Hallo zusammen, ich habe vor kurzem 4 gebrauchte Winterreifen über eBay Kleinanzeigen verkauft die meines Erachtens in einem guten Zustand waren, dies hat er mich auch über den Chat gefragt was ich bejaht habe. Der Käufer kam persönlich vorbei hat die Reifen eingeladen und bezahlt. Nun ruft er mich heute an und sagt das 2 reifen wohl eingerissen wären und er sie nicht montieren kann jetzt möchte er das Geld zurück. Hat er ein Recht darauf? Vielen dank schonmal
Das Ganze ist etwas komplizierter, als man vllt. denken könnte. Zunächst ist zu sagen, dass allein die Tatsache, dass es sich um einen Privatkauf handelt, nicht automatisch die Gewährleistung ausschließt. Auto verkauft jetzt will kaufen geld zurück die. Das müsste zwischen den Parteien vereinbart werden - wird nichts in dieser Art und Weise vereinbart, ist die Gewährleistung auch nicht ausgeschlossen. Die erste Frage wäre also: Habt ihr die Gewährleistung ausgeschlossen? In den Kaufvertrag (den ihr wahrscheinlich mündlich geschlossen habt) dürfte dabei auch einfließen, wenn du z.
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Aber nicht wegen der Mängel sondern weil der Verkäufer inzwischen gestorben war und die Erben dafür nicht zu belangen waren (nach 3 Verhandlungen). Einzig die Kosten für die Anwälte wurden aufgerechnet, den Rest habe ich selbst gezahlt bzw. die Rechtsschutz, sogar den Gutachter (Danke an die Rechtsschutz die alles übernommen hat, weil der Fall eigentlich klar war). Zuletzt bearbeitet: 25. Juli 2010
#132
Bleiben wir doch bei den Fakten:
Zitat von Anwalt/ Käufer:
Diesen Prüfbericht der GTÜ des Sachverständigen Dipl. Auto verkauft jetzt will käufer geld zurück refund me. -Ing...... fügen wir in der Anlage in Kopie bei. Wir weisen darauf hin, dass das Fahrzeug derzeit abgemeldet worden ist
wäre die Plakette weg, dann würde dies in dem Bericht stehen, da der TE nichts davon erwähnt hat, ist davon auszugehen das das Auto noch Tüv hat. #133
Wenn es ein vereidigter Sachverständiger gewesen ist, wovon man wohl ausgehen kann, wird der Wagen wohl nicht abgemeldet worden sein weil er ohne Mängel ist, sondern weil zu viele Mängel eine weitere Fahrt nicht zulassen, ohne das sie repariert werden?
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Zum anderen besteht eine Voraussetzung darin, dass der Schaden schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorgelegen haben muss, damit Sie das Widerrufsrecht beim Gebrauchtwagen nutzen können. Deutsches Recht besagt, dass ein erheblicher Mangel am Fahrzeug vorliegt, wenn die Reparaturkosten mehr als fünf Prozent des Kaufpreises betragen. Gebrauchtwagen zurückgeben wegen vorhandener Mängel – So ist es möglich Ein gesetzliches Rückgaberecht für Gebrauchtwagen gibt es in Deutschland nicht. Auto verkauft jetzt will kaufen geld zurück der. Stellen Sie nach dem Autokauf einen erheblichen Mangel fest, können Sie nicht einfach auf ein Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen pochen. Vielmehr sind folgende Schritte zu durchlaufen: Die Mängel am Auto müssen dem Verkäufer zeitnah mitgeteilt werden. Der Verkäufer hat dann Zeit, diese nachzubessern oder Ihnen ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Zur Beseitigung der Mängel wird ihm eine angemessene Frist gesetzt. Erst wenn der Verkäufer sich weigert, eine Reparatur durchzuführen, oder der zweite Versuch der Nachbesserung fehlschlägt, ist beim Gebrauchtwagen eine Rückgabe möglich.
27. 05. 2018 18:54 | Preis: ***, 00 € | Kaufrecht
Beantwortet von
21:43
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe ein gebrauchtes und nicht repariertes Unfallfahrzeug als Totalschaden verkauft. Dabei lag dem Kaufvertrag auch ein Gutachten bei was der Käufer als erhalten bestätigt hat. Im Kaufvertrag war dies so vereinbart, dass es sich um ein Fahrzeug mit mehreren unreparierten Unfällen handelt und das Fahrzeug einen Totalschaden aufweist. Die einzelnen Mängel sind allerdings nicht
detailliert niedergeschrieben, das beiliegende Gutachten beschränkt sich lediglich auf den aktuellen Verkehrsunfall als Auffahrunfall bei dem allerdings auch
die vorherigen Unfälle (an der Karosserie) beschrieben sind. Ich sagte dem Käufer auch mündlich, dass ich allerdings nicht ausschliessen kann ob auch mit dem Getriebe alles ok Kaufvertrag allerdings ist enthalten dass es keine mündlichen Nebenabreden gibt. Es war eine Zeugin bei dem Autoverkauf dabei. Rückgaberecht für Gebrauchtwagen - Tipps für den Autokauf. Die Gewährleistung war im Kaufvertrag ausgeschlossen. Der Käufer hat auch eine ausgiebige Probefahrt gemacht und alles war ok.