Zur Unterstützung beim Kauf oder Vermieten von Gebäuden / Wohnungen wurde zudem die Einführung des so genannten Energieausweis (auch: Energiepass) festgelegt. GebudeEnergieGesetz GEG 2020 tritt am 1. November 2020 in Kraft!. Dieses Dokument bewertet ein Gebäude aus energetischen Gesichtspunkten und ermöglicht potenziellen Käufern oder Mietern einen Überblick über die Energieeffizienz eines Gebäudes zu gewinnen. Kritiker bemängeln an den zahlreichen neuen Gesetzen die hohe Komplexität, wie sie häufig in einem von Regelwut befallenen Land wie Deutschland vorkommt. Leider ist dies jedoch vonnöten, da nur so die nötigen Anreize und Pflichten geschaffen werden können, um ein Umdenken in der gesamten Bevölkerung beim Klimaschutz und Energiesparen zu schaffen. Fokus-Thema: Photovoltaik & Solarthermie
Fokus-Thema: Geothermie & Erdwärme Heizungen
Gebudeenergiegesetz Geg 2020 Tritt Am 1. November 2020 In Kraft!
Die energetischen Vorgaben im Gebäudesektor waren lange Zeit komplex und nicht immer frei von Widersprüchen. Um hier einen einheitlichen Regulierungsrahmen zu schaffen, erfolgte Anfang November 2020 die Zusammenführung der geltenden Normen des Energieeinsparungsgesetzes (EEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie dem Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem abgestimmten Regelwerk, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). In der EnEV sind bautechnische Standards hinsichtlich der Energieeffizienz geregelt. EEG und EEWärmeG dienen dazu, um den Ausbau der Energieversorgung mit erneuerbaren Energieträgern zu fördern. Das neue GEG – Ersatz für EnEG, EnEV und EEWärmeG | BEG-Förderung. Bestandteil der Gesetzestexte sind dabei auch die staatlichen Förderprogramme. Entstehung des GEG
Das GEG entstand auf Basis der EU-Gebäuderichtlinie, nach der neue Nichtwohngebäude als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden müssen. Das gilt seit 2019 für öffentliche Bauten, ab 2021 sind davon alle Gebäude betroffen. Der dazu erforderliche Standard sollte zunächst im Rahmen des EEG geschaffen werden, doch verständigten sich zuständige Ministerien stattdessen für eine Vereinheitlichung der bisherigen Regelungen.
Das Neue Geg – Ersatz Für Eneg, Enev Und Eewärmeg | Beg-Förderung
Kurzinfo:
Ab 1. November 2020 gelten fr betroffene Gebude
und ihre Anlagentechnik zum Heizen, Lften,
Wassererwrmen, Khlen und Beleuchten das neue
GebudeEnergieGesetz (GEG 2020). Im
neunten, dem
letzten Teil, regelt das Gesetz den schrittweisen
bergang von den bisherigen Regeln - EnEG 2013, EnEV
2014/ab 2016 und EEWrmeG 2011. Dieser Teil umfasst
die
Paragraphen 110-114. Es handelt sich um folgende Aspekte:
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So gilt die Nutzungspflicht als erfüllt, wenn der Wärme- und Kälteenergiebedarf zu mindestens 50 Prozent aus Abwärme oder aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
(KWK-Anlagen) gedeckt wird. Für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien gibt es finanzielle Unterstützung von der EU, dem Bund, den Ländern, Gemeinden und Energieversorgern. Ökodesign-Verordnung (ErP)
In ganz Europa soll die Heiztechnik umweltfreundlicher und energiesparender werden. Basierend auf den 20-20-20-Zielen des EU-Klimaschutzpakets, hat die EU deshalb die Ökodesign-Richtlinie) (ErP — Energy-related Products) und die Energielabel-Verordnung (ELD — Energy Labelling Directive) erlassen. Die Ökodesign-Verordnung (ErP) setzt den Rahmen für die Festlegung der Effizienzanforderungen für die Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Die Umsetzung dieser Verordnung ist ab September 2015 verbindlich. Basierend auf der Ökodesign-Verordnung wurden für energieverbrauchsrelevante Produkte Mindest-Effizienz-anforderungen definiert, um den Energieverbrauch und mögliche Umweltbelastungen zu reduzieren.