Schön, dass Sie uns besuchen. Wir hoffen, Ihnen hier nützliche Informationen zu unserer Praxis und zur klassischen Homöopathie geben zu können. Ihr Praxis-Team
Dr. med. Manuela Deupmann-Lászlop
Dr. Gastroenterologen in Köln Dellbrück ⇒ in Das Örtliche. Jutta Draeger
Marianne Reul
Dr. Sabine Schmidt-Dzietko
Gabriele Prinz
Und so können Sie uns erreichen:
Möhlstr. 4
51069 Köln-Dellbrück
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Telefon 0221 - 968 452 -0
Fax 0221 - 968 452 -22
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Auch ein kostenloses Vorgespräch ist möglich.
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Bitte sprechen Sie, auch gerne kurzfristig, einen Termin zur Grippeimpfung ab. Eine Terminabsprache ist weiterhin notwendig, damit die erforderlichen Abstandsregeln eingehalten werden können. Kontaktieren Sie uns bitte ausschließlich über den Anrufbeantworter oder mit einer E-Mail. Covid 19 Impfung in unserer Hausarztpraxis:
Wir führen die sog. "Boosterimpfungen" in unserer Praxis durch. Damit wir auch weiterhin für die Behandlung der akuten und chronischen Erkrankungen unserer Patientinnen und Patienten im gewohnten und erforderlichen Maße zur Verfügung stehen können, bitten wir Sie, von telefonischen Anfragen bezüglich Impfterminen abzusehen. Hausarzt köln dellbrück auf dem orth. Bitte kontaktieren Sie uns ausschließlich per E-Mail oder per Anrufbeantworter. Bitte geben Sie Ihr Anliegen, Ihren vollen Namen mit Geburtsdatum und Ihre Kontaktdaten an, wir werden uns dann zeitnah bei Ihnen melden. Da weiterhin die Bestellungen der Impfdosen über die Apotheken erfolgen und nur mit einem Vorlauf zu organisieren sind, bitten wir Sie um eine Terminabsprache.
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AKTUELLE INFO
Aus aktuellem Anlass folgen hier die aktuellen Quarantänebestimmungen:
Kontaktpersonen:
Corona positiv getestete Personen:
Grippeimpfung in unserer Hausarztpraxis
Auch in diesem Jahr führen wir wieder Grippeimpfungen in unserer Praxis durch. Die Impfung gegen die saisonale Grippe schützt insbesondere vor schweren Erkrankungsverläufen. Die STIKO empfiehlt die Grippeimpfungen für folgende Personengruppen:
Neu ist, dass die STIKO für Personen ab 60 Jahren die jährliche Influenza-Impfung im Herbst mit einem inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Impfstoff (mit jeweils aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination) empfiehlt (aufgrund einer geringfügigen, aber signifikanten Überlegenheit der Impfeffektivität ( Epid Bull 1/2021). Gemeinschaftspraxis Steinbach und Kirchertz. Nachdem in der vergangenen Grippesaison kaum Influenza-Infektionen registriert wurden, sicher bedingt durch die umfangreichen Schutzmaßnahmen- Mundschutz, Abstand, Hygiene, Lüften, Lockdown-Situationen- gegen die COViD-Infektion, wird für die kommende Saison ein hohes Aufkommen an Infektionen erwartet.
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Dellbrücker Hauptstraße 118
51069 Köln
Letzte Änderung: 13. 05.
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-Biol. Facharzt für Innere Medizin-Gastroenterologie
Berk U.
Litterscheid S.
Harms Nicole Tierarztpraxis
Wermuth S. Dr.
Wermuth Sonja Dr. Kieferorthopädin
Haag-Schwickerath B. Dr.
FSME-Impfung: Auffrischung ist... Was ist FSME? Ihr Lieblingsunternehmen...... fehlt in unserer Liste?
