Das sogenannte Anfrageverfahren ist ein selbstständiges Verfahren zur verbindlichen Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status. Zuständig ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Merkblatt Statusfeststellungsverfahren DRV - SV-Check24. Sie hat die Aufgabe, festzustellen, ob eine Beschäftigung vorliegt ( § 7a SGB IV). Die Clearingstelle wird nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag tätig. Die Einzugsstelle (das ist diejenige gesetzliche Krankenkasse, an die der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen hat, § 28h SGB IV) ist gesetzlich verpflichtet, einen Antrag auf Statusklärung zu stellen, wenn sich aus einer Meldung des Arbeitgebers ergibt, dass der Beschäftigte ein Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling des Arbeitgebers oder geschäftsführender Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist (§ 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV). Zahlreiche Unternehmen, die regelmäßig freie Mitarbeiter beauftragen, fordern in Rahmenverträgen, dass die Honorarkraft für die konkrete Tätigkeit einen Antrag auf Statusfeststellung stellt.
- Merkblatt Statusfeststellungsverfahren DRV - SV-Check24
- V027 Formular - sozialversicherung24.info
- Statusfeststellungsverfahren
Merkblatt Statusfeststellungsverfahren Drv - Sv-Check24
Die Einzugsstelle kann z. B. im Rahmen einer Entscheidung einer Familienversicherung oder einer freiwilligen Versicherung schon ein Verfahren – z. durch Übersendung von Fragebögen – eingeleitet haben. Statusfeststellungsverfahren. Entscheidung durch Deutsche Rentenversicherung Bund Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat in einem Statusfeststellungsverfahren die Entscheidung, ob eine selbstständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung vorliegt, nach geltendem Recht und den von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungen zu entscheiden. Rentenberater begleiten kompetent das Verfahren Da jedoch oftmals die Grenzen zwischen einer selbstständigen Tätigkeit und einer abhängigen Beschäftigung fließend sind und die Rechtsmaterie komplex ist, empfiehlt es sich, für das gesamte Verfahren einen kompetenten und registrierte Rentenberater hinzu zu ziehen. Dies ist schon deshalb sinnvoll, da nach Abschluss der Ermittlungen und vor Erlass der Entscheidung den Beteiligten Gelegenheit gegeben wird, sich zu der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund zu äußern.
Obligatorische Verfahren werden grundsätzlich von Amts wegen eingeleitet, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei wird zur Beantragung eines fakultativen Statusfeststellungsverfahrens V027 benötigt. Es ist unter anderem bei der Deutschen Rentenversicherung Bund erhältlich. V027 Formular - sozialversicherung24.info. Für ein obligatorisches Verfahren werden den betroffenen Personen die notwendigen Formulare in der Regel direkt von der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeschickt. Zusätzlich zum Formular für Statusfeststellungsverfahren V027 werden je nach Arbeitsverhältnis bestimmte weitere Anlagen zum Antrag für ein Statusfeststellungsverfahren V027 benötigt. Ablauf eines Statusfeststellungsverfahrens mit V027
Um ein Anfrageverfahren zu beantragen, muss das Formular für das Statusfeststellungsverfahren V027 ausgefüllt werden. Dabei müssen sowohl der Auftrag-/Arbeitnehmer als auch der Auftrag-/Arbeitgeber verschiedene Angaben machen zum:
Beschäftigungsverhältnis
Unternehmen
Ihren Personen
Weiteren Einkommen und Beschäftigungsverhältnissen des Auftrag-/Arbeitnehmers
Das ausgefüllte Formular für das Statusfeststellungsverfahren V027 muss anschließend bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eingereicht werden.
Statusfeststellungsverfahren
Dies gilt auch für die Ausfüllhinweise. Da die Bereiche im eigentlichen Antragsformular und den dazu gehörigen Anlagen in der Regel nur ein begrenztes Platzangebot haben und die Fragen häufig nur Wahl zwischen Ja und Nein lassen, erhalten Sie einige Hintergrundinformationen über den Zweck dieser Fragen. Dies können Sie durch einen Blick auf die Gesetzestexte ergänzen, die im Merkblatt Statusfeststellungsverfahren den Abschluss bilden. Merkblatt Statusfeststellungsverfahren – Anmerkungen
Es ist empfehlenswert, nicht nur auf das Merkblatt Statusfeststellungsverfahren zu vertrauen, sondern sich auch aus anderen kompetenten Quellen weitere Informationen zu sichern. Bedenken Sie, dass diese Erläuterungen zum einen immer die Perspektive der Deutschen Rentenversicherung darstellen und zum anderen nicht unbedingt die aktuelle Rechtslage genau widerspiegeln. Das Merkblatt Statusfeststellungsverfahren ersetzt jedenfalls nicht die auf Ihre individuellen Verhältnisse abgestimmte Rechtsberatung. Es kann auch nicht andere Informations- und Beratungsquellen ersetzen, die sich deutlich näher mit der Stellung der Antragsteller befassen.
Hier können durch einen Rentenberater ggf. noch weitere rechtliche Gesichtspunkte eingebracht und die Entscheidung rechtzeitig beeinflusst werden. Beginn der Versicherungspflicht Grundsätzlich beginnt die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung mit dem Tag des Eintritts in das Beschäftigungsverhältnis.