Stand: 07. 05. 2022 17:43 Uhr
Nur mit Mühe ist es der Polizei gelungen, eine Falschfahrerin auf der A29 zu stoppen. Die Frau reagierte weder auf Blaulicht noch Sirene - und fuhr 23 Kilometer in falscher Richtung über die Autobahn. Es war kurz nach Mitternacht, als der Polizei in Oldenburg in der Nacht zu Sonnabend eine Geisterfahrerin auf der A29 in Höhe Rastede (Landkreis Ammerland) gemeldet wurde. Nach Angaben eines Sprechers konnten die Beamten das Auto ausfindig machen. Mit Streifenwagen fuhren sie parallel zu der Frau und versuchten, Kontakt zu ihr aufzunehmen. Doch die reagierte weder auf Blaulicht noch Sirene - und fuhr einfach weiter. Die Polizei sperrte daraufhin kurzfristig die Autobahn in Höhe der Anschlussstelle Zetel ab. 23 Kilometer auf der falschen Fahrbahn
Nach insgesamt 23 Kilometern Fahrt in falscher Richtung wendete die Fahrerin ihr Auto vor der Absperrung. Weit kam sie allerdings nicht mehr, denn sie kollidierte mit einem vor ihr fahrenden Streifenwagen. Verletzt wurde dabei niemand.
Auf Der Höhe Lüneburg Text
Die Verkehrsführung Auf der Höhe ist ein Dauerthema. (Foto: A/t&w)
14. 09. 2021 15:40
Die Straße Auf der Höhe ist ein Dauerthema. Durch die wechselseitige Anordnung der Parkflächen müssen Auto- und Radfahrer dort stets Slalom fahren. Das bremst den Verkehr zwar, viele empfinden die Situation aber als nicht ungefährlich. Die Umgestaltung des Einkaufszentrums könnte eine veränderte Verkehrsführung bald wieder zum Thema machen – diesmal mit einer radikaleren Variante. Lesen, was Lüneburg bewegt
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Auf Der Höhe Lüneburg 2
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Ob sich der Gegenstandswert in gerichtskostenfreien Verfahren wie dem vorliegenden nach § 23 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Abs. 3 Satz 2 RVG oder nach § 23 Abs. 1 Satz 2 RVG i. § 52 GKG bestimmt, kann dahinstehen (Senatsbeschl. v. 4. 6. 2021 – 4 ME 228/28 – n. w. N. ). Denn in beiden Fällen ist der Gegenstandwert nach billigem Ermessen zu bestimmen, weil die Klägerin weder eine bezifferte Geldleistung noch einen hierauf bezogenen Verwaltungsakt i. S. des § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG beantragt hat und daher die Grundnorm des § 52 Abs. 1 GKG zur Anwendung kommen würde, die genau wie § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG eine Bestimmung des Gegenstandwerts nach billigem Ermessen vorsieht. 3
Für die Ausübung des eingeräumten Ermessens bietet Anhaltspunkte der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (in der Fassung der am 31. Mai/1. Juni 2012 und am 18. Juni 2013 beschlossenen Änderungen, Schoch/Schneider, VwGO, 41. EL Juli 2021, § 163 Rn. 3). Ziff. 7. Streitwertkatalogs bestimmt, dass bei einer Klage auf Verpflichtung zur Leistung von Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe – wie sie vorliegend gegeben ist – der gesetzliche Bedarfssatz für den streitigen Bewilligungszeitraum maßgeblich ist.