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Tipp: Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine fristlose Kündigung oder eine verhaltsbedingte Kündigung, so sollte sich der Arbeitnehmer durch eine Anwalt beraten lassen und ggf. Kündigungsschutzklage erheben. In dem gerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht lassen sich viele Dinge klären. So kann ein guter Vergleich auch dazu führen, dass doch keine Sperrzeit verhängt wird. Günstigkeitsprinzip arbeitsrecht kündigungsfrist mietvertrag. Erhalte ich eine Sperrzeit vom Arbeitsamt, wenn ich selber kündige? Die Kündigung durch den Arbeitnehmer kann zu der Verhängung einer Sperrzeit führen, außer der Arbeitnehmer hatte hierfür einen wichtigen Grund. Als wichtiger Grund kommt ewa in Frage, dass der Arbeitnehmer auf ärztlichen Rat hin gekündigt hat oder ein sicher geglaubtes Anschlussarbeitsverhältnis in letzer Minute doch nicht zustande kommt. Wichtig: Ob dem Arbeitsamt der wichtige Grund im Einzelfall genügt, kann niemand vorhersagen. Das Risiko der Sperrzeit trägt der Arbeitnehmer. Wir empfehlen immer die Einbeziehung des Arbeitsamtes VOR dem Aussspruch einer Eigenkündigung.
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Ich bitte Sie, dies zu respektieren. Sollten Sie meine Texte auszugsweise auch im
Internet veröffentlichen, bitte ich um eine Rückverlinkung.
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Steht dort bloß nicht. Da der § 622 BGB als ganzes genannt wird, ist natürlich auch Abs 2 des § 622 umfasst. # 7
Antwort vom 17. 2022 | 10:01
Von Status: Unbeschreiblich (42504 Beiträge, 15194x hilfreich)
Da der § 622 BGB als ganzes genannt wird, ist natürlich auch Abs 2 des § 622 umfasst. Logisch. Gemeint war wohl:
Bei länger bestehenden Arbeitsverhältnissen richtet sich die Kündigungsfrist für beide Parteien nach §622 Abs. 2 BGB. Das steht da aber nicht. Vielmehr bezieht sich die Klausel auf den gesamten § 622 BGB und dadurch wird unklar, wie es gemeint ist. Zukunftsvereinbarung statt Standortgarantie - ARBEITSRECHT Wo geht die Reise hin? Organisation, Betriebsverfassung | Fachartikel | Arbeit und Arbeitsrecht - Personal | Praxis | Recht. Unklare und zweideutige Klausel gehen aber nach § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Verwenders, hier des AG. Unklar ist eine Klausel schon dann, wenn der Wortlaut nicht dem entspricht, was mutmaßlich gemeint ist. # 8
Antwort vom 17. 2022 | 14:01
Danke, hh. Meine Rede: unklar dem Wortlaut nach. Auch wenn man mutmaßen kann, was intendiert war/ist. # 9
Antwort vom 17. 2022 | 16:55
vielen Dank für die Hilfe. Ich werde es mal darauf ankommen lassen und es mit den vier Wochen Kündigungsfrist versuchen.
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Neuer Benutzer
Dabei seit: 15. 09. 2021
Beiträge: 2
Hallo zusammen,
in einer Aufgabe ergibt sich folgender Sachverhalt:
- Arbeitnehmer A ist seit dem 15. 2006 in GmbH B beschäftigt
- Kündigung erfolgte am 15. 2021
Aufgabe: welche Kündigungsfrist gilt jeweils für A und B wenn im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Kalenderjahreshalbjahr vereinbart ist? Ich versteh es so:
Bezüglich Arbeitsvertrag gilt das bis zum 31. 12. 2021 nicht mehr gekündigt werden kann, so das die Kündigungsfrist nun der 30. 06. 2022 ist. Das gilt für A und B. Ich habe folgenden Fragen:
Frage1: Kann wenn A kündigt, dieser auch nach BGB §622 (1) die 4 Wochen zum 15. oder Monatsende kündigen, also in dem Fall zum 15. 10. 2021? Wenn A früher aus dem Arbeitsvertrag raus will, wäre es ja günstiger für A.
Frage2: Kann wenn B kündigt auch für B das BGB gelten? Das wäre durch 15 Jahre Betriebszugehörigkeit von A ja 6 Monate Kündigungsfrist nach BGB §622 (2). Günstigkeitsprinzip arbeitsrecht kündigungsfrist berechnen. Also gezählt vom 01. 2021 wäre es der 31. 03. 2022 das die Kündigung möglich ist.
