Bauplanungsrecht: Dieser Bereich umfasst Regelungen zur Bebaubarkeit von Grundstücken; beispielsweise geht es hier um die Rechtmäßigkeit von Enteignung, Erschließung und Teilung von Grundstücken bzw. die Baugenehmigung von Bauvorhaben. Es gibt eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften, die entweder auf Länder- oder auf Städte- bzw. Gemeindeebene existieren. Im Einzelfall muss die Anwendbarkeit auf den konkreten Einzelfall beurteilt sowie die sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen durchgesetzt werden. Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht mit Spezialisierung auf Öffentliches Baurecht kann Ihnen helfen, wenn Sie beispielsweise
von einer Behörde oder einem Bürger (z. B. Nachbar, Interessensgemeinschaft, Verein) beschuldigt werden, eine Regelung des Öffentlichen Baurechts verletzt zu haben oder
in Ihrer Umgebung eine Bebauung beobachten, die Ihrer Meinung nach gegen eine Regelung des Öffentlichen Baurechts verstößt. Wichtig: Oftmals herrscht Unklarheit darüber, welche Rechte und Pflichten Bauherren, Nachbarn und Bürger vor Ort haben.
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Rechtsanwalt für Öffentliches Baurecht in Kempten - Kempten Rechtsanwälte
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In einem Bürogebäude müssen die Fluchttüren in Fluchtrichtung, also nach außen, aufschlagen. Dies stellte das Verwaltungsgericht Münster in einem aktuellen Urteil fest und untersagte einer Firma mit sofortiger Wirkung in dem betreffenden Bürokomplex Mitarbeiter zu beschäftigen. 4. 5 /
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Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Nicht selten werden in den letzten Jahren Immobilienkaufverträge nicht in einer notariellen Urkunde unter Anwesenheit beider Vertragsparteien, Käufer und Verkäufer, geschlossen. Vielmehr finden zwei getrennte notariellen Terminen statt. Zuerst sucht der Käufer den Notar auf und unterbreitet ein Angebot zum Vertragsschluss. Kurze Zeit später nimmt der Verkäufer dieses Angebot anlässlich eines gesonderten Termins annehmen. 3. 8 /
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Rechtsanwalt Ulm Öffentliches Baurecht | Öffentliches Baurecht Rechtsanwälte In Ulm Finden | Anwaltinfos.De
Der Gerichtssachverständige bestätigt die Mängel. Der Trockenbauer wird zur Mangelbeseitigung gegen Kostenbeteiligung in Höhe von 15. 000 € wegen Planungsmängeln verpflichtet. Er beseitigt den Mangel nicht. Der Bauherr nimmt nun den Architekten auf Schadenersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten in Anspruch. Der Architekt beruft... weiter lesen
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Das Bauordnungsrecht stellt detaillierte Anforderungen an die Grundstücksbebauung, Wände, Decken, Aufzüge, Treppen etc. Ein Bauprojekt darf insbesondere nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, d. h. Leib, Leben, Gesundheit und natürliche Lebensgrundlagen. Die Behörde der Bauaufsicht ist für die Erteilung einer Baugenehmigung, aber auch zur Gefahrenabwehr berechtigt und darf bei einer drohenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die notwendigen Gegenmaßnahmen ergreifen und die Baubeseitigung und Baueinstellung etc. anordnen. In diesem Zusammenhang ist sie als Behörde für die ordnungsrechtliche Bauabnahme zuständig und entscheidet darüber hinaus auch über Anträge in Hinblick auf die sogenannte Nutzungsänderung, wenn die Nutzung eines bereits bestehenden Gebäudes beispielsweise von einer Nutzung als Wohngebäude in eine gewerbliche Nutzung geändert werden soll. Je nach Einzelfall sind der Bauherr, ein Nachbar oder die Gemeinde bzw. Stadt klagebefugt. Nach einem eventuell erfolglosen Widerspruch bei der Bauaufsichtsbehörde werden Rechtsstreitigkeiten des Öffentlichen Baurechts im Verwaltungsgerichtsverfahren geltend gemacht, also dem Verwaltungsgericht (erste Instanz) und dem Oberverwaltungsgericht als nächst höhere Instanz und schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht.