Auch die zukünftige Bundesregierung steckt sich bei ihren Anforderungen an das Ressort der Pflege und Gesundheit[1] ambitionierte Ziele: Aufbruch in eine moderne sektorenübergreifende Gesundheits- und Pflegepolitik, bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Innovationen und Digitalisierung sowie eine stabile Finanzierung. Anders noch als im Sondierungspapier, wurden im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP dem Gesundheitswesen acht Seiten Weiterlesen
Im Mai entschied das Bundessozialgericht (BSG) über offene Fragen bezüglich der Anwendung des § 7 Absatz 2 Satz 3 und 4 PrüfvV (2014) (Urt. v. 18. 5. 2021, B 1 KR 32/20 R). In der Entscheidung hat sich das BSG eindeutig dahingehend positioniert, dass § 7 Absatz 2 Satz 3 und 4 PrüfvV (2014) im schriftlichen Prüfverfahren Weiterlesen
Anfang Juni ist die erste Ausgabe des neuen eJournals "Healthcare & Hospital Law -das eJournal für Recht in der Praxis" erschienen. Krankenhaus & Pflegeheim - Die vergessene Kooperation. Das eJournal Healthcare & Hospital Law beantwortet Rechtsfragen, die für die Praxis in den Einrichtungen relevant sind.
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Das eJournal für Entscheider zu Rechtsfragen im Gesundheitswesen
Das eJournal Healthcare & Hospital Law beantwortet Rechtsfragen, die für die tägliche Praxis und die Entscheider in den Einrichtungen relevant sind. Das eJournal erscheint sechsmal im Jahr (Januar, März, Mai, Juli, September, November) und behandelt rechtliche Fragestellungen aus den verschiedenen Rechtsgebieten, wie Arbeitsrecht, Haftungsrecht, Krankenhausrecht, Pflegerecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Datenschutzrecht, IT-Recht und Zivilrecht, die für das Gesundheitswesen und insbesondere Krankenhäuser und den weiteren Pflegeeinrichtungen relevant sind. Pflege und krankenhausrecht in florence. Nachdem die Juristische Fachinformation Pflege- & Krankenhausrecht (PKR) nach 24 erfolgreichen Jahren im Januar 2021 mit Heft 1/24. Jahrgang eingestellt wurde, wollten die Autoren und Schriftleiter neue Wege mit einem neuen Verlag gehen. Entstanden ist daraus ein neues Konzept mit einem echten Mehrwehrt für die Leser: Das eJournal mit seiner Verbindung aus digitaler Zeitschrift, einem zusätzlichen Newsletter, einer umfassenden aktuellen Rechtsnormensammlung und ergänzenden Video- und Podcastbeiträgen.
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Ein therapeutischer Grund liegt vor, wenn angenommen wird, dass die Erkrankung bzw. Behandlung erheblich nachteilig beeinflusst wird, wenn der Patient, die Patientin Einsicht in die Aufzeichnungen nimmt. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn bei einer psychiatrischen Behandlung zu befürchten ist, dass der Patient sich etwas antun könnte. Krankenhausrecht 2020 - Internetauftritt der AOK-Verlag GmbH. "Rechte Dritter" sind insbesondere Persönlichkeitsrechte anderer Menschen. Der Patient, die Patientin kann gegen Erstattung der Kosten Kopien oder elektronische Abschriften verlangen. Stirbt ein Patient oder eine Patientin, stehen den Erben oder nächsten Angehörigen vergleichbare Rechte zu. Sollte es während eines Krankenhausaufenthalts zu Problemen kommen, können Sie sich zunächst an die Stationsleitung wenden oder Ihren behandelnden Arzt darauf ansprechen. Sollte sich das Problem auf diese Weise nicht lösen lassen, können Sie sich an die Patientenfürsprecher im Krankenhaus (Ombudsfrau oder Ombudsmann) wenden. Sie sind in einigen Ländern gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise in Rheinland-Pfalz, Hessen und Berlin.
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Auflage des Lehr- und Praxiskommentars wurde in PKR 1/2014, positiv besprochen.
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Das Krankenhausrecht befasst sich rechtlich mit allen (tatsächlichen) Vorgängen, die mit der Eröffnung und mit dem Betrieb eines Krankenhauses zusammenhängen. Das Krankenhausrecht ist grundsätzlich ein Teilbereich des Medizinrechts. Bei rechtlichen Fragestellungen zum Thema Krankenhaus und Recht ist damit im Zweifel ein Fachanwalt für Medizinrecht oder eine Rechtsanwalt mit einem entsprechend gesetzten Beratungsschwertpunkt der richtige Ansprechpartner. Krankenhausrecht | Medizinrecht Aktuell. Allerdings können sich auch Fragen aus dem Bereich Sozialrecht ergeben, auch der Fachanwalt für Sozialrecht kann also der richtige Ansprechpartner für Fragen zum Krankenhausrecht sein. Gesetzliche Regelungen
Bereits hieran ist zu erkennen, dass das Krankenhausrecht keine einheitliche Regelungsmaterie kennt, sondern sich aus allerlei Vorschriften aus allen Rechtsbereichen (Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht) zusammensetzt. Ein wesentliches Gesetz des Krankenhausrechts ist das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze – kurz KHG.
Das können z. B. höhere Transportkosten oder auch ein höherer Pflegesatz sein. Es empfiehlt sich daher, dies vorab mit der Krankenkasse zu klären. Privatversicherte können sich, sofern es medizinisch notwendig ist, in jedem Krankenhaus behandeln lassen – auch in einer Privatklinik. Sie benötigen keine Überweisung (Krankenhauseinweisung) durch einen niedergelassenen Arzt, müssen jedoch darauf achten, dass die jeweilige Behandlung durch den individuellen Versicherungsvertrag abgedeckt ist. Hier kommt es auf den jeweiligen Tarif, seine Bedingungen und mögliche individuelle Ausschlüsse an. Pflege und krankenhausrecht online. Es ist deshalb im Zweifel ratsam, auch als Privatpatient vorab Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen und nicht einfach auf eigene Faust eine Privatklinik aufzusuchen. Jeder Patient, jede Patientin hat im Krankenhaus das Recht auf Behandlung nach dem "Facharztstandard" - unabhängig von seinem Status als privat oder sozial versicherter Patient. Das heißt: Er oder sie soll nach dem jeweiligen gesicherten Stand medizinisch-wissenschaftlicher Kenntnisse und Erfahrungen behandelt werden, die erforderlich sind, um das Behandlungsziel zu erreichen.