Die Antragsfrist der Stiftung Anerkennung und Hilfe läuft ab: Bis zum 30. Juni 2021 können sich dort Menschen melden, die zwischen 1949 und 1975 als Kinder und Jugendliche Leid in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie erlitten haben. Die Stiftung gewährt auf Antrag finanzielle Unterstützung und Beratung. Die Meldung kann formlos bei den Anlauf- und Beratungsstellen der Landschaftsverbände in Köln und Münster erfolgen. Für eine Anmeldung genügt ein Anruf oder eine E-Mail. Der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann erklärt: "Damals haben viele Menschen in den Heimen fürchterliches Unrecht erlebt. Viele von ihnen leiden bis heute unter den körperlichen oder psychischen Folgen. Die Stiftungsleistungen sind ein Zeichen der Anerkennung ihres Leids. Daher hoffe ich, dass sich noch weitere Betroffene bis Ende Juni bei der Stiftung melden. " Die Stiftung Anerkennung und Hilfe ist zum 1. Januar 2017 von Bund, Ländern, Kirchen und kirchlichen Wohlfahrtsverbänden errichtet worden.
- Stiftung anerkennung und hilfe antragsformular den
- Stiftung anerkennung und hilfe antragsformular in de
- Stiftung anerkennung und hilfe antragsformular von
- Stiftung anerkennung und hilfe antragsformular online
20. November 2017
Stiftung Anerkennung und Hilfe zahlt in Thüringen erste Leistungen aus
Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), hat über die erstmalige Gewährung von Leistungen an Betroffene informiert, die sich in Thüringen bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe gemeldet hatten. Mehr erfahren
Stiftung Anerkennung Und Hilfe Antragsformular In De
Seite drucken
Die Stiftung Anerkennung und Hilfe unterstützt Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik bzw. im Zeitraum von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgen leiden. In allen Bundesländern gibt es regionale Anlauf- und Beratungsstellen, an die sich Betroffene wenden können. Diese Stellen können bei Bedarf auch Hausbesuche machen und Assistenz anbieten. Bund, Länder und Kirchen haben die Anmeldefrist für Betroffene verlängert. Betroffene können sich nun bis zum 30. Juni 2021 bei einer Anlauf- und Beratungsstelle anmelden. Für eine Anmeldung genügt ein Anruf oder eine E-Mail! Die zum 1. Januar 2017 gemeinsam von Bund, Ländern und Kirchen errichtete Stiftung Anerkennung und Hilfe sieht folgende Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen vor:
Öffentliche Anerkennung des erfahrenen Leids und Unrechts,
Anerkennung durch wissenschaftliche Aufarbeitung der Leids- und Unrechtserfahrungen,
individuelle Anerkennung durch ein persönliches Gespräch in den Anlauf- und Beratungsstellen und
Unterstützung durch finanzielle Hilfe.
Und dies, obwohl es in der fraglichen Zeit nicht nur in Jugendhilfeeinrichtungen sondern auch in der Behindertenhilfe und der Jugendpsychiatrie schwere körperliche und seelische Gewalt sowie Missbrauch gegeben hat. Träger der gemeinnützigen rechtsfähigen Stiftung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Im Ministerium ist auch eine zentrale Geschäftsstelle angesiedelt. Die Stiftung will durch Veranstaltungen auf Bundes- und Landesebene und durch eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung die damaligen Zustände in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen. Ehemalige Heimkinder, die in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe oder in einem psychiatrischen Krankenhaus Gewalt und Erniedrigung erfahren haben, an deren Folgen sie noch heute leiden, bekommen Geldleistungen. Betroffene können sich bei den im jeweiligen Bundesland zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen melden. Eine Unterstützung durch Vertrauenspersonen oder durch den rechtlichen Betreuer des Betroffenen ist dabei möglich und auch eine aufsuchende Beratung oder Assistenz durch die Anlaufstellen ist vorgesehen.
Stiftung Anerkennung Und Hilfe Antragsformular Online
27. 11. 2020
News
Anträge auf Unterstützungsleistungen können bis Ende Juni 2021 gestellt werden. Bremen (epd). Kinder und Jugendliche, die nach dem Krieg in psychiatrischen Einrichtungen und in der Behindertenhilfe Misshandlungen ausgesetzt waren, können bis Ende Juni 2021 Anträge auf Unterstützungsleistungen stellen. Die ursprünglich Ende 2019 abgelaufene und zunächst bis Ende 2020 verlängerte Frist soll nun ein letztes Mal verlängert werden. Die Voraussetzungen dafür werden nach Angaben der Bremer Sozialbehörde gerade geschaffen. Die Zahlungen übernimmt die Stiftung "Anerkennung und Hilfe". Sie war 2017 von der Bundesregierung, allen Ländern sowie der evangelischen und katholischen Kirche errichtet worden, um behinderte und psychisch kranke Heimkinder zu entschädigen. Konkret geht es um Betroffene, die zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik und bis 1990 in der DDR in Behinderteneinrichtungen oder der Psychiatrie waren. Sie können eine pauschale Entschädigung in Höhe von 9. 000 Euro sowie Rentenersatzleistungen bis zu 5.
(Auszug aus der Lebenshilfe Zeitung 1/2017)
Wichtige Links: Beratungsstellen und weitere Informationen zur Anerkennung
der Festlegung und Beschreibung des Stiftungszwecks. Steuerrechtliche Aspekte für Stiftungen Auf Antrag des Stiftungsgründers bzw. von dessen Bevollmächtigten bestätigt das Finanzamt die Gemeinnützigkeit der künftigen Stiftung. Eine solche Bestätigung ist Voraussetzung für die Anerkennung der Stiftung durch die Stiftungsbehörde und sollte daher möglichst bereits zusammen mit dem Satzungsentwurf, spätestens jedoch mit dem Antrag auf Anerkennung an uns übersandt werden.