SteuerStud Nr. 3 vom 25. 02. 2016 Beilage Seite 6 1. Tag der schriftlichen
Steuerberaterprüfung: Teilaufgabe zur Umsatzsteuer Themenauswertung der letzten fünf Jahre und ein
Ausblick Die nachfolgende Darstellung
schließt an den Beitrag "1. Tag der schriftlichen Steuerberaterprüfung:
Teilaufgabe zum Verfahrensrecht", Beilage 1/2016 zu
SteuerStud 3/2016 S. 3
NWB ZAAAF-49477, an und zeigt auf, auf welche
Themenblöcke Sie sich in Ihrer Prüfungsvorbereitung konzentrieren sollten, um
gut vorbereitet in die Umsatzsteuerklausur zur Steuerberaterprüfung 2016 zu
gehen. Die Umsatzsteuer ist seit jeher Bestandteil der Prüfungsaufgabe des
ersten Tages und wird bereits seit 2005 mit 35 von 100 Wertungspunkten
ausgepunktet. I. Themen der Umsatzsteuerklausur
2015 1. Aufgaben steuerberaterprüfung 2016 professional. Aufgabenstellung Anders als in den Vorjahren wurde
die Aufgabe im Prüfungsjahr 2015 ans Ende der Teilklausur Umsatzsteuer
gestellt. Tipp 1 Lesen Sie zunächst die
Aufgabenstellung und erst dann den Sachverhalt. In der Umsatzsteuerklausur sind
immer mehrere Personen involviert.
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Aufgaben Steuerberaterprüfung 2016 Professional
SteuerStud Nr. 3 vom 25. 02. 2016 Beilage Seite 3 1. Tag der
schriftlichen Steuerberaterprüfung: Teilaufgabe zum Verfahrensrecht Themenauswertung der letzten fünf Jahre und ein
Ausblick Dass die Teilaufgabe
Verfahrensrecht am ersten Tag der Steuerberaterprüfung besonders schwer ist und
daher bei vielen Prüfungskandidaten tendenziell schlechter ausfällt als die
übrigen Klausuren, ist bekannt. Hintergrund ist jedoch nicht allein die
Rechtsmaterie an sich, wie der nachfolgende Beitrag zeigt. Dieser bietet Ihnen
eine themenbezogene Auswertung der Klausuren der letzten fünf Jahre, so dass
Sie sich auf die schriftliche Steuerberaterprüfung 2016 noch effizienter
vorbereiten können. I. Auspunktung des ersten
Prüfungstages Die Prüfungsaufgabe des ersten
Prüfungstages ist dem Verfahrensrecht und anderen Rechtsgebieten entnommen. Die AO-Klausur in der Steuerberaterprüfung - Teil I - NWB Datenbank. Daher stimmt definitiv etwas nicht, wenn gerade das titelgebende Rechtsgebiet
zeitlich nur stiefmütterlich behandelt oder gar nicht bearbeitet wird. Tipp 1 Beachten Sie diese
Schwerpunktsetzung auf das Verfahrensrecht
unbedingt bei Ihrer Bearbeitung.
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