polizei vorgeladen worden sein, zögern Sie daher nicht, sich an Dr. Hennig zu wenden. Er kann Ihnen im Rahmen eines Erstgesprächs eine unverbindliche Einschätzung geben und Einsicht in die Ermittlungsakten erhalten. Erst dann kann gemeinsam entschieden werden, ob eine Einlassung sinnvoll ist. In vielen Fällen konnten Verfahren zu diesem Zeitpunkt durch einen umfangreichen schriftlichen Antrag durch Rechtsanwalt Dr. Hennig zur Einstellung gebracht werden, obwohl die Lage für die Mandanten auf den ersten Blick aussichtslos schien.
Nahezu jeder kann im Alltag plötzlich ein Anhörungsschreiben wegen einer vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit, zum Beispiel wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr, oder durchaus auch einmal eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens erhalten. Grundsätzlich gilt dann, zunächst in Ruhe zu überlegen, ob der getätigte Vorwurf zutreffen kann oder nicht. Nicht selten kann es zu Anschuldigungen kommen, die sich sodann im Verfahren als haltlos erweisen. Polizei vorladung als betroffener den. Wichtig ist es, zu beachten, dass es sowohl dem Betroffenen im Ordnungswidrigkeitsverfahren, als auch dem Beschuldigten eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nach dem Gesetz freisteht, sich zur Sache zu äußern oder nicht. Dass vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht wird, kann grundsätzlich nicht gegen den Betroffenen oder Beschuldigten verwendet werden. Für eine effektive Verteidigung ist es sinnvoll, von dem gesetzlichen Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und zunächst über einen versierten Rechtsanwalt Akteneinsicht zu beantragen.