Hauptgeschäftsstelle des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins von 1888: Hohenzollernring 71-73 50672 Köln Telefon: 02 21 / 57 36 - 0 Fax: 02 21 /52 57 14 E-Mail: info (a) Internet: Geschäftsstelle Köln-Porz: Hauptstr. 407 51143 Köln Telefon: 0 22 03 / 5 12 15 Fax: 0 22 03 / 5 12 09 Geschäftsstelle Erftstadt-Lechenich: Klosterstr. 32 50374 Erftstadt-Lechenich Telefon: 0 22 35 / 98 70 20 Fax: 0 22 35 / 98 70 19 Geschäftsstelle Pulheim: Venloer Str. Kölner haus und grundbesitzerverein mietvertrag 2020. 119 50259 Pulheim Telefon: 0 22 38 / 47 93 93 Fax: 0 22 38 / 47 93 94
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Übersicht Das Unternehmen Tätigkeitsfelder Mitgliedschaft Aktuelles / Service Mein Verein
Indexmietvertrag
10. 05. 2022
Die Inflationsrate steigt immer weiter. Das bedeutet auch Einschnitte für die Rendite von Vermietern. In diesem Fall kann eine Miete gemäß dem Verbraucherpreisindex genau das Richtige sein. weiterlesen »
Mieter Diskriminierung
10. 03. 2022
Wohnungssuche in Köln ist ein schwieriges Unterfangen. Besonders sind laut einer in der letzten Woche erschienenen Untersuchung Kölnerinnen und Kölner mit einem internationalen Hintergrund davon betroffen, weil sie scheinbar oder offensichtlich diskriminiert werden. Zu diesem gesellschaftsrelevanten Thema stand bei einer Anfrage der WDR Lokalzeit Hauptgeschäftsführer Thomas Tewes Rede und Antwort. Sturm im Anmarsch
16. 02. 2022
Die Sturmtiefs Ylenia und Zeynep werden NRW Windböen in Orkanstärke bescheren. Kölner haus und grundbesitzerverein mietvertrag enthaltener kabelanschluss nicht. Das Ausmaß der Schäden ist noch nicht absehbar. Wir informieren wie Hauseigentümer sich verhalten sollten und welche Versicherungen einspringen.
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Stand: 2021
Bei der Vermietung einer Gewerbeeinheit sollte ein spezieller Mietvertrag benutzt werden, da für diese Mietverhältnisse weitestgehend Vertragsfreiheit herrscht. 1 Set Formularmietverträge DIN A 4; 21 Seiten gebunden und gesiegelt (1 Set beinhaltet 2 Mietverträge)
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Der Vermieter ist nicht zur Neuvermietung um jeden Preis verpflichtet, um den Schaden zu mindern. OLG Frankfurt/M., Urteil vom 18. 07. 1996 - Az....
Kündigungen wegen Zahlungsverzugs innerhalb der Zweijahresfrist
Die fristlose Kündigung der Klägerin vom 06. 06. 2002 bleibt wirksam, auch wenn die Beklagte innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Klage den Rückstand ausgeglichen hat (§ 569 Abs. 3 Ziff. Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888: Rechtsdatenbank - Seite 278 von 353. 2 S. 1 BGB). Entgegen der Ansicht der Beklagten kann die Klägerin sich jedoch auf die innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Kündigung bereits erfolgten Kündigungen berufen. Da der Beklagten bereits zwei...
Räumungsfrist im Räumungsurteil
In dem Räumungsurteil nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzuges kann dem früheren Mieter unter Berücksichtigung seiner Bemühungen, die Zahlungsrückstände zu begleichen, eine Räumungsfrist unter der Bedingung künftig pünktlicher Zahlungen gewährt werden. LG Mainz, Beschluss vom 19. 12. 1995 - 3 T 118/95 (= WM 1997, 233)
Wohnungsbrand: Kein Kündigungsrecht bei Selbstverschulden
Die Kündigung des Mieters ist ausgeschlossen, wenn er die Störung des vertragsmäßigen Gebrauchs, hier infolge eines Brandes, selbst zu vertreten hat.