01. 2007, 10:55
Wohnort: Linz
Re: Unterhalt während Zivildienst
Beitrag von dgt » 06. 2017, 06:37
diwali hat geschrieben: Guten Abend! Mein Sohn wird in Kürze 20 Jahre alt und ich bin unterhaltspflichtig (450€ pro Monat). Können Sie mir sagen, welche Information richtig ist? Wenn die Alimente reduziert werden können, wie erreiche ich das am besten, wenn die zuständige Rechtspflegerin des Bezirksgerichts anderer Meinung ist? Die Auskunft der Rechtspflegerin ist GROB UNRICHTIG. Gleiche Überlegungen wie für das Bundesheer gelten auch beim Zivildienst; grundsätzliche Selbsterhaltungsfähigkeit bei (unter-) durchschnittlichen Lebensverhältnissen der Eltern, keine bei überdurchschnittlichen Lebensverhältnissen (EF-Slg 145. 913; 142. 018; 119. 488; OGH 2007/02/14, 7 Ob 253/06s; EF-Slg 116. 707; 2001/12/07, 7 Ob 279/01g; EF-Slg 113. 601; 110. 624; 99. 984; 96. 208; 92. Unterhalt während zivildienst dauer. 670). Beantragen Sie schriftlich eingeschrieben beim zuständigen BG die Unterhaltsbefreiung ab November 2017. Beitrag von diwali » 07.
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Grundsätzlich müssen auch Strafgefangene Unterhalt zahlen. Allerdings können Inhaftierte in der Regel keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen oder nur ein geringes Arbeitsentgelt in der JVA erzielen. Insofern kann eine längere Strafhaft zu einer Leistungsunfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten nach §1603 Abs. 1 BGB führen. Unterhalt während zivildienst krankmeldung. Eine Leistungsunfähigkeit führt grundsätzlich dazu, dass ein Unterhaltspflichtiger keinen Unterhalt zahlen muss und dieser auf Null herabgesetzt werden kann. Es geht dabei um die Frage, ob der Unterhaltsschuldner unter den Bedingungen der Haft überhaupt eine Möglichkeit hat, Einkommen oder zusätzliches Einkommen zu erzielen, welches es ihm ermöglicht, Unterhaltszahlungen zu leisten und gleichzeitig zumindest die notwendigen Ausgaben für sich selbst zu bestreiten. Das ist jedoch bei den meisten inhaftierten Unterhaltsschuldnern nicht der Fall. Die Einkommen aus einer Tätigkeit in der JVA liegen erheblich unter der Einkommensfreigrenze für Unterhaltsschuldner und der Betroffene ist in der Regel auch nicht in der Lage, durch Zusatzverdienste ein weiteres Einkommen zu erzielen.
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- Euro (Kostgeld inklusive) pro Monat erhalten wird. Leider komm ich mit dem angeführten Link nicht wirklich zurecht. Dürfte ich daher nochmal um Ihre Einschätzung des zu erwartenden Rest-Geldunterhaltes bitten, damit ich dann in etwa weiß, ob der Betrag, den sich der KV beim ausweisen lässt, hinkommt? Leider gab es da in der Vergangenheit sehr seltsame Entwürfe, die ich -dank hier erhaltener Hoch auf Euch!! Unterhalt während Zivildienst als außergewöhnliche Belastung absetzen - Steuern - ISUV - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht. - hinterfragen konnte und eine entsprechende Korrektur erreicht habe. Mit lieben Grüßen! Zurück zu "Rückzahlung Zuschuss zum KBG"
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Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 10. 11. 2004 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bedarf des Zivildienstleistenden wird zum Teil durch die Bezüge gedeckt, so daß nur ergänzende Ansprüche nach den Lebensverhältnissen der Eltern in Betracht kommen. D. h. er muß Ihnen mitteilen, wie hoch seine Einkünfte sind und Sie müssen ggf. nur einen Teil leisten. Unterhalt während Zivildienst - Österreichisches Familienrecht. Wenn der Sohn nicht bei seiner Mutter lebt, so muß auch die Mutter anteilig Unterhalt zahlen. Wenn er später studiert, müssen Sie - und die Mutter, falls das Kind nicht bei dieser leben sollte - Unterhalt anteilig leisten. Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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Das ganze kann gedeckt werden durch BaföG, Kindergeld, Nebenjob und wenns nicht reicht durch die Eltern. Also vielleicht rechnest du das nochmal durch... ja: die Mutter ist auch unterhaltspflichtig! # 3
Antwort vom 5. 2004 | 17:19
Neben einem Studium kann man auch jobben gehen dann hat man auch mehr Kohle. Nicht andere für Dich schaffe lasse und schon gar nicht die Eltern. # 4
Antwort vom 5. 2004 | 19:23
@leinad: Das ist möchte soviel aus meinem Studium rausholen wie mö habe ich schon so ausserhalb der Uni kaum zeit, und die wird dann noch durch Arbeit für die Uni beantsprucht. Daher bin ich auf das Geld angewiesen. Es ist auch nicht so, dass ich meinem Vater in keinster Weise nur irgendwie entgegenkomme. Dauer der Unterhaltsverpflichtung. Aber es ist nun halt mal so, dass das Bafögamt den Unterhalt so berechnet hat und ich das Geld auch brauche. Ich brauche ja nicht zu erwähnen, dass ich "Unterhalt vorschlagen" seitens des Bafögamtes überhaupt nicht gutheiße. Gibt es denn eine Möglichkeit den Unterhalt festlegen zu lassen.
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Das komische ist, dass ich nie einen Bescheid bekommen habe. Ich habe Unterhaltsbefreiung für die Dauer des Zivildienstes beantragt, aber nie eine Antwort bekommen. Mein Sohn hat meines Wissens eine Aufforderung zur Stellungnahme bekommen, wo er aber nicht geantwortet hat. Ob er dann einen Bescheid bekommen hat, weiß ich nicht, denn seit einigen Monaten höre ich kaum was von ihm. Ich weiß auch nicht genau, wann der Zivildienst aus ist, aber ich nehme an Ende Juli, nachdem er im November begonnen hat. Unterhalt während zivildienst krankenstand. Ich nehme dann einmal an, dass ich ab August wieder voll zahlen muß? Wenn ich von ihm persönlich bis Ende Juli nicht erfahre, was er nun zu tun/arbeiten/studieren gedenkt, kann ich das dann über das Gericht einfordern? Danke! Diwali
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