Wie wird Prozesskostenhilfe gewährt? Nach der Überprüfung des Antrags beschließt das Gericht, ob und in welchem Umfang Prozesskostenhilfe gewährt wird. Den entsprechenden Bescheid schickt das Gericht dem Antragsteller zu. Aus diesem Bescheid geht hervor, ob die Verfahrenskosten vollständig aus der Staatskasse bezahlt werden oder ob sich der Antragsteller anteilig an den Kosten beteiligen muss. Prozesskostenhilfe – was ist das eigentlich? › Vorlagen und Anleitungen. Für die Kosten, die der Antragsteller selbst aufbringen muss, kann das Gericht eine Ratenzahlung festsetzen. Dabei ist die Anzahl der Monatsraten auf maximal 48 beschränkt und die Höhe der Raten ist entsprechend der Einkommensverhältnisse gesetzlich geregelt. Außerdem steht in dem Bescheid, ob dem Antragsteller ein Rechtsanwalt beigeordnet wird. Ordnet das Gericht einen Anwalt bei, sind durch die Prozesskostenhilfe sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten abgedeckt. Was sollte bei der Prozesskostenhilfe noch bedacht werden? Ein wichtiger Punkt ist, dass die Prozesskostenhilfe immer nur das Verfahren berücksichtigt, auf das sich der Antrag bezieht.
- Prozesskostenhilfe – was ist das eigentlich? › Vorlagen und Anleitungen
- Prozesskostenhilfe beantragen – so geht’s, Teil 1
- Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe bei Gericht beantragen / Stadt Gießen
Prozesskostenhilfe – Was Ist Das Eigentlich? › Vorlagen Und Anleitungen
Der PKH-Antrag kann auch für einen Prozess im Bereich Familienrecht gestellt werden, jedoch gelten da besondere Regelungen. Für ein Strafverfahren können Hartz-4-Empfänger keinen Antrag für die Prozesskostenhilfe stellen, da Beschuldigten unter Umständen ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe bei Gericht beantragen / Stadt Gießen. Wenn Sie einen PKH-Antrag gestellt haben und die Prozesskostenhilfe bewilligt wird, kann es trotzdem passieren, dass Sie die Anwaltskosten der gegnerischen Partei zahlen müssen, wenn Sie verlieren. Wer kann einen Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe stellen? Wer einen PKH-Antrag stellen kann, ist § 114 Zivilprozessordnung (ZPO) zu entnehmen. Darin wird unter anderem vorausgesetzt, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu dem Zeitpunkt des Antrages ihm nicht erlauben dürfen, die Prozesskosten selbst zu tragen. Des Weiteren sollten Sie die Gerichtsbeihilfe nur beantragen, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Prozesskostenhilfe Beantragen – So Geht’S, Teil 1
Der Bürger sollte sich deshalb genau überlegen, wie er den Rechtsstreit beschreibt. Ist der Bürger unsicher, kann er einen Rechtsanwalt einschalten. Der Anwalt kann den Antrag erstellen und bei Gericht einreichen. Daneben kann sich der Bürger direkt an das zuständige Gericht wenden. Der Rechtspfleger der Geschäftsstelle hilft dem Bürger bei der richtigen Formulierung und nimmt den Antrag zu Protokoll. Prozesskostenhilfe beantragen – so geht’s, Teil 1. Diese Hilfe ist kostenlos. Im 2. Teil unseres Beitrags stellen wir ebenfalls ein Muster als Formulierungshilfe zur Verfügung. Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Neben dem Antrag muss der Bürger eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgeben. Und seine Angaben muss er mit aktuellen Nachweisen belegen. Das Gericht verwendet die Erklärung, um zu überprüfen, ob der Bürger einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat. Denn die Prozesskostenhilfe ist für Personen bestimmt, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um einen Rechtsstreit zu bezahlen.
Prozesskostenhilfe Oder Verfahrenskostenhilfe Bei Gericht Beantragen / Stadt Gießen
Dieses Formular und weitere Hinweise finden Sie auf dem Justizportal. In dem Antrag müssen Sie das Streitverhältnis ausführlich und vollständig darstellen. Geben Sie auch die eventuell vorhandenen Beweismittel an. Sollten Sie bei der Antragstellung Hilfe benötigen, können Sie sich an das Gericht oder an ein Rechtsanwaltsbüro wenden. Den Antrag kann auch ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin einreichen. Die zuständige Stelle prüft,
ob und in welchem Umfang Sie Verfahrenskosten selbst aufbringen können und
ob die anderen Voraussetzungen für die Bewilligung gegeben sind. Dabei entscheidet das Gericht auch darüber, ob Ihnen eine anwaltliche Vertretung beigeordnet wird. Anschließend fasst sie einen Beschluss, über den Sie schriftlich Bescheid erhalten. Der Bescheid enthält Angaben,
ob und in welcher Höhe Sie Prozesskostenhilfe erhalten und
gegebenenfalls zu Höhe und Anzahl von Raten für die Rückzahlung. Hinweis: Die zuständige Stelle prüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Kostenhilfe weiter vorliegen.
Ausführliche Informationen zur Zivilprozessordnung finden Sie im ZPO Kommentar.
Das Gericht sieht bei dem beabsichtigten Gerichtsprozess hinreichende Erfolgsaussichten für den Bürger. Das beabsichtigte Gerichtsverfahren erscheint nicht mutwillig. Mutwillig wäre ein Gerichtsprozess, den der Bürger nicht führen würde, wenn er die Kosten für den Rechtsstreit selbst bezahlen müsste. Gibt es eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle, die die Prozesskosten übernehmen würde, hat der Bürger keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Außerdem bekommt der Bürger keine Prozesskostenhilfe, wenn die gesetzliche Unterhaltspflicht einen Dritten dazu verpflichtet, die Kosten zu tragen. Dieser Dritte kann beispielsweise der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner oder bei einem unverheirateten Kind ein Elternteil sein. Im Strafrecht gibt es eine Besonderheit. Hier kann der Bürger Prozesskostenhilfe bekommen, wenn er das Opfer ist oder als Privatkläger auftritt. Ist er hingegen der Beklagte, wird ihm keine Prozesskostenhilfe gewährt. Stattdessen kann er in diesem Fall aber Anspruch auf eine Pflichtverteidigung haben.