Hat der Nachbar jedoch Einwände – etwa weil eine Mauer zu viel Schatten auf sein Grundstück wirft – sind diese Einwände zu berücksichtigen. Ortsüblichkeit Ein wichtiger Aspekt ist auch die sogenannte "Ortsüblichkeit". Freistehend oder stützend: Fundamente für Gartenmauern. Kommunen können Einfriedungen, die nicht als ortsüblich anzusehen sind, entweder verbieten oder mit besonderen Vorgaben belegen. Vielfach haben auch Nachbarn gegenüber ortsunüblichen Einfriedungen ein Einspruchsrecht. Tipps & Tricks Fragen Sie auf jeden Fall sicherheitshalber immer vor dem Mauerbau beim örtlichen Bauamt nach den geltenden Vorschriften. Dort erfahren Sie auch, ob Ihre Mauer unter Umständen genehmigungspflichtig ist.
Stützmauer 2M Hoch 2
Liebe Houzzer, liebe Garten-Experten,
wir sind noch ganz jung seit zwei Monaten Hausbesitzer. Das Haus, eine Stadtvilla mit Baujahr 1913, befindet sich etwas außerhalb der Innenstadt in Hanglage. Als wir der Haus im Januar gekauft haben, war die Situation noch so, dass das darunterliegende Grundstück stark verwildert und zugewachsen war. Nachbargrundstück durch Stützmauer getrennt und auf 2 m angeböscht.. Die Stützmauer dazwischen war über die Jahrzehnte reichlich marode geworden. Der Mörtel ist ausgetrocknet, der Hang drückte und einige wild gewachsene Bäume im Grenzbereich haben sie mehr oder weniger komplett zerstört. Für das doppelt unterkellerte Haus statisch kein Problem, optisch allerdings wenig ansprechend, aber auch nicht zu beheben, da vom unteren Grundstück her keine Baufreiheit bestand. So war die Situation. Nachdem das untere Grundstück seit 1990 verwildert war, wurde es just in derselben Woche wie unseres verkauft - an eine Bank. Die hat zunächst einmal eingestürzte Schuppen an der Grenze zu unserem Grundstück abreißen lassen, außerdem wurden die Bäume im Grenzbereich gefällt.
Stützmauer 2M Hoch 3
Frage vom 21. 8. 2019 | 09:25
Von Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Planungsfehler Stützmauer
Hallo,
wir haben mit einem Architekten ein Haus gebaut und im selben Zuge eine Stützmauer (1, 5m hoch, 10m lang) an der Straßenseite. Stützmauer 2m hoch 2. Diese Stützmauer war auch in den Bauplänen eingezeichnet und mit dem Architekten so besprochen. Leider hat Architekt nicht erkannt, dass Mauern laut Bebauungsplan an der Straßenseite (B-Plan ist nicht eindeutig) nicht zulässig sind. Nach langen hin und her mit dem Bauamt (weil die Beschreibung im B-Plan nicht eindeutig war) hat jetzt das VG gesagt, dass diese Stützmauer nicht genehmigungsfähig ist und zurückgebaut werden muss. Das Bauamt lässt aber eine Bruchsteinmauer in 45° Winkel zu, die wir jetzt errichten wollen. Da wir uns eigentlich mit dem Architekten ganz gut verstanden haben, wollten wir jetzt ohne Anwalt klären was uns als Schadensersatz zusteht. Welchen Schadensersatz können wir vom Architekten für die nicht genehmigungsfähige Stützmauer und die Neuherstellung verlangen?
Und jetzt wollt ihr so eine Bruchsteinmauer statt Böschung setzen? Und auch 1, 50 hoch? Und 10 m lang? Das wäre dann keine flächig geschlossene Einfriedung? Hat das Bauamt euch das schriftlich bestätigt? Ich glaube, ich hab es schlecht beschrieben, siehe Hier, so soll es ungefähr aussehen. Das ist schon schriftlich bestätigt worden vom Bauamt. Die Mauer steht bald 4 Jahre. # 8
Antwort vom 21. ᐅ Stützmauer 2m hoch, 21 m lang. Wie bauen - Mit L-Steinen?. 2019 | 16:12
Der Architekt hat uns das Angebot gemacht Wie? Ich denke, er bietet euch 3k€ an... Welches Angebot meinst du jetzt? Oder nimmt er doch die Versicherung und legt den Rest selbst drauf? -ICH- würde als Architekt die Gerichtskosten von 3. 000, - nicht bezahlen. Es sei denn, ich hätte euch das VG-Klageverfahren selber empfohlen...
Ja, danke für das Foto. So könnte euer Wall in 50-100 Jahren auch Geduld. Das ist ein sehr schöner alter Friesenwall. Aus naturbelassenen (runden) Feldsteinen. Bruchstein wäre kantig und ---gebrochen--
aber egal... der Segen des Bauamtes liegt nun drauf und die L-Elemente sind nach fast 4 Jahren schon eingewachsen und nicht wieder verwendbar...
# 9
Antwort vom 21.