Berufung oder Revision - was ist das richtige Rechtsmittel für mich? Die Wahl des richtigen Rechtsmittels wird häufig unterschätzt und sollte genauestens abgewogen werden. Was ist ein Rechtsmittel? Ein Rechtsmittel ist die Anfechtung eines strafrechtlichen Urteils. Ein Rechtsmittel steht jedem Angeklagten nach der ersten Instanz zu. Es gibt grundsätzlich zwei Rechtsmittel (sieht man mal der Übersicht halber von den Beschwerdemöglichkeiten ab): Berufung und Revision. Was ist eine Berufung? Die Berufung (§§ 312 ff. StPO) führt im Umfang ihrer Anfechtung zu einer völlig neuen Verhandlung der Sache. Es findet eine neue Hauptverhandlung statt, in der nicht das angefochtene Urteil geprüft, sondern über das völlig neu entschieden wird. Es handelt sich sozusagen um eine zweite Tatsacheninstanz. Revision und berufung die. Der Unterschied zur ersten Instanz ist, dass die zweite Instanz vor einem höheren Gericht stattfindet, und dass die Aussagen aus der ersten Instanz, die in der Hauptverhandlung geäußert und im Protokoll nach § 273 Abs. 2 StPO in ihren wesentlichen Aussagegehalten niedergeschrieben wurden, in der zweiten Instanz vorgehalten und auf Widersprüche geprüft werden können.
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Die Berufung kann auf den Rechtsfolgenausspruch (auf die verhängte Strafe) beschränkt werden, so dass der Abgeurteilte der ersten Instanz sich mit dem vorgeworfenen und verurteilten Sachverhalt der Straftat einverstanden erklären kann, aber eine günstigere Strafe begehrt. Was ist eine Revision? Bei der Revision wird nicht erneut über Tatsachen entschieden. Dies hat nun ausschließlich in der vorherigen Instanz stattgefunden. Ein Neuverhandlung ist ausgeschlossen. Mit der Revision wird das Urteil auf Rechtsfehler überprüft. Rechtsmittel: Berufung und Revision - Fachanwalt Strafrecht Mannheim. Es wird also die Frage geklärt, ob das Urteil mit seinen Feststellungen ordentlich zustande gekommen ist. Zweck der Revision ist die Wahrung der Rechte des Angeklagten. Besonderheiten: Nun kommt die Schwierigkeit. Welches Rechtsmittel ist das Richtige? Erste Instanz Amtsgericht Sollte das erste Urteil vor dem Amtsgericht ausgesprochen worden sein, stehen dem Abgeurteilten beide Rechtsmittel zur Verfügung. Er kann also wählen, ob er entweder in Berufung vor das Landgericht geht oder die Revision vor dem Oberlandesgericht wählt.
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Kurzer Überblick
Statthaftigkeit
Urteile des Amtsgerichts und des Landgerichts (1. Instanz) können grundsätzlich mit der Berufung angegriffen werden (Statthaftigkeit). Das nächsthöhere Gericht - Landgericht oder Oberlandesgericht - überprüft dann das ergangene Urteil. Die Berufung gegen Urteile des Familiengerichts ist allerdings an das Oberlandesgericht zu richten. Die Berufung ist aber nur dann zulässig, wenn die Beschwer 600 Euro übersteigt oder das Gericht, das in erster Instanz entschieden hat, die Berufung im Urteil ausdrücklich zulässt (§ 511 ZPO). Prüfungsumfang der Berufung
Bei der Berufung ist das Berufungsgericht nach der Neuregelung ab 01. Januar 2002 an die Feststellungen der ersten Instanz gebunden, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO. Revision und berufung den. Neue Tatsachen können nur eingeschränkt berücksichtigt werden, § 529 Abs. 2 ZPO.
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Wirkung der Berufung oder Revision im Strafverfahren Die rechtzeitige Einlegung der Berufung und auch der Revision führt zur Hemmung der Rechtskraft des Strafurteils. Dies spielt in der Praxis eine große Rolle für den Angeklagten, der sich bislang auf freiem Fuß befand. Denn er bleibt, sofern auch weiterhin keine Gründe (insbesondere Fluchtgefahr) für die Anordnung der Untersuchungshaft vorliegen, in Freiheit. Des Weiteren gilt für den Angeklagten weiterhin die Unschuldsvermutung und er kann sich noch als nicht vorbestraft bezeichnen. Rechtstipp eines guten Strafverteidigers Sobald ein Strafurteil gegen Sie verkündet wurde, achten Sie bitte unbedingt auf die Ein-Wochen-Frist und beauftragen Sie einen Fachanwalt für Strafrecht oder einen auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt mit der Überprüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels. Revision und berufung de. Ihr Verteidiger entscheidet, ob für Sie die Berufung oder Revision das richtige Rechtsmittel ist. Ihr Verteidiger wird einen Antrag auf Akteneinsicht stellen.
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Sie sollten daher
einen Anwalt mit den notwendigen Fachkenntnissen mit der Rechtsmitteleinlegung und der Begründung Ihrer Revision oder Berufung beauftragen. Sowohl Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker als auch Rechtsanwalt Patrick Welke haben sich ganz auf das Strafrecht spezialisiert. Sie können im Berufungs- und Revisionsverfahren vor Gericht für Sie als
Strafverteidiger auftreten. Vereinbaren Sie zur Besprechung gerne einen Termin in unserer Kanzlei. Revision und Berufung: Rechtsmittel im Zivilprozess. Sie erreichen uns unter
0621 / 44 581 112
sowie auch per Email über das Kontaktformular.
Gegen ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht, das sich gegen einen Jugendlichen oder einen Heranwachsenden richtet, darf jeder Rechtsmittelberechtigte nur ein Rechtsmittel, entweder Berufung oder Revision, einlegen. Richtiges Rechtsmittel gegen ein Strafurteil: Berufung oder Revision? Die Wahl des richtigen Rechtsmittels im Strafrecht gegen das Urteil des Amtsgerichts sollte nur von einem Fachanwalt für Strafrecht oder einem auf das Strafrecht besonders spezialisierten Rechtsanwalt bzw. einem Spezialisten für Verkehrsrecht getroffen werden. Berufung od. Revision gegen ein Urteil – eine zweite Chance für den Angeklagten? Vorteile u. Risiken. Ziel eines Rechtsmittels in einem Strafverfahren bei einer Freiheitsstrafe ist stets ein für den Verurteilten günstigeres Urteil zu erlangen. Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe versucht ein guter Strafverteidiger im Rechtsmittelverfahren, stets entweder einen Freispruch oder eine Strafaussetzung zur Bewährung zugunsten des Verurteilten zu erzielen. Unterschied zwischen Berufung und Revision im Strafrecht In einem Berufungsverfahren findet nochmals eine Beweisaufnahme statt, es werden z.