Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e. wurde darauf aufmerksam und mahnte den Händler ab. Vorsicht bei der Verwendung von Markennamen
Wer mahnt ab? SKODA AUTO a. s. (Vertreten durch Kanzlei Lubberger Lehment) Wie viel? 2. 904, 70 Euro Wer ist betroffen? Online-Händler von Autoteilen
Ein Online-Händler verkaufte in seinem Ebay-Shop Fahrzeugmatten und verwendete dabei unzulässigerweise in der Überschrift des Angebots den geschützten Markennamen "SKODA". Damit liegt ein Verstoß gegen das Markenrecht vor. Der Inhaber der Marke wurde darauf aufmerksam und mahnte den Händler ab. Außerdem verlangt er vom Händler Auskunft darüber, wie viele Fahrzeugmatten unzulässigerweise mit der Bezeichnung verkauft wurden, um zu errechnen, wie hoch die möglichen Schadensersatzansprüche sind. Sie wollen immer über die neuesten Entwicklungen im Online-Handel informiert sein? Mit unseren Newslettern erhalten Sie die wichtigsten Top-News und spannende Hintergründe direkt in Ihr E-Mail-Postfach – Jetzt abonnieren!
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Eine Unterlassungserklärung könnte meiner Ansicht nach nur dann abgegeben werden, wenn auch zu 100% sichergestellt werden könnte, dass künftig die Grundpreise leicht erkennbar bei Amazon angegeben werden. Das können Verkäufer bei Amazon aber schichtweg nicht sicherstellen, da fast jeder andere Händler die Artikelbeschreibung bearbeiten kann, d. h. auch Dritte können die Preisangaben ändern. Wenn jetzt der Grundpreis leicht erkennbar und korrekt angegeben wird, weiß der Händler im nächsten Moment nicht, ob dies in der nächsten Sekunde immer noch so ist. Um nicht schuldhaft zu handeln müsste ein Amazon Verkäufer ständig die Artikel kontrollieren und wenn ein Fehler feststellt wird, sofort handeln, nämlich entweder den Grundpreis sofort einfügen, bzw. den Artikel vorerst herausnehmen, sofern sich der Grundpreis nicht einfügen lässt. Die jetzt vorliegende Klage war der zu erwartende nächste Schritt des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.
Reaktionsmöglichkeiten und Kostenrisiko
Welche Reaktionsmöglichkeiten hat man bei einer Klage vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.
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(VGU Köln eV) spricht unter anderem Abmahnungen bezüglich der folgenden Verletzungshandlungen im Internet aus:
Grundpreisangabe | Abmahnung wegen fehlender Grundpreisangabe z. bei eBay Angeboten Betroffene Branchen: Zu den betroffenen Branchen gehören insbesondere die nachfolgenden. Doch ist zu berücksichtigen, dass der VGU Köln eV aus hiesiger Sicht ein Abmahnverein ist. Daher sind viele weitere Branchen denkbar und abmahngefährdet. Parfüm und Kosmetik (z. Haarprodukte) Fazit: Handeln Sie hier nicht unüberlegt und vorschnell! Der der Abmahnung beigefügte Entwurf einer Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft einfach unterschrieben und an den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. (VGU Köln eV) zurück gesandt werden. Oft sind die beigefügten Entwürfe von Unterlassungserklärung juristisch weitergehend als konkret notwendig. Ferner ist zu beachten, dass das eigentliche Risiko hier nicht in der Zahlung der Kosten von 194, 98 EUR liegt. Dies ist durchaus deutlich "günstiger", als wenn Mitbewerber durch ihre Rechtsanwälte Abmahnschreiben versenden.
Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten gefordert. Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben? Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.