Leitsätze für Speisefette und Speiseöle ()
Entwurf Gliederung Leitsätze Für Fleisch Und Fleischerzeugnisse | Reimerdes Engineering
Die Untersuchung und Bewertung des Themas rechtfertigte die IARC mit seiner Bedeutung für die öffentliche Gesundheit. Vor dem Hintergrund von steigendem Fleischkonsum sah man sich veranlasst, den Gesundheitsbehörden "maßgebliche wissenschaftliche Beweise für die Krebsrisiken beim Verzehr von rotem und verarbeitetem Fleisch zu liefern". Eine empfohlene Menge konnte anhand der Daten nicht ermittelt werden. [8]
Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
↑ Deutsches Lebensmittelbuch Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse, LS:
↑ Gerald Rimbach, Jennifer Möhring, Helmut F. Erbersdobler, Lebensmittel-Warenkunde für Einsteiger, Gabler Wissenschaftsverlage, 2010; S. 89, ISBN 9783642044854. Leitsätze für fleisch und fleischerzeugnisse. ↑ Friedrich Krüger, Günter Lemke, Heinz Weinling, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Fachbuchverlag Leipzig 1988, S. 171ff, ISBN 3-343-00217-8
↑ a b Véronique Bouvard et al. im Namen der IARC-Monografie-Arbeitsgruppe: Carcinogenicity of consumption of red and processed meat. In: The Lancet – Oncology.
Leitsätze Für Fleisch Und Fleischerzeugnisse Geändert
511 sowie die Änderungen des ersten Absatzes von Leitsatzziffer 2. 2 Abschnitt I und ebenso diverser Leitsatznummerierungen in Abschnitt II, welche jedoch nur redaktioneller Natur sind. Fremdeiweiß
Zugesetzte Fremdeiweiße bedürfen einer gesonderten Kennzeichnung, eine Ausnahme galt bisher lediglich für Speisegelatine. Der unter Leitsatzziffer 2. 11. 8 genannte zweite Satz wird gestrichen und ersetzt durch:
"Ausgenommen hiervon sind Zusätze von Speisegelatine gemäß Leitsatznummer 1. 315 und/oder technologisch veranlasste Zusätze von pflanzlichen Eiweiß bis maximal 2%. " Demnach gilt nunmehr eine weitere Ausnahme für technologisch eingesetzte Fremdeiweiße. Entwurf Gliederung Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse | REIMERDES engineering. Kontaktieren Sie uns
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LeitsÄTze FÜR Fleisch Und Fleischerzeugnisse
4 Bezeichnungen in Verbindung mit Katenrauch-, Landrauch- o. ä. werden bei einer speziellen Räucherung (z. Art des verwendeten Räuchermaterials) verwendet. 4. 1 Rohschinken 2. 411 Rohschinken, Rohschneiderwerden aus der Beckengliedmasse des Schweines (Schlegel) oder Teilen davon hergestellt. Vielfach haftet ihnen noch die Schwarte an. Isoliert hergestelltes Eisbein wird nicht als Schinken bezeichnet. Die Herstellung aus den entsprechenden Teilen anderer Tierarten wird entsprechend gekennzeichnet (z. Rinder-, Wildschwein-, Renschinken). Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse geändert. Werden Schinken nach der Herstellung aufgeteilt, so tragen die einzelnen Stücke die Bezeichnung der noch nicht portionierten Schinken. Blasenschinken werden stets in Hüllen hergestellt. 411. 1 Knochenschinken sind Schinken (Unter-, Oberschale, Nuß, Hüfte), deren Knochen (Röhre) frühestens nach der Salzung entfernt wurden. Beim "Langschnitt" haften den Knochenschinken noch Spitz- und/oder Eisbein an. 2 Spaltschinken werden vor der Salzung von Knochen befreit und weisen gegenüber den Knochenschinken eine flache Form auf.
Lebensmittel: Änderung Der Leitsätze Für Fleisch- Und Fleischerzeugnisse Des Deutschen Lebensmittelbuchs
Bei der Jagdwurst wurden die Klammern um die Formulierung "süddeutsche Art" in Leitsatzziffer 2. 223. 1 gestrichen und stattdessen die Ergänzung "norddeutsche Art" in Leitsatzziffer 2. 2 in Klammern gesetzt. Dementsprechend muss die "Jagdwurst süddeutsche Art" zukünftig auch als solche bezeichnet werden, während bei der "Jagdwurst norddeutsche Art" auch die isolierte Bezeichnung "Jagdwurst" verwendet werden kann. Bei den Kochstreichwürsten wurde durch entsprechende Ergänzungen in Leitsatzziffer 2. Lebensmittel: Änderung der Leitsätze für Fleisch- und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuchs. 231 klargestellt, dass die Anwendbarkeit von Leitsatzziffer 2. 11. 1 Absatz 2 davon abhängig ist, worauf sich die Angabe der Tierart bezieht. Nach dieser Regelung muss ein zusätzlicher Hinweis auf die Verwendung von Schweinefleisch erfolgen, wenn ein Erzeugnis aus Schweine- und Rindfleisch hergestellt und in der Bezeichnung des Lebensmittels auf Rind hingewiesen wird. Der Rindfleischanteil überwiegt in diesen Fällen gegenüber dem Schweinefleischanteil. Diese Regelung ist bei Kochstreichwürsten nur anwendbar, wenn sich die Tierartenangabe auf den Fleischanteil bezieht.
Auch hier ist die ausschließliche Bezugnahme auf Leitsatzziffer 2. 4 und damit die Regelungen zur Tierartenkennzeichnung von Geflügelfleischerzeugnissen unglücklich, da die entsprechenden Regelungen in Leitsatzziffer 2. 1 ebenfalls keine Anwendung finden. Mit diesen Änderungen erfolgen Anpassungen an die tatsächliche Verkehrsauffassung und die Marktgegebenheiten bei verschiedenen Produkten sowie wichtige Klarstellungen im Hinblick auf die Tierartenkennzeichnung. Abzuwarten bleibt, ob, wie und wann die Leitsatzänderungen bezüglich der Kennzeichnung von Formfleisch, industriell hergestelltem Kochschinken, Pökelfleischerzeugnissen aus Geflügelfleisch, Schaschlik, Fleischspießen und Corned Beef beschlossen bzw. veröffentlicht werden. Redaktion: Christian Weigel