So kann verhindert werden, dass das Objekt nicht unter Wert veräußert wird. Testamentarisch kann der Erblasser eine Erbauseinandersetzung bis zum Ablauf einer Frist verbieten. Allerdings kann die Erbengemeinschaft bei Einstimmigkeit diese Vorschrift außer Kraft setzen. Die beste Vorbeugemaßnahme, um Streitigkeiten bei einer Immobilienverwertung zu vermeiden, liegt in der Hand des Erblassers. ING Bank Kontakt: Kundenservice der ING DiBa per Telefon erreichen. "Beispielsweise kann er eine Teilungsanordnung treffen, bei der die Immobilie in Einheiten nach dem Wohneingentumsgesetz (WEG) aufgeteilt wird, so dass jeder Erbe eigene Einheiten hat, mit denen er machen kann was er will", erklärt Steiner. "Umgekehrt kann ein Erblasser auch ein Teilungsverbot vorsehen. In diesem Falle kann die Immobilie nur veräußert werden, wenn alle Miterben zustimmen. " Die Erbengemeinschaft löst sich dann auf, wenn alle Verbindlichkeiten aus dem Nachlass beglichen, die Erlöse aus der Erbmasse aufgeteilt und nicht teilbare Wertgegenstände veräußert sind. Fazit
Eine Erbengemeinschaft kann zu komplizierten Auseinandersetzungen führen, die die Verwertung einer Immobilie erschweren, meist zum Nachteil aller Erben.
Hauskauf Von Erbengemeinschaft In Florence
Dass sich eine Erbengemeinschaft nicht einig darüber wird, wie mit dem geerbten Objekt verfahren werden soll, ist keine Seltenheit. Nun haben die Erben unterschiedliche Möglichkeiten, die in § 2033 Abs. 2 BGB beschrieben sind. Jeder Erbe hat demnach das Recht, über seinen eigenen Erbanteil zu verfügen, ohne dass die Erbengemeinschaft ein Mitsprachrecht hätte. Erbengemeinschaft Hausverkauf: Vollmacht, Steuern, Rechte & Pflichten. Das betrifft etwa den Fall, in dem ein Erbe seinen Erbanteil der Bank verkaufen möchte. Alternativ kann er von der restlichen Erbengemeinschaft eine Auszahlung über seinen Anteil fordern, wodurch das Verfügungsrecht auf die oder den anderen Erben übergehen würde. Einmal ausgezahlt hat der Erbe dann kein weiteres Mitsprachrecht mehr. Findet sich über diese Ansätze keine Lösung zur Einigung, kann jeder Erbe gemäß § 2042 Abs. 1 eine Auseinandersetzung und damit die Auflösung der Erbengemeinschaft verlangen. Letztlich entscheidet das Nachlassgericht. Weil ein Prozess nicht nur teuer ist, sondern oft auch mit einer Teilungsversteigerung der geerbten Immobilie einhergeht, sollte dieser Schritt gut überlegt sein.
# 11
Antwort vom 9. 2022 | 12:33
Das hatte ich im Eingangspost erwähnt. Sorry, habe ich übersehen, bzw. nach der Antwort von @Ballivus, den ich für sehr kompetent halte, wohl einfach ignoriert. Unterschreiben werde ich diese als Käufer, Testamentsvollstrecker, Bevollmächtigter des Erblassers, mein Vater als Bevollmächtigter des Erblassers und er mit seiner Frau als Erziehungsberechtigte für meinen Bruder. Nach meiner Einschätzung reicht alleine Deine Unterschrift. Die Unterschrift der Frau Deines Vater ist sinnfrei, denn sie würde tatsächlich die Genehmigung des Familiengerichtes für ihre Zustimmung benötigen. Erbengemeinschaft: Streit um die Immobilienverwertung. Damit da gar nicht erst Irritationen aufkommen, würde ich auf ihre Unterschrift verzichten. # 12
Antwort vom 9. 2022 | 12:49
Sorry, habe ich übersehen, bzw. nach der Antwort von @Ballivus, den ich für sehr kompetent halte, wohl einfach ignoriert. Passiert:-) Nach meiner Einschätzung reicht alleine Deine Unterschrift. Genau das ist mein aktueller Stand nun auch. Entweder ich kann das alleine als Testamentsvollstrecker unterschreiben oder das Familiengericht möchte es nun genehmigen, dann brauche ich einen Ergänzungspfleger.