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kangaroo
Postrank1
Beiträge: 7 Registriert: 12. 08. 2020, 05:05
Wechsel von große in kleine Anwartschaft? Hallo liebes Forum, Kurze Frage zum Wechsel von einer großen in eine kleine Anwartschaft. Grund: Gewünschte Kostenersparnis, nachdem eine Rückkehr nach Deutschland unwahrscheinlicher geworden ist. Werden bei einem solchen Wechsel Altersrückstellungen beibehalten, welche angespart wurden, während die große Anwartschaft lief? Oder ist es, als ob man nie eine große Anwartschaft gehabt hätte? In Deutschland wurde ja eigentlich immer fair gerechnet, weshalb ich mir eigentlich nicht vorstellen kann, dass das Geld einfach verbrannt wäre. Aber wer weiß, ich war ja lange nicht mehr in Deutschland. LG, Kangaroo
GS
Postrank7
Beiträge: 1063 Registriert: 18. Große anwartschaft wechseln windows. 04. 2006, 21:17
Re: Wechsel von große in kleine Anwartschaft? Beitrag von GS » 12. 2020, 18:28
Hallo Kangaroo, frag bei Deinem Versicherer an, ob die bis zum Übergang von der großen auf die kleine AWV gebildete Rückstellung "geparkt" werden kann für den Fall, dass die Vollversicherung doch wieder auflebt.
Große Anwartschaft Wechseln Mit
Und er hat auch eine realistische Chance darauf, diesen Wunsch umsetzen zu können. Der SaZ strebt eine Folgekarriere als Berufsbeamter (z. B. bei Verwaltung, Justiz, Polizei oder Feuerwehr) an. In beiden Fällen steht im Ziel die lebenslange Zughörigkeit zum System der Privaten Krankenversicherung. So sieht es das Sozialgesetzbuch im §5 vor. Bei privaten Krankenversicherungen spielt das Eintrittsalter eine preisbestimmende Rolle. Mit dem Anstieg des Eintrittsalters steigen die Beiträge dann überproportional an. Anwartschaft in der Privaten Krankenversicherung: Genau erklärt | ottonova. Ein frühzeitiger Eintritt in die Große Anwartschaft sichert das günstigere Eintrittsalter und damit dauerhaft niedrigere Beiträge. Bis zu welchem Alter lohnt sich der Einstieg in die Große Anwartschaft? Uns erreichen immer wieder Anfragen von Berufssoldaten, die den Wechsel in die Große Anwartschaft zum Zeitpunkt Ihrer Ernennung zum Berufssoldaten schlicht vergessen haben. Und diese Personen fragen sich, ob ein Wechsel jetzt, also z. mit Mitte 40 überhaupt noch lohnenswert ist. Diese Frage kann man im Grunde immer pauschal mit "ja" beantworten.
Von was für Größenordnungen reden wir hier? Vielen Dank. Beitrag von GS » 14. 2020, 19:18
Hallo Kangaroo, so in etwa sieht das aus: Szenario A: Davon ausgehend, dass das Alter 20 schon mit Alterungsrückstellung läuft, zahlt Tom nach Reaktivierung denselben Beitrag, den er auch bei durchgehend aktivem Tarif zahlen würde. Szenario B: Davon ausgehend, dass Toms Versicherer das Parken der Alterungsrückstellung auf Antrag zugesagt hat: Siehe Szenario A, inklusive Wundern, dass Tom vor einer Woche noch nichts über die Rückkehr gewusst hatben soll. Aber auch sowas solls geben. Ohne Zusage des Parkens hätte der Szenarist B die Hauptrolle in dem Klassiker, in dem es um Pudern und einen Klammerbeutel geht. Aber angenommen, es träfe zu und würde auch nachträglich nichts geparkt: Tom zahlt den Beitrag zum Eintrittsalter 31. Um welche Größenordnung es sich beim Beitragsunterschied "A" versus "B" handelt? Wechsel aus der PKV in die GKV bei gesunkenem Einkommen - Dr. Schlemann - beste unabhängige Finanzberatung in Köln. Genau kann das natürlich nur Toms Versicherer in Kenntnis von Toms Tarif beziffern. Aber vielleicht hilft näherungsweise und vorläufig eine "Krücke": (ich weiß, den Mathematikern rollen sich jetzt die Zehennnägel auf) Suche Dir im Angebotsprogramm von Toms Versicherer den passenden Tarif und lass Dir die Beiträge für die Eintrittsalter 22 Jahre (für A) und 31 Jahre (für B) aufzeigen.