Das Waffenrecht schreibt Grenzen zum Schusswaffengebrauch mit dem Jagdschein vor. Werden diese überschritten, steht die Zuverlässigkeit auf dem Spiel. Vorsicht bei "Selbstverständlichkeiten" im Jägeralltag. Kennen Sie das? Zumindest vom Hörensagen: Ein Rind bricht aus der Weide aus und läuft seit Tagen im Wald herum. Der Tierhalter kommt auf Sie zu und bittet darum, das Rind zu schießen "bevor noch was passiert". Oder ein anderes Beispiel, was jedem im Jägeralltag widerfahren kann: Der Betreiber eines Damwild- oder Schwarzwildgeheges fragt einen befreundeten Jäger, ob er ihm nicht kurzfristig mal ein Stück rausschießen könnte. Damwild im gatter schießen 5. Es seien ja schließlich Wildtiere, und das Gehege wäre doch in seinem Revier. Die meisten Jäger würden dies wahrscheinlich als "Nachbarschaftshilfe" ansehen, ohne über die Rechtslage nachzudenken. Manchmal wird auch der Jäger als Lösung für ein Problem ganz schnell ausfindig gemacht. Wer könnte besser ein extensiv gehaltenes und damit recht scheues Rind, Schaf oder Ziege zum Zweck der Schlachtung schießen.
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Damwild Im Gatter Schießen 5
Auch nicht von Spaziergängern, die nach Ende der Wildzählung durch das beliebte Naturschutzgebiet spaziert sind. "Wir sind von niemandem angemeckert worden, obwohl die Aktion öffentlich geworden ist", sagt Pöll. Wildgatter im Diersfordter Wald: Forstamt aus Wesel zählt Tiere. Übrigens werden die derzeit vermatschten Wege nach Ende der Frostperiode instandgesetzt, kündigt der leitende Forstdirektor an. Dass manche den aktuellen Zustand der Rundwege beklagen, kann er nicht nachvollziehen: "Schließlich befinden wir uns hier in einem Wald und nicht im Stadtpark. "
Die meisten Veterinärämter möchten
heutzutage von den Wildhaltern einen Sachkundenachweis über das Halten von
Gehegewild vorgelegt bekommen. So ein Sachkundelehrgang vermittelt die
Grundlagen über das Halten, Füttern und den Umgang mit Gehegewild. Solche
Lehrgänge werden z. von der Landwirtschaftskammer NRW regelmäßig auf Haus
Riswick angeboten. Wo das Damwild klettert. Darauf aufbauen gibt es noch weitere Sachkundelehrgänge, die
Wissen über den Abschuss von Gehegewild und die weiteren Prozesse der
Schlachtung vermitteln. Für Gehegewild ist grundsätzlich nur der Abschuss mit
der Waffe im Gehege erlaubt. Dazu wird eine Schießerlaubnis für das Schießen in
einem eingefriedeten Bezirk benötigt. Diese erteilt die untere Kreispolizei,
wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Der Wildhalter hat einen gültigen Jagdschein und ist somit
sachkundig im Umgang mit der Waffe oder
Der Wildhalter hat einen Sachkundelehrgang zur Vermittlung der
Sachkunde gemäß § 7 Abs. 1 Waffengesetz für die Tötung vom Gehegewild
erfolgreich absolviert
Bevor jedoch Tiere aus dem Gehege getötet werden können, muss noch
Sachkundewissen für die Betäubung, Tötung und Entblutung von Gehegewild gemäß
der Tierschutzschlachtverordnung nachgewiesen werden.