1. Die besonderen Regelungen zum Unterrichtseinsatz
Die besonderen Regelungen zum Unterrichtseinsatz von Lehrkräften unter den Bedingungen der Pandemie gelten gleichermaßen auch für Tarifbeschäftigte (siehe 15. Schulmail, Geltungsdauer zuletzt verlängert bis 24. Mai 2020). Daraus folgt kein Einsatz im Präsenzunterricht, insbesondere für:
– Lehrkräfte mit Vorerkrankungen
– Lehrkräfte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben (freiwilliger Einsatz möglich und jederzeit widerrufbar)
– Lehrkräfte, die pflegebedürftige Angehörige mit Vorerkrankungen im häuslichen Umfeld betreuen. Ein Einsatz bei digitalen Lernformaten (Lernen auf Distanz) sowie die Teilnahme an Konferenzen und schulinternen Besprechungen sind zulässig (unter Einhaltung der Hygienevorgaben). 2. Schwangere Lehrkräfte
Aus arbeitsmedizinischen Gründen gilt für schwangere Lehrkräfte unter den Bedingungen der Pandemie ein Beschäftigungsverbot. Arbeitgeber lehrer new window. Auch hier gilt, dass ein Einsatz bei digitalen Lernformaten (Lernen auf Distanz) sowie die Teilnahme an Konferenzen und schulinternen Besprechungen unter Einhaltung der Hygienevorgaben zulässig sind.
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Das Mutterschutzgesetz schützt die Gesundheit der Frau und Ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Das Mutterschutzgesetz gilt für alle schwangeren und stillenden Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Durch das neue Mutterschutzgesetz gilt der besondere Schutz unter anderem auch für Schülerinnen und Studentinnen, soweit diese an verpflichtenden Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen. Arbeitgeber lehrer nrw song. Die Schule bzw. Hochschule muss wie ein Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die Schülerinnen bzw. Studentinnen und ihre ungeborenen Kinder keinen unverantwortbaren Gefährdungen, beispielsweise durch Gefahrstoffe oder Strahlungen, ausgesetzt sind. Nachteile aufgrund von Schwangerschaft, Entbindung oder Stillzeit sollen vermieden beziehungsweise ausgeglichen werden, zum Beispiel durch Ersatztermine für Prüfungen. Ist der werdenden Mutter bekannt, dass eine Schwangerschaft besteht, sollte sie Ihren Arbeitgeber schnellstmöglich darüber informieren.
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Stellenausschreibung
zuletzt aktualisiert
Bewerbungsfrist
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Stellenauschreibung - Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) Kehrbezirk Nr. 55 RSK des Landrates des Rhein-Sieg-Kreises
10. 05. 2022 09:52 Uhr
29. 2022 23:59 Uhr
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Stellenausschreibung - Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) Kehrbezirk Nr. 04 HS des Landrates des Kreises Heinsberg
10. 2022 09:50 Uhr
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Stellenausschreibung - Zwei befristete Stellen in der Postbearbeitung sowie im Boten- und Kurierdienst (m/w/d) (Entgeltgruppe 3 TV-L)
10. 2022 09:35 Uhr
12. Vertretungslehrkräfte. 06. 2022 23:59 Uhr
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Stellenausschreibung - Sachbearbeitung (m/w/d) (Entgeltgruppe E 11 TV-L) am Standort Köln im Dezernat 33 – für die Bearbeitung von Förderungsmaßnahmen im Bereich Geschäftsstelle
10. 2022 09:28 Uhr
06. 2022 23:59 Uhr
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Stellenausschreibung - Hauptdezernenten / Hauptdezernentinnen Dezernate 56 und 57 in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung bei den Bezirksregierungen Arnsberg (Standort Dortmund), Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster
10.
Diesem Antrag ist folgendes beizufügen:
Bei einer Neueinstellung:
Unterlagen zur Qualifikation der Vertretungskraft,
die Erklärung zur befristeten Einstellung,
der Nachweis über den ausreichenden Masernimpfschutz,
Weiterhin sind der Vertretungslehrkraft die Unterlagen für neu einzustellende Vertretungslehrkräfte sowie der unterschriebene Antrag auf Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses auszuhändigen. Sie beantragt das erweiterte Führungszeugnis bei ihrer Meldebehörde und sendet die Unterlagen für neu einzustellende Vertretungslehrkräfte komplett ausgefüllt und unter Beifügung der erforderlichen Belege ausschließlich per Post an die Bezirksregierung Köln. Hinweis:
zum Nachweis über den Masernimpfstatus gem. § 20 Abs. 9 Impfschutzgesetz bestätigt die Schulleitung auf dem Antragsvordruck, dass der Impfpass der Schule vorgelegen hat. Bekanntgabe der Schwangerschaft und Gefährdungsbeurteilung. Nur bei einer Immunität oder Kontraindikation wird ein gesondertes ärztliches Attest notwendig. Bei einer Wiedereinstellung nach einer Unterbrechung auch nach nur 1 Tag:
ein aktualisiertes erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Verfahren wie oben beschrieben)
ggfs.