(1) 1 Die Abwasserbeseitigung obliegt der Gemeinde. 2 Das Abwasser ist von demjenigen, bei dem es anfällt, dem Beseitigungspflichtigen zu überlassen. (2) 1 Die Pflicht der Gemeinde nach Absatz 1 entfällt für
1. Straßenoberflächenwasser, das auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten anfällt,
2. Niederschlagsversickerung nach DWA-A138 - Ingenieur Mischke. Niederschlagswasser, welches dezentral beseitigt wird, es sei denn die Gemeinde hat den Anschluss an Anlagen der dezentralen Beseitigung oder der öffentlichen Abwasserbeseitigung für nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bebaute Grundstücke angeordnet,
3. das in vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben anfallende Abwasser,
4. Abwasser, welches nach Absatz 4 von der Beseitigung ausgeschlossen oder für das eine Ausnahme von der Überlassungspflicht zugelassen wurde. 2 Soweit die Gemeinde nicht zur Beseitigung verpflichtet ist, hat derjenige das Abwasser zu beseitigen, bei dem es anfällt. (3) Die oberste Wasserbehörde kann durch Rechtsverordnung nach § 19 Absatz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 46 Absatz 2 WHG Anforderungen an eine schadlose Beseitigung nach Art, Menge und Herkunft des Niederschlagswassers und an die Einrichtungen zur Beseitigung stellen.
Niederschlagswasserverordnung Baden Württemberg Aktuell
Auf den Flächen darf der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nur mit Kleingebinden bis 20 Liter Rauminhalt stattfinden. An eine Versickerungsanlage dürfen höchstens 1 000 m² befestigte Fläche erlaubnisfrei angeschlossen werden. Erlaubnisfrei zu versickerndes, gesammeltes Niederschlagswasser ist flächenhaft über eine geeignete Oberbodenschicht in das Grundwasser einzuleiten. Unterirdische Versickerungsanlagen wie Rigolen, Sickerrohre oder -schächte dürfen für Niederschlagswasser von unbeschichteten Kupfer-, Zink- oder Bleiflächen über 50 m² nur nach Vorreinigung des Wassers über eine geeignete Oberbodenschicht oder nach Vorreinigung über eine nach Art. Niederschlagswasserverordnung baden württemberg. 41 f BayWG der Bauart nach zugelassene Anlage genutzt werden. Im Übrigen wird auf die Detailregelungen der Verordnung sowie auf die Regeln der Technik, insbesondere die vom Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz nach Art. 41 e BayWG bekannt gemachten, verwiesen. Für wen gilt die Regelung? Wer gesammeltes Niederschlagswasser versickern will.
Niederschlagswasserverordnung Baden Württemberg Corona
Auf die Detailregelungen der Verordnung und der Technischen Regeln wird verwiesen. Insbesondere in Karstgebieten sind besondere Anforderungen zu berücksichtigen. Erlaubnisfreie Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser - LfU Bayern. Anlagen zur Regenwasserbehandlung und -versickerung sind zum Erhalt ihrer Funktion regelmäßig zu pflegen und zu warten. Es ist Aufgabe des Bauherrn bzw. seines Planers, die Voraussetzungen für ein erlaubnisfreies Versickern des Niederschlagswassers unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zu prüfen und zu verantworten.
Niederschlagswasserverordnung Baden Württemberg 2022
Das zielgerichtete Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen in das Grundwasser (Versickerung) ist grundsätzlich eine Gewässerbenutzung, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Kreisverwaltungsbehörde bedarf. Hiervon ausgenommen kann Niederschlagswasser in vielen Fällen genehmigungsfrei versickert werden, sofern die Voraussetzungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) und der "Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW)" eingehalten werden. Die erlaubnisfreie Versickerung kann gemäß §46 i. V. m. Niederschlagswasserverordnung baden württemberg aktuell. §23 WHG zukünftig durch eine Rechtsverordnung des Bundes geregelt werden. Bis zum Erlass einer entsprechenden Verordnung gilt in Bayern die NWFreiV mit den TRENGW. NWFreiV
TRENGW
Die wesentlichen Anforderungen für eine erlaubnisfreie Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser sind:
Das Niederschlagswasser wird flächenhaft über eine geeignete Oberbodenschicht versickert
Unterirdische Versickerungsanlagen wie Rigolen, Sickerrohre oder –schächte sind nur zulässig, wenn eine flächenhafte Versickerung nicht möglich ist und eine entsprechende Vorreinigung erfolgt
An eine Versickerungsanlage dürfen höchstens 1.
3. 5 Ist vor einer Einleitung in ein oberirdisches Gewässer eine Behandlung erforderlich, sind im Jahresmittel mindestens 50% der im gesammelten Straßenoberflächenwasser enthaltenen Feststoffe zurückzuhalten (Normalanforderung). Weitergehende Anforderungen können sich auf Grund gewässerspezifischer Erfordernisse ergeben. Dies trifft beispielsweise zu, wenn
die Einleitungsstelle in das Gewässer innerhalb eines Wassergewinnungsgebietes (Wasserschutzgebiet nach § 19 WHG oder Quellenschutzgebiet nach § 40 WG) liegt,
das Gewässer ins Grundwasser infiltriert oder das Gewässer innerhalb einer Fließzeit von 2 Stunden bei Mittelwasserabfluss MQ ein Wasserschutzgebiet erreicht,
im Einzugsgebiet des Bodensees oder in den Bodensee eingeleitet wird,
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(Stand: 28. Abwasser ableiten, Abwasser auf das Nachbargrundstück, Entsorgung gereinigtes Wasser, Gesetz, Hessen. 01. 2022) Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement Nutzungsgebühr: 90. - € netto (Grundlizenz) (derzeit ca. 7200 Titel s. Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
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