Sie können sich hier entscheiden, ob in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt werden darf, um dem Betreiber der Website die Erfassung und Analyse verschiedener statistischer Daten zu ermöglichen. Wenn Sie mit der Erfassung einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen bei "Statistik". Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Bundesbeihilfeverordnung 2019 Pdf Images
Aus Gründen der Datensicherheit haben wir den Umfang der Druckliste auf max. 20 Dokumente beschränkt. Sofern Sie weitere Dokumente drucken möchten, drucken Sie Ihre bestehende Druckliste aus und löschen diese anschließend. Danach können Sie eine neue Druckliste anlegen.
Bundesbeihilfeverordnung 2019 Pdf Converter
BBhV Compliance
Änderungen überwachen
Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben. Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen. Bundesbeihilfeverordnung 2019 pdf converter. Jetzt anmelden! Weitere Vorteile: Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers
Bundesbeihilfeverordnung 2019 Pdf Size
Auf dieser Website informieren wir über die "Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV)". Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteil vom 17. Juni 2004 (2 C 50. 02) entschieden, dass die Beihilfevorschriften nicht dem verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalt genügen. Danach dürfen die Grundsatzentscheidungen des Beihilferechts nur durch den Gesetzgeber getroffen werden. Das Gericht hat ausgeführt, dass die bisherigen Beihilfevorschriften bis zum Erlass neuer, verfassungsrechtlich unbedenklicher Regelungen, noch übergangsweise weiter angewandt werden können. Die Schaffung einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage für die Beihilfe des Bundes ist daher dringend geboten. Der Dienstherr hat eine besondere Fürsorgepflicht für seine Beamtinnen und Beamten. BVA - Homepage - Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung. Er verpflichtet sich, im Krankheits-, Pflege - und Geburtsfall einen Teil der anfallenden Kosten im Rahmen der Beihilfe zu erstatten. Beamtinnen und Beamte sind wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet, das Risiko von Krankheiten und Pflegebedürftigkeit für sich und ihre Familien selbst abzusichern und Vorsorge zu leisten.
Bundesbeihilfeverordnung 2019 Pdf To Word
B. Früherkennungsmaßnahmen, Schwangerschaft und Geburt gewährt. Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Henning Heise, Michael Eyer: Beihilfevorschriften des Bundes: Die neue Bundesbeihilfeverordnung mit allgemeiner Verwaltungsvorschrift. Textausgabe mit Einführung und Synopse. Richard Boorberg Verlag, Stuttgart u. a. 2009, ISBN 978-3-415-04297-1. BBhV Bundesbeihilfeverordnung. Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Text der Verordnung
Text der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung (PDF; 1, 1 MB)
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
(2) Ferner sind Aufwendungen nicht beihilfefähig, soweit ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten besteht, der nicht auf den Dienstherrn oder von ihm Beauftragte übergeht. (3) Nicht beihilfefähig sind gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen und Kostenanteile, Selbstbehalte nach § 53 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sowie Aufwendungen für von der Krankenversorgung ausgeschlossene Arznei-, Hilfs- und Heilmittel sowie gesondert ausgewiesene Abschläge für Verwaltungskosten und entgangene Apotheker- und Herstellerrabatte bei der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 54 Antragsfrist. (4) 1 Nicht beihilfefähig sind erbrachte Leistungen nach 1. dem Dritten Kapitel des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, 2. dem Ersten Abschnitt des Zweiten Kapitels des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, 3. dem Ersten, Zweiten, Vierten und Fünften Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Dritten Kapitels des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, 4. Teil 1 Kapitel 9 und 11 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.