Gleichartig sind andere Leistungen, wenn dadurch ebenfalls die durch die Blindheit verursachten Mehrausgaben ausgeglichen werden sollen. Wird Blindengeld nach dem HmbBlinGG gezahlt, ist bei Vorliegen der einkommens- und vermögensabhängigen Voraussetzungen Blindenhilfe als Kompensationsleistung zu zahlen, und zwar maximal in Höhe des Differenzbetrages zwischen Blindengeld und Blindenhilfe. Die Anlage zu dieser Arbeitshilfe ( => siehe unten im Download-Bereich) enthält die aktuellen Beträge der möglichen Kompensationsleistung. 5. Anrechnung bei Gewährung stationärer Leistungen ( § 72 Abs. 3 SGB XII) Werden für Blindenhilfeberechtigte stationäre Leistungen durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger (insbesondere Träger der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge, der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Pflege- und Krankenversicherung oder der Bundesagentur für Arbeit) gewährt, werden diese Kosten auf die Blindenhilfe angerechnet. Die Anrechnung darf höchstens 50% des Betrages der Blindenhilfe nach § 72 Abs. 2 SGB XII in seiner jeweils aktuellen Fassung betragen.
Prüfungsschema Sgb Xii 7
Wie bei der Pflegeversicherung bezieht sich die "Hilfe zur Pflege" auf gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen des alltäglichen Lebens (§ 61 SGB XII). Übersicht
Voraussetzungen für den Leistungsbezug
Leistungen
Voraussetzung für den Leistungsbezug
Geringer Pflegebedarf
Ein Anspruch auf "Hilfe zur Pflege" nach SGB XII kommt dann in Frage, wenn die Pflegebedürftigkeit nur einen relativ geringen Umfang hat und daher keine Leistungen der Pflegeversicherung erbracht werden. Dies ist der Fall,
wenn die Pflege voraussichtlich für weniger als sechs Monate in Anspruch genommen werden muss oder
wenn die Bedingungen in Bezug auf den Hilfebedarf für die Einstufung in die unterste Pflegestufe der Pflegeversicherung nicht erfüllt sind – wenn also z. B. kein täglicher Hilfebedarf besteht oder der tägliche Hilfebedarf einen zeitlichen Umfang von weniger als 90 Minuten hat (§ 15 SGB XI in Verbindung mit den Pflegebedürftigkeits-Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen). Besonders hoher Pflegebedarf
Ein Anspruch auf Leistungen nach SGB XII kann außerdem bestehen, wenn der Umfang der erforderlichen Pflegesachleistungen so hoch ist, dass die Leistungen der Pflegeversicherung zur Deckung des Bedarfs nicht ausreichen, da die Höchstgrenzen pro Pflegestufe festgeschrieben sind.
Prüfungsschema Sgb Xii In India
Ich wünsche eine Übersetzung in: Ich wünsche eine Übersetzung in: Blindenhilfe vom 21. 04. 2010 (Gz: SI 431 / 112. 42-4-12-1). In Kraft bis 31. 12. 2016. Inhaltsverzeichnis 1. Ziele 2. Vorgaben 3. Verfahren 4. Berichtswesen 5. Inkrafttreten 1. Ziele Leistungen der Blindenhilfe sollen die durch die Blindheit verursachten Mehrausgaben ausgleichen. 2. Vorgaben 2. 1 Personenkreis Blindenhilfe wird gewährt für blinde Menschen ( § 72 Abs. 1 SGB XII) und Menschen, die aufgrund des Grades der Beeinträchtigung ihres Sehvermögens nach § 72 Abs. 5 SGB XII den blinden Menschen gleichstellt sind. Dieser Personenkreis erhält Blindenhilfe, wenn der tatsächliche Aufenthalt gemäß § 98 Abs. 1 SGB XII in der Freien und Hansestadt Hamburg ist oder der gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Aufnahme in einer Einrichtung, die im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes liegt, in der Freien und Hansestadt Hamburg war - § 109 SGB XII gilt entsprechend -. Bei ausländischen Antragstellern ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Leistungsgewährung nach § 23 SGB XII vorliegen.
Rz. 19 Absatz 1 lässt den Kostenersatzanspruch kraft Gesetzes (vgl. Komm. vor §§ 102 bis 105) im Zeitpunkt des Erbfalles entstehen. Verpflichtet ist der Erbe. Diese Regelung wäre an sich ausreichend, um den Ersatzanspruch durchzusetzen. Es wäre aber unbillig und entspräche nicht dem Zweck der Erbenhaftung, den Erben unabhängig vom Nachlass mit seinem gesamten Vermögen haften zu lassen. Daher bestimmt Abs. 2, dass die Ersatzpflicht des Erben zu den Nachlassverbindlichkeiten gehört und er nur mit dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalles vorhandenen Nachlasses haftet (vgl. auch Rz. 42). Der Wert des Nachlasses bemisst sich nach dem Aktivvermögen des Erblassers unter Abzug der Passiva, § 2311 BGB. 20 Diese Bestimmung ist nicht lediglich deklaratorischer, sondern konstitutiver Natur. Absatz 2 beschränkt die Haftung des Erben auf den Nachlass, was ohne diese Bestimmung nicht der Fall wäre. Daher ist ein haftungserweiternder Rückgriff auf den Erben ( § 1978 BGB) ausgeschlossen (BVerwG, Urteil v. 25.