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calamitas
Häufiger hier
Beiträge: 96 Registriert: Dienstag 26. August 2008, 22:56
Ausbildungslevel: Ass. iur. Abgrenzung Raub räuberische Erpressung
Folgender Fall:
einer macht einen Banküberfall, hält der Kassiererin eine Pistole sowie eine Tüte hin und fordert sie auf das Geld in die Tüte zu geben. sie macht dies.. er nimmt die Tüte wieder und rennt weg..
Ist das eurer Meinung nach ein Raub oder eine räuberische Erpressung? Lacan
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Beiträge: 1896 Registriert: Sonntag 20. November 2005, 17:04
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Re: Abgrenzung Raub räuberische Erpressung
Beitrag
von Lacan » Mittwoch 25. Februar 2009, 08:03
Was denkst Du? Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)
Maverick
Power User
Beiträge: 477 Registriert: Montag 11. Abgrenzung raub räuberische erpressung fall of man. September 2006, 19:10
von Maverick » Mittwoch 25. Februar 2009, 08:07
Die Rspr. stellt auf das äußere Erscheinungsbild ab. Geben oder nehmen (§249). ich sage: Raub, da er die Tüte mit dem Geld wegnimmt.
- Abgrenzung raub räuberische erpressung fall of man
Abgrenzung Raub Räuberische Erpressung Fall Of Man
Der Täter wendet Gewalt gegen eine Person an oder er droht mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben. Der Täter wird genauso bestraft wie ein Räuber, also nach § 250 StGB. Schwere räuberische Erpressung: Weil der räuberische Erpresser gleich einem Räuber zu bestrafen ist, finden auch die Qualifikationen des Raubes nach §§ 250, 251 StGB Anwendung. Bei einer solchen schweren Tat kommen weitere strafschärfende Begleitumstände hinzu, zum Beispiel die Erpressung mit einer Waffe, durch ein Bandenmitglied oder mit Todesfolge. Abgrenzung – Raub und räuberische Erpressung: Vereinfacht ausgedrückt, liegt ein Raub vor, wenn der Täter sich das nimmt, was er haben will, während er das Opfer bei einer räuberischen Erpressung dazu zwingt, die Sache herauszugeben. Beim Raub ist also eine Wegnahme die Tathandlung, bei der Erpressung hingegen die Nötigung. Strafmaß: Welche Strafe droht für (räuberische) Erpressung? Erpressung nach §§ 253, 255 StGB |§| Tatbestand & Strafmaß. Erpresser müssen im Falle ihrer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen.
Nach der Literatur aber räuberische Erpressung (freiwillige Vermögenverfügung). Man vergisst vielleicht, wo man die Friedenspfeife vergraben hat. Aber man vergisst niemals, wo das Beil liegt. (Mark Twain)
1400trude
von 1400trude » Mittwoch 25. Februar 2009, 11:36
Mein Votum: 253, 255 StGB
Arg. : Sowohl nach Rspr als auch Lit liegt hier räuber. Erpressung vor. Abgrenzung raub räuberische erpressung fall.com. Rspr: Opfer GIBT das Geld (auf die Tüte - des TÄTERS! - kommt es nicht an! ) Lit: Vermögensverfügung erforderlich (wie bei 263 StGB)
liegt hier vor
Kiesela
Urgestein
Beiträge: 7462 Registriert: Mittwoch 12. Januar 2005, 14:55
von Kiesela » Mittwoch 25. Februar 2009, 13:59
Die Literatur würde hier gerade keine Vermögensverfügung sehen, weil das Opfer bei vorgehaltener Pistole eben für sich keine echte Handlungsalternative sehen konnte, solange die Kasse nicht verriegelt war. Sog. Borg-Theorie: Widerstand ist zwecklos
Nur noch Schnösel und Spießer. BuggerT
Super Mega Power User
Beiträge: 4405 Registriert: Mittwoch 3. März 2004, 13:14
Ausbildungslevel: Au-was?