Auf dem Foto sind zu sehen: Oberbürgermeister Jürgen Dupper (stehend, von rechts), Petra Spicker (BVS), Maximilian Weininger (BVS), Walter Simader (Personalreferent Stadt Passau), Julia Scholz (Personalamt Stadt Passau), Petra Seibert (Leiterin Grund- und Mittelschule St. Nikola), Eva Madlindl (Personalamt Stadt Passau) und Herbert Zillinger (Personalamtsleiter Stadt Passau). Passau
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Ich danke den Verantwortlichen der BVS, dass sie in Zusammenarbeit mit dem städtischen Personalamt die Durchführung des 'Vor-Ort-Lehrgangs' erneut ermöglicht haben. Angesichts der weiterhin großen Zahl an Anmeldungen in unserer Region ist diese dezentrale Lösung für alle Beteiligten von Vorteil. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wünsche ich besten Erfolg, auch für ihre spätere berufliche Laufbahn. " Ausschlaggebender Grund für die Schaffung des Angebotes war das Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung (TVöD-VKA) zum 01. 01. 2017. So ist in Bayern für Eingruppierungen ab der Entgeltgruppe 6 nun die sog. "Erste Prüfung" bei der BVS abzulegen, welcher der BL I vorausgeht. Beschäftigtenlehrgang 1 bayern 3. Andernfalls kann lediglich eine Eingruppierung in einer darunterliegenden Entgeltgruppe erfolgen. Hiervon betroffen sind vorwiegend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus anderen beruflichen Zweigen in den öffentlichen Dienst gewechselt sind. Hinzu kommt, dass der Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst auch immer häufiger die Allgemeine Innere Verwaltung betrifft und Bewerber ohne die entsprechende Verwaltungsausbildung verpflichtet sind, den Beschäftigtenlehrgang I zu absolvieren.
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Mit dem Prüfungszeugnis wird die Bezeichnung "Verwaltungsfachkraft" verliehen. Hilfsmittel Die zugelassenen Hilfsmittel ergeben sich aus der Hilfsmittelregelung. Für den BL I wird das Grundwerk der VSV Bayern benötigt und soll bereits zur ersten Unterrichtsveranstaltung mitgebracht werden. Die VSV ist ein Loseblattwerk, das über den Buchhandel oder den Boorberg-Verlag bezogen werden kann. Der Ergänzungsband zur VSV wird nicht benötigt. Eingruppierung – Entgeltordnung (VKA) / 8.7 Nummer 7: Ausbildungs- und Prüfungspflicht | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe. Termin