Soweit die genannten Gesellschaften für diese Zwecke Berater einsetzen, die ausschließlich für die Q-Gruppe tätig sind, können diese Angaben zum gleichen Zweck auch an diese zuständigen Berater zur dortigen Datenverarbeitung und Nutzung übermittelt werden. Übermittelt werden dürfen:
Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf oder
vergleichbare Daten)
- Kontokorrent (Saldo/Limit oder vergleichbare Daten)
- Karten (Produkt/Anzahl oder vergleichbare Daten)
- Einlagen (Produktart, Guthaben, Verzinsung, Laufzeit oder vergleichbare Daten)
- Kredite (Produktart, Verzinsung, Laufzeit oder vergleichbare Daten)
- Verwahrungsgeschäfte (Kurswert oder vergleichbare Daten)Beschränkt auf diesen Zweck entbinde ich die Deutsche Q AG zugleich vom Bankgeheimnis. Hiermit verbunden ist jedoch keine generelle Befreiung vom Bankgeheimnis. Gesellschaften im Sinne dieser Einwilligungserklärung
Deutsche Q AG, Q Finanzberatung AG, C Bausparkasse AG, C Immobilien
GmbH, C Direktservice GmbH
Die vorstehende Einwilligungserklärung ist freiwillig und kann - ohne
Einfluss auf die Geschäftsbeziehung - jederzeit für die Zukunft widerrufen" Die Verbraucherzentrale monierte, dass die Erklärung den Betroffenen unangemessen benachteilige, da er diese möglicherweise unter Zwang abgebe und sich über die Folgen nicht im klaren sei, weil er hierüber durch den Beklagten nicht ausreichend aufgeklärt wurde.
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Ich erteile einschließlich den nach Wahl von kooperierenden Kreditinstituten (nachfolgend insgesamt: das Kreditinstitut) folgende SCHUFA Vollmacht. Einer Weitergabe der SCHUFA-Daten durch vorgenannte Kreditinstitute an stimme ich zu. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Bankgeheimnis Das Kreditinstitut übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank/Sparkasse oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
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B., dass die Bank Daten, die bei der Führung des Girokontos angefallen sind, nicht an die Bausparvertreter im eigenen Haus weitergeben darf, damit diese wissen, wer schon einen Bausparvertrag bei der Konkurrenz hat. WICHTIG Wenn Sie einen Kreditvertrag abschließen, verlangt die Bank in der Regel auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung der Daten an die "KonsumentenKreditEvidenz" beim Kreditschutzverband von 1870 (KSV). Vor allem wenn Sie den Kredit vorzeitig zurückgezahlt haben, sollten Sie durch eine (einmal jährlich kostenlos mögliche) Anfrage überprüfen, ob die Rückzahlung auch in der KonsumentenKreditEvidenz tatsächlich vermerkt wurde (die Eintragung muss spätestens 90 Tage nach Rückzahlung gelöscht werden).
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biddy StarVIP Nutzergruppe Mitglied seit 6 Mai 2007 Beiträge 13. 401 Bewertungen 4. 585 #4 Am besten suchst Du Dir erstmal den für Dich zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz heraus. Soweit ich mitbekommen habe, sind diese immer gern behilflich bei " argen " Sachen... Nachtrag: gilt auch für's Sozialamt... *such* landesbeauftragte datenschutz - Google-Suche Mitglied seit 21 Dez 2005 Beiträge 3. 720 Bewertungen 2 #5 Wie kann man sich am besten wehren (muß aber Hand und Fuß haben)?!?! Ach ja, hier handelt es sich übrigens um das Sozialamt. hast du vielleicht noch mehr Informationen? Bist du angezeigt worden? hast du irgendetwas beantragt? In welchem Zusammenhang wird dies verlangt? Was hast du mit dem Sozialamt zu tun? usw.??????? #6 Wie kann man sich am besten wehren (muß aber Hand und Fuß haben)?!?! Ach ja, hier handelt es sich übrigens um das Sozialamt. Ich bin relativ friedlich, ich würde mal einen Brief schicken (per Einschreiben), folgenden Inhalts: Aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten kann ich mich mit der Aufgabe des Bankgeheimnisses nicht anfreunden.
Befreiung Vom Bankgeheimnis Muster 7
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Aha. Wird damit schon ein Ausschluss von Leistungen für den Fall der fehlenden Datenschutzerklärung angedroht? Ich soll sogar die Datenschutzerklärung "leisten". Klingt falsch, ist es auch. Die Anwendung des §28 Abs. 3 BDSG
Zunächst einmal erinnern wir uns warum die Bank diese Erklärung bekommen möchte. Seit September 2012 ( wir berichteten) ist auf die Verarbeitung und Nutzung der betreffenden Daten § 28 BDSG in seiner aktuellen Fassung anzuwenden. Das heißt: sofern keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung bzw. Nutzung der vorhandenen Kundendaten greift, ist die ausdrückliche Einwilligung des Kunden erforderlich. In § 28 Abs. 3 BDSG heißt es u. a. :
"Die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke des Adresshandels oder der Werbung ist zulässig, soweit der Betroffene eingewilligt hat und im Falle einer nicht schriftlich erteilten Einwilligung die verantwortliche Stelle nach Absatz 3a verfährt. " Folglich ist nun keine "Opt-out"-Lösung bei der Einholung einer Einwilligung des Beworbenen mehr möglich, sondern es muss stets ein "Opt-in" verwendet werden.