Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich die sogenannte " Fächerübergreifende Modulprüfung ", welche die Fächer Römisches Recht, Einführung in das Völkerrecht und Einführung in das Europarecht umfasst. Die FÜM I ist 14 ECTS Punkte wert. Voraussetzung, um bei der FÜM 1 (Fachübergreifende Modulprüfung "Europäische und internationale Grundlagen des Rechts") antreten zu können, ist die positive Absolvierung der STEOP. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ausschließlich über U:SPACE. Zu beachten sind dabei die Anmeldefristen. Benotung Um die Prüfung positiv zu absolvieren, sind mindestens 80 der 180 Punkte zu erreichen. Zusätzlich ist in jedem dieser Teile eine Mindestpunkteanzahl notwendig: Romanistische Fundamente 40 (von 120 möglichen Punkten), Grundlagen des Völkerrechts und des Europarechts je 12 (von maximal 30 Punkten). Einführung in die Rechtsphilosophie. Grundlagen des Rechts. [Von Heinrich Henke…. Römisches Recht H. Hausmaninger/R. Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht (11. Aufl. 2012) H. Gamauf, Casebook zum römischen Vertragsrecht (7. Hausmaninger, Schadenersatzrecht der lex Aquilia (5.
- Einführung in die grundlagen des récits de voyage
- Einführung in die grundlagen des rechts
Einführung In Die Grundlagen Des Récits De Voyage
Lehrveranstaltungsinhalt
Das Modul führt in die Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft ein. Dazu gehören die wichtigsten Einteilungen des Rechts (wie öffentliches Recht und Privatrecht, subjektive Rechte und objektives Recht) sowie die Grundbegriffe des Rechts (wie Gesetz und Auslegung, Gesetzgebung und Rechtsprechung). Darüber hinaus werden Basiskenntnisse in den Grundlagenfächern (Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Methodologie) vermittelt und anhand von aktuellen Fällen erörtert. Die Veranstaltung soll den Einstieg in das Studium der Rechtswissenschaft erleichtern, indem sie praktisches und theoretisches Orientierungswissen vermittelt. FÜM 1 – VSStÖ Juridicum Wien. Informationen
Veranstaltungsnummer:
1693, siehe VVZ
Termine und Räume:
siehe VVZ
Dozent:
Prof. Dr. Hans-Ueli Vogt
empfohlene Literatur:
Forstmoser Peter/Vogt Hans-Ueli: Einführung in das Recht, 5. Aufl., Stämpfli, Bern 2012 (Das Buch kann mit Hörerscheinen, die in der Vorlesung abgegeben werden, oder teilweise auch im Buchhandel zu günstigeren Konditionen gekauft werden. )
Einführung In Die Grundlagen Des Rechts
2 Die örtliche Zuständigkeit 2. 3 Die gerichtliche Zuständigkeit bei Mietstreitigkeiten 2. 5 Der Rechtsmittelzug in Zivilsachen 2. 6 Die einstweilige Verfügung 2. Einführung in die grundlagen des rechts. 7 Die Musterfeststellungklage 3 DER UMGANG MIT DEN RECHTSQUELLEN 4 DER UMGANG MIT DER RECHTSPRECHUNG 4. 1 Die vier W´s oder alles ist ein Einzelfall 4. 2 Rechtsquelle + Rechtsprechung + Vertrag = Lösung? 5 MEDIATION QUELLENVERZEICHNIS IMPRESSUM
Ergänzung um:
Musterfeststellungsklage
redaktionelle Änderungen
einstweilige Verfügung
Berufungsinstanz bei Mietstreitigkeiten und Gerichtsstand im Ausland
Mediation
Im Rahmen des Abonements können Sie zu diesem Thema E-Trainings nutzen:
Einführung/ Grundlagen des Rechts 4. Rechtsdurchsetzung in Deutschland Organe der Rechtsprechung Abbildung 2: Organe der Rechtsprechung
Durch das Grundgesetz wird der
Rechtsprechung als so genannter "dritter Gewalt" im Staat eine besonders
hervorgehobene, gegenüber den anderen staatlichen Gewalten streng abgegrenzte,
neutrale Stellung zugewiesen. Die Richter, denen diese rechtsprechende Gewalt
seitens des Staates anvertraut worden ist und anvertraut wird üben diese
unabhängig aus. Einführung in die grundlagen des rechtsanwalt. Sie sind dabei lediglich dem Recht unterworfen, dürfen dieses
nicht rechtwidrig beugen. Als Organe der Rechtsprechung gelten das
Bundesverfassungsgericht sowie die Bundesgerichte und die Gerichte der Länder. Hierbei hat das Bundesverfassungsgericht
mit Sitz in Karlsruhe den Rang eines so genannten Verfassungsorgans und
entscheidet mit bindender Wirkung, auch für die Legislative und Exekutive, über
die Auslegung des Grundgesetzes, die Vereinbarkeit mit europäischem Recht, die
Vereinbarkeit von Bundes- und Landesgesetzen mit dem Bundesrecht sowie in öffentlich-rechtlichen
Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern und über Verfassungsbeschwerden.