In Arbeitsverträgen wird des Öfteren eine Pauschalierung von Überstunden- bzw. Mehrarbeitsvergütungen vereinbart, zum Beispiel durch die Formulierung: "Im Gehalt ist die Vergütung für Überstunden (ggf. auch: bis zu 10 Stunden monatlich o. Ä. ) enthalten. " Auch solche Klauseln können sich im Einzelfall als sittenwidrig erweisen! Die Vereinbarung eines Pauschalbetrags zur Abgeltung geleisteter Mehrarbeit wird zwar ausgehend von dem Grundsatz der Vertragsfreiheit als zulässig erachtet. Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / 1.1.3 Verstoß gegen die guten Sitten | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Ihre Grenze findet eine solche Abrede aber in § 138 BGB. [4] Hierbei lässt sich freilich allein aus dem Umstand, dass die Pauschale niedriger ist als die Mehrarbeitsvergütung bei Einzelberechnung, ein Schluss auf die Nichtigkeit der Pauschalvereinbarung noch nicht herleiten. Denn jede Pauschalierung bringt das Risiko mit sich, dass der pauschale Anspruch geringer ist als der, der sich bei exakter Abrechnung ergeben würde. Die Grenze ist erst überschritten, wenn die Pauschale im Verhältnis zu der zu leistenden Mehrarbeit derart niedrig ist, dass ein krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht.
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Für die Beurteilung, ob und inwieweit der Arbeitgeber die Internet- und E-Mailnutzung kontrollieren und überwachen darf, kommt es darauf an, ob dem Arbeitnehmern neben der dienstlichen auch die private Nutzung des Internet am Arbeitsplatz gestattet ist. Ob die private Angelegenheit dem Datenschutz unterliegt, ist im Einzelfall zu klären. Arbeitsvertragsrecht fall und lösungen deutsch. Eine Frage, die sich viele Arbeitnehmer stellen ist auch: Was geschieht mit den privaten Dateien nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen? Rechtsanwalt im Arbeitsrecht zum Festpreis
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Ein (Arbeits-)Vertrag ist sittenwidrig, wenn er nach Inhalt, Beweggrund der Beteiligten und Zwecksetzung gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Über diese Generalklausel des § 138 Abs. 1 BGB wirken die Grundrechte in das Arbeitsvertrags- und Arbeitsrecht ein. Über den Einzelfall hinaus hat sich die Fallgruppe der sog. Abwälzung des Betriebs- und Wirtschaftsrisikos auf den Arbeitnehmer herausgebildet. Diese Fallgruppe beruht auf folgendem Grundgedanken: Es ist das Wesensmerkmal des Arbeitsverhältnisses, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber lediglich seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen hat. Arbeitsvertragsrecht fall und lösungen. Die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs schuldet er gerade nicht. Deshalb partizipiert der Arbeitnehmer grundsätzlich auch nicht an dem unternehmerischen Erfolg, den der Arbeitgeber durch die Verwertung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers erzielt. Wenn er aber nicht an den Chancen beteiligt ist, die in der unternehmerischen Verwertung seiner Arbeitsleistung und seines Arbeitsergebnisses liegen, so soll er grundsätzlich auch nicht mit den Risiken belastet werden.
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#4
Super, vielen Dank. Die werde ich jetzt die nächsten Tage mal anschauen. Wer noch EAs mit Lösungen braucht, ich habe mir die vor einer Weile mal abgespeichert. Jetzt gibt es die ja irgendwie nicht mehr. #5
Hi Caro,
ich wäre sehr interessiert. Möchte die Klausur mitschreiben im SS 16, habe jedoch leider keinen moodle-Zugriff. Arbeitsvertragsrecht fall und lösungen 2017. Es wäre also nett, wenn du mir da was kredenzen könntest. Danke
#6
Wenn es dir ums SS geht, müsstest du das Modul doch noch als wiederholer nachbelegen können?! #7
Leider nein, da ich dieses Modul in den letzten 7 Semestern nicht kostenpflichtig belegt habe. Ich müsste, um moodle zu nutzen, erneut bezahlen. #8
Schick mir mal bitte per Nachricht deine Mailadresse
#9
Caro, hast du meine email Adresse bekommen? #10
Ja, hab die Mail gerade rausgeschickt. Viel Erfolg beim Lernen
#11
@Schnecke: ich wollte mir gerade die Fälle 1-10 die du eingestellt hast herunterladen aber irgendwie funktioniert der Link bei mir nicht. Wenn ich Ihn anklicke kommt nur "404-Error" weil die Seite nicht gefunden werden kann.
Arbeitsvertragsrecht Fall Und Lösungen Deutsch
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#2
In den Kursunterlagen sind keine Fälle drin. Und außerdem darf daraus aus urheberrechtl. Gründen nichts kopiert werden. Einsendearbeiten und Kurseinheiten kann man im Studienzentrum einsehen. #3
Stimmt, man kann sowohl Klausuren als auch Skripte da einsehen, war zb gestern vor Ort in München. Leider sind oft keine Lösungen dabei und wenn man das Modul nicht belegt hat, woher kann man dann die Lösungen bekommen? Arbeitsrecht Themengebiete • Arbeitsrecht und Praxis RA Richter. Danke
LExi
#4
Auch Beleger haben keine Lösungen zu alten Klausuren
Ich persönlich halte es für suboptimal, wenn man die EAs nicht machen muß aber die Klausur schreibt. Man kennt das Skript nicht, die EAs nicht und fischt im Trüben. Da hätte ich lieber das Geld ausgegeben und das Modul normal belegt und die EAs zur Übung gemacht. #5
Ich habe das Modul belegt und auch die EAs gemacht. Aber in meinen vorherigen Klausuren hat das nie shalb habe ich nun für Arbeitsvertragsrecht mir 2 Bücher besorgt. Einmal Gitter/Michalski/ Frotscher 50 Fälle mit Lösungen und Joachim Gruber Standardfälle Arbeitsrecht.