Gruß aus Berlin, Gerd
Woher ich das weiß: Eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter
Ich habe alles angegeben, ist doch kein Problem. Woher ich das weiß: eigene Erfahrung
- Anlage vm ausfüllhilfe video
Anlage Vm Ausfüllhilfe Video
Hier findest Du eine recht umfangreiche Erörterung dessen, was es zum "Schonvermögen" bei einem ALG II - Antrag zu sagen gibt, bzw was anrechenbar ist, und was nicht. Gib alles an. Du hast eh schonvermögen so das kleinbeträge keinen unterschied machen, aber so gibt es wenigstens keinen Stress wegen falsch ausgefüllter Formulare. Recht, Hartz IV
Das für alle anderen Sozialgesetzbücher - also auch für das SGB II, das für ALG II (vilgo "Hartz IV") zuständig ist - maßgebliche SGB I schreibt in § 60 Angabe von Tatsachen:
"(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, [... Anlage vm ausfüllhilfe 6. ]"
Nun sind Beträge unterhalb der Absetzbeträge, die in SGB II § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen genannt werden ("(2) Vom Vermögen sind abzusetzen [... ]"), im Grunde nicht erheblich für die Leistung. Da aber der Antragsteller beim Stellen des Antrags noch gar nicht in jedem Fall sicher sein kann, ob seine "4, 54 € auf dem Giro-Konto" erheblich sind oder nicht, sollte er sie angeben.
Da könnt ihr nicht aussuchen, ob ihr das wollt. Ob du etwas von ihm annehmen WILLST ist irrelevant. Wenn Dir etwas zusteht MUSST du es nehmen, wenn du zeitgleich vom Jobcenter Geld bekommst. Dazu fordern die dich dann schon auf. Denn die Allgemeinheit möchte ihren finanziellen Anteil an deinem Leben so klein wie möglich halten.