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Im Arbeitsvertrag ist eine längere Kündigungsfrist als im Gesetz vorgesehen. Diese darf allerdings für den Arbeitnehmer nicht länger sein als für den Arbeitgeber. Viele Arbeitsverträge sehen zudem eine dynamische Verlängerung der Frist vor, die von der Länge der Betriebszugehörigkeit abhängt. Im Arbeitsvertrag können außerdem weniger Kündigungstermine vereinbart worden sein, sodass statt einer Kündigung zum Monatsende eine Kündigung zum Quartalsende erfolgen kann. Eine Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist ist dabei nicht möglich. Günstigkeitsprinzip arbeitsrecht kündigungsfrist mieter. Welche Kündigungsfrist gilt im Tarifvertrag? Sobald ein Tarifvertrag angewendet werden kann, gelten tarifliche Kündigungsfristen. Durch einen Tarifvertrag können gesetzliche Kündigungsfristen verlängert und verkürzt werden. Sollten sich Tarifvertrag und Arbeitsvertrag widersprechen, so gilt bei beidseitiger Tarifbindung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Günstigkeitsprinzip. Das bedeutet, dass die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung geltend gemacht wird.
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Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage, wie folgt:
In der Tat liegt hier eine widersprüchliche und zweideutige Formulierung der Kündigungsfrist vor, denn Monatsende bedetet eben nicht gleich Quartalsende. Zur Problematik widersprüchlicher Kündigungsfristen gibt es ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. 03. 2017 (Az. : 6 AZR 705/15). Bei diesem Fall ging es zwar, anders als bei Ihnen, um die Frage, wie lange die Kündigungsfrist während der Probezeit ist. Kündigungsfrist (zwei Fristen im Arbeitsvertrag) - frag-einen-anwalt.de. Allerdings wird man den Grundtenor der Entscheidung auf Ihren Fall anwenden können: Davon ausgehend, dass der Arbeitsvertrag wie allgemeine Geschäftsbedingungen zu behandeln ist, hat der Verwender dieser AGB die Nachteile unklarer oder widersprüchlicher Formulierungen zu tragen. Aus dem Günstigkeitsprinzip folgt daher, dass Sie mit der für Sie günstigeren Frist kündigen können, also drei Monate zum Monatsende. Allerdings rate ich Ihnen, bevor hier ein Rechtsstreit provoziert wird, mit dem Arbeitgeber zu reden, und eine Lösung zu finden, denn selbst wenn Sie ein gerichtliches Verfahren gewinnen sollten, hätten Sie die Rechtsanwaltskosten selbst zu tragen - dies ist im Arbeitsgerichtsprozess so vorgesehen.
Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zum Thema Kündigungsfrist. Für einen potenziell anstehenden Jobwechsel muss ich dem Unternehmen meine Kündigungsdauer nennen. Eine schnelle Besetzung offener Positionen strebt jedes Unternehmen an, weshalb ich möglichst schnell wechseln wollen würde. Daher habe ich die Frage, auf welche Kündigungsfrist ich mich als AN berufen darf. Günstigkeitsprinzip, Anwalt Arbeitsrecht Stuttgart. In meinem Arbeitsvertrag gibt es einen Absatz im Abschnitt Kündigung wie folgt:
"Nach Ablauf der Probezeit gilt eine beiderseits einzuhaltende Mindestkündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Im Übrigen finden die tarifvertraglichen Kündigungsfristen Anwendung. Tarifvertragliche Verlängerungen, der für die Gesellschaft geltenden Kündigungsfristen sind auch von dem Mitarbeiter einzuhalten. " Hier generell schon einmal die Frage. Sollte der Tarifvertrag eine kürzere Kündigungsfrist beinhalten, wäre eine Berufung darauf durch das Günstigkeitsprinzip bezugnehmend auf diesen Absatz möglich? Hebt folgender Absatz im Anschnitt betriebliche Regelungen / Tarifvertrag das Günstigkeitsprinzip(falls anwendbar) wieder auf:
"Soweit im Arbeitrsvertrag nichts Abweichendes bestimmt ist, finden auf das Arbeitsverhältnis die jeweils für das Unternehmen einschlägigen Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung Anwendung, solange das Unternehmen tarifgebunden ist.... "
Das Unternehmen ist weiterhin tarifgebunden.