Start Eltern&Schüler*innen Eltern Elternmitwirkung
Eltern haben das Recht, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten. Sie können in folgenden Gremien der Schule ehrenamtlich mitwirken:
Klassenpflegschaft
Klassenkonferenz
Schulpflegschaft
Fachkonferenzen
Schulkonferenz
Einen Überblick über die verschiedenen Schulgremien und Informationen über deren Aufgaben und Arbeit sowie das jeweilige Wahlverfahren bietet Ihnen die Elternbroschüre " Das ABC der Elternmitwirkung "
Quelle:
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Das Abc Der Elternmitwirkung Deutsch
Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer nimmt an den Klassenpflegschaftssitzungen teil. Bei Jahrgangsstufen bilden die Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft. Die Jahrgangsstufenpflegschaft wählt für jeweils angefangene 20 Schülerinnen und Schüler eine Vertreterin / einen Vertreter für die Schulpflegschaft. Für jede dieser Personen wird eine Stellvertreterin / ein Stellvertreter gewählt. Bis zum 07. 09. 2021 sollen die Wahlen in den Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften stattgefunden haben. Elternmitwirkung – Schule am Burghof. 3. Schulpflegschaft
Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel ein- bis zweimal im Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende / einen Vorsitzenden, bis zu drei Stellvertreterinnen / Stellvertreter sowie die Elternvertretung für die Schulkon-ferenz und für die Fachkonferenzen.
Das Abc Der Elternmitwirkung
Stand August 2021 Informationen zum Thema Elternmitwirkung
Recht auf Schulmitwirkung Das Recht der Eltern auf Schulmitwirkung ergibt sich sowohl aus Artikel 10 Absatz 2 der Landesverfassung als auch aus den Regelungen in den §§ 62 ff. Schulgesetz (SchulG). Den Eltern stehen nach dem Schulgesetz verschiedene Möglichkeiten offen, sich aktiv am Schulleben zu beteiligen. Mitwirkungsgremien für Eltern sind nach dem Schulgesetz die Klassenpflegschaft oder Jahrgangsstufenpflegschaft, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz. Jedes Mitwirkungsgremium bleibt bis zum ersten Zusammentreten des neugewählten Mitwirkungsgremiums im neuen Schuljahr bestehen. Ein Mitwirkungsgremium wird grundsätzlich durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden einberufen. Das abc der elternmitwirkung film. Die Mitglieder sind dabei mit einer Frist von mindestens sieben Tagen unter Beifügung der Tagesordnung und der Beratungsunterlagen schriftlich einzuladen. Die Schulen haben den Mitwirkungsgremien die notwendigen Einrichtungen und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen.
Das Abc Der Elternmitwirkung Video
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie die Elternvertretung für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen. Für die Elternvertretung in der Schulkonferenz und in den Fachkonferenzen sind alle Eltern von nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern wählbar (also nicht nur die Mitglieder der Schulpflegschaft). Das abc der elternmitwirkung video. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist mit der Wahl automatisch Mitglied der Schulkonferenz, es sei denn, dies wird ausdrücklich abgelehnt. Die Schulpflegschaft wählt auch eine Vertreterin oder einen Vertreter, die oder der (mit Einverständnis der oder des Betroffenen) an sogenannten Teilkonferenzen bei der Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen – wie zum Beispiel der Androhung der Entlassung von der Schule – teilnimmt. Bis zum 15. September 2020 sollen die Wahlen für die Schulpflegschaft stattgefunden haben.
Das Abc Der Elternmitwirkung Film
Verantwortlich für den
Inhalt: MSW NRW
Durch ihre interessante Zusammenstellung von Informationen bietet diese Elternbroschüre auch Schulleitungen die Möglichkeit, sich der einzelnen Aspekte systematischer Kooperation noch einmal bewusst zu werden. Weitergeleitet an Erziehungsberechtigte kann sie als Grundlage der Zusammenarbeit orientierungsstiftend sein. Eltern müssen im Schulalltag nicht außen vor bleiben. Die Broschüre informiert über ihre Rechte - vor allem aber über die Rechte und Aufgaben der gewählten Elternvertreter. Broschürenservice NRW : Msb-duesseldorf Shop - Das ABC der Elternmitwirkung. Auf 20 Seiten werden alle Schulmitwirkungsgremien vorgestellt und erläutert. Die Broschüre ist ergänzt mit allen wichtigen Kontaktanschriften zu Elternverbänden. Diese Materialien sind Bestandteil des Angebotes Referenzrahmen Schulqualität NRW der Qualitäts- und Unterstützungsagentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW)
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