(3) Muss für eine Einrichtung oder für einen Teil der Einrichtung die tägliche Arbeitszeit gemäß Abs. 1 nach Erfordernissen, die die Einrichtung nicht voraussehen kann, unregelmäßig oder kurzfristig festgesetzt werden, ist die Beteiligung der Mitarbeitervertretung auf die Grundsätze für die Aufstellung der Dienstpläne, insbesondere für die Anordnung von Arbeitsbereitschaft, Mehrarbeit und Überstunden beschränkt. *Die grün markierten Zeilen beziehen sich auf die Änderung der MAVO zum 01. 04. 2020 und gelten bis 31. 03. 2022. Übersicht I. § 1 § 1 a § 1 b § 2 § 3 § 4 § 5 II. § 6 § 7 § 8 § 9 § 10 § 11 §§ 11 a bis 11 c § 12 § 13 § 13a § 13b § 13c § 13d § 13e § 14 § 15 § 16 § 17 § 18 § 19 § 20 III. § 21 § 22 III a § 22 a IV. Mav zustimmung dienstpläne vordrucke. § 23 § 24 § 25 V. § 26 § 27 § 27a § 27b § 27c § 28 § 28a § 29 § 30 § 30a § 31 § 32 § 33 § 34 § 35 § 36 § 37 § 38 § 39 VI. § 40 § 41 § 42 § 43 § 44 § 45 § 46 § 47 VII. § 48 § 49 § 50 § 51 § 52 § 53 VIII. § 54 IX. § 55 § 56
Alte Fassung, gültig bis 31. 12. 2017:
§ 36 Zustimmung bei Angelegenheiten der Einrichtung
(1) Die Entscheidung bei folgenden Angelegenheiten der Einrichtung bedarf der Zustimmung der Mitarbeitervertretung, soweit nicht eine kirchliche Arbeitsvertragsordnung oder sonstige Rechtsnorm Anwendung findet:
1.
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Wegezeiten sind hierbei als Arbeitszeit mit einzubeziehen. Im Zusammenhang mit der Auskunft zu Dienstgesprächen und Teamsitzungen bei dienstplanmäßigem Frei, gehe ich noch auf die oftmals auftretende Frage aus den Reihen der MAV ein: Wie sieht die rechtlichen Bedingungen aus, wenn MAV-Mitglieder sich dienstplanmäßig im Frei befinden, jedoch eine Sitzung der MAV angesetzt ist? Zur Klärung dieser Frage ist § 15 (4) MAVO für das Erzbistum Berlin heranzuziehen. Grundsätzlich hat die MAV-Tätigkeit innerhalb der betrieblichen üblichen Arbeitszeit zu erfolgen. Jedoch können Tätigkeiten zur Erfüllung der ordnungsgemäßen Aufgaben anfallen, die zwar innerhalb üblicher betrieblicher Arbeitszeit liegen, aber aus betrieblichen Gründen, außerhalb der jeweiligen individuellen Dienstzeit des MAV Mitgliedes liegen. Betriebliche Gründe sind i. d. Mav zustimmung dienstpläne pdf. R. vorzufinden beim Zusammentreffen von MAV-Tätigkeit und:
Teilzeitbeschäftigung
Arbeit auf Abruf
Beschäftigung bei Arbeitsplatzteilung mit starren Arbeitszeiten
Schicht- und/oder Wechselschichtarbeit
Gleitzeit
Nachtarbeit
Die unterschiedlichen Arbeitszeiten als Voraussetzung zur Ausgleichsregelung nach § 15 (4) MAVO für das Erzbistum Berlin reicht nicht aus.
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01. Juli 2017
zurück zur Übersicht Viele Einrichtungen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg arbeiten mit Dienstplänen. Insbesondere Einrichtungen der Betreuung und Pflege oder Kindertagesstätten benutzen Dienstpläne, um die Arbeitszeiten der einzelnen Mitarbeiter konkret festzulegen. Grundsätzlich ist die Aufstellung von Dienstplänen mitbestimmungspflichtig nach § 40 d MVG. Württemberg. Verweigert eine MAV die Zustimmung zu einem konkreten Dienstplan, muss die Dienststellenleitung das Kirchengericht nach § 38 Abs. 4 MVG. § 36 Zustimmung bei Angelegenheiten der Dienststelle | Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAG MAV) im Bistum Dresden-Meißen. Württemberg anrufen. Dies führte in der Vergangenheit faktisch dazu, dass die Dienststellenleitung ein Alleinbestimmungsrecht hatte, denn die Ersetzung der Zustimmung durch das Kirchengericht kam regelmäßig zu spät, d. h. nicht vor Ende des Dienstplanturnus. Die Dienstpläne wurden dann in der Realität in diesen Einrichtungen trotz fehlender Einigung durchgeführt. Dies geht nun nicht mehr. Der Arbeitgeber muss nun gleichzeitig mit dem Antrag auf Zustimmungsersetzung einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen, damit der MAV die Duldung der Durchführung des konkreten Dienstplans aufgegeben werden kann.
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Umsetzung
Ein Dienstplan erscheint in manchen Einrichtungen monatlich, es sind allerdings auch andere Zeiträume möglich, wie z. B. eine wöchentliche oder auch quartalsweise Ansetzung. Ein Dienstplan soll den MitarbeiterInnen 2 bis 4 Wochen vor seinem Inkrafttreten veröffentlicht werden - der Plan für den Monat April also spätestens am 18. März. Auch eilige Dienstplanänderungen sind mitbestimmungspflichtig. Damit die MAV jedoch genügend Zeit zur Prüfung und für eventuelle Einwendungen erhält, soll der Dienstplan wiederum 3 bis 5 Wochen vor dessen Veröffentlichung zur Zustimmung vorgelegt werden - der Plan für den Monat April, der ja am 18. März ausgehängt werden soll, müsste dann spätestens am 25. Februar an die MAV. Organisation
Es bietet sich grundsätzlich an, dass der MAV ein umfassendes Leserecht in die (elektronischen) Dienstpläne eingeräumt wird. Damit kann diese regelmäßig stichprobenartige oder auch gezielte Kontrollen durchführen. Wenn der MAV Einwendungen sachlich geboten erscheinen, so können diese ohne Einschränkungen geltend gemacht werden.
Die von der Arbeitgeberin begangenen Verstöße waren jedoch in diesem Fall sowohl für sich und auch in der Gesamtschau nicht als grob im Sinne von § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG einzustufen. Da die Arbeitgeberin gezeigt habe, dass sie das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats grundsätzlich respektiere, verneinte das LAG wegen fehlender Wiederholungsgefahr einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats. Quelle:
LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Arbeitgeber kann vorläufige Dienstpläne ohne Zustimmung des Betriebsrats aushängen. 12. 2012
Aktenzeichen: 6 TaBV 880/12
bund-online
Die Entscheidung finden Sie im Volltext
unter bund-online (nur für registrierte Nutzer). Lesetipp der Online-Redaktion
»Mitbestimmen bei der Arbeitszeit«
von Christian Schoof in »Arbeitsrecht im Betrieb«
12/2011, S. 721–730. (c) (ck)