So können Sie leicht das eigene Sparpotenzial ermitteln und gezielt Strom sparen. Jetzt vergleichen Informieren Sie sich vorab über die energieeffizientesten Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik und Informationstechnik auf dem deutschen Markt in der TopGeräte-Datenbank der Initiative EnergieEffizienz. Downloadportal
Wichtige Frist Für Betreiber Von Solaranlagen - Netzgesellschaft Heilbronn-Franken
Datenänderungen und Registrierungen in diesem System haben keine feststellende Wirkung und werden nicht auf das eigentliche Webportal übertragen. Wichtige Frist für Betreiber von Solaranlagen - Netzgesellschaft Heilbronn-Franken. Nach Abschluss der Testphase werden die Daten in diesem Testsystem wieder gelöscht. Es ist auch möglich den Webdienst, also die Maschine-zu-Maschine-Anbindung für das Marktstammdatenregister, in diesen Testsystem zu testen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter
Faq Marktstammdatenregister
Solange die PV-Anlage nicht registriert ist, entfällt der Anspruch auf finanziellen Förderung nach dem EEG, die sogenannte Einspeisevergütung. Die Meldung muss durch den Betreiber oder eine bevollmächtigte Person durchgeführt werden, spätestens einen Monat nachdem die Anlage ans Netz geht oder erweitert wurde. Die Bevollmächtigung erfolgt über das Zuweisen von Rechten im Webformular, dazu muss sich der Betreiber allerdings persönlich registrieren. Anfangs erfolgte die Meldung von Photovoltaikanlagen, die keine Freiflächenanlagen sind, noch über ein separates PV-Meldeportal. Nach Freischaltung des Webportals (31. 01. 2019) haben Betreiber zwei Jahre Zeit sich zu registrieren und ihre Daten einzutragen. Die Meldepflicht ist unabhängig von der Größe der Anlage, d. h. auch kleine Solaranlagen auf dem Balkon müssen registriert werden. Die Zweijahresfrist gilt nicht für "EEG- und KWKG-Anlagen und deren dazugehörigen Einheiten, die nach dem 30. 06. Marktstammdatenregister für PV-Anlagen und Speicher. 2017 in Betrieb genommen werden". Diese mussten bis zum 28.
Marktstammdatenregister Für Pv-Anlagen Und Speicher
Wer seine Anlage selbst eintragen möchte, der erhält unter weitere Informationen zur Registrierung und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Bei Fragen darüber hinaus wenden Sie sich die Hotline des Marktstammdatenregisters unter 0228 14 33 33 oder nutzen Sie das Kontaktformular. Gratisservice für unsere Kunden Unsere Energieberater gleichen Ihren eigenen Verbrauch mit aktuellen durchschnittlichen Verbrauchsdaten ab. Sie bewerten Ihren tatsächlichen Energieverbrauch und ermitteln gemeinsam mit Ihnen Möglichkeiten und Maßnahmen, die Sie bei der Senkung des Strom- und/oder Gasverbrauchs unterstützen. FAQ Marktstammdatenregister. Energiemessgeräte können Sie in unserem Servicezentrum im Rathaus am ZOB ausleihen - vereinbaren Sie hier einen Termin. Termin buchen Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Stromverbrauch im Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch anderer Haushalte ist? Dann sind Sie auf der Seite "Energiewende - die Stromsparinitiative" genau richtig. Der Stromspiegel für Deutschland liefert Ihnen bundesweit gültige Vergleichswerte für Ihren Stromverbrauch.
Sie denken über die Installation einer Photovoltaik-Anlage oder über eine andere Art der Energieproduktion nach? Wir helfen gerne und stehen Ihnen bei Fragen rund um das Thema Einspeisung zur Verfügung. Unterstützung erhalten Sie ebenso durch Installateure und Anlagenerrichter. Hier finden Sie die entsprechenden Unterlagen für die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage im Netzgebiet der Stadtwerke Lippstadt GmbH. Gerne schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail:
Informationen über ausgeförderte PV-Anlagen
EEG-Umlagepflicht für Eigenversorger nach dem EEG 2021
Weitere Informationen zur EEG-Umlagepflicht für Eigenversorger und der Datenmeldung an die Bundesnetzagentur finden Sie unter diesem Link. Ansprechpartner
Technische Umsetzung
Kaufmännische Umsetzung
Patrick Jungemann Telefon: 02941 2829-266
Sonja Rappold Telefon: 02941 2829-230
Angelika Jochim Telefon: 02941 2829-237
E-Mail:
Hinweis zur Clearingstelle EEG|KWKG
Die Clearingstelle EEG|KWKG ist eine neutrale, unabhängige Stelle zur außergerichtlichen Klärung von Fragen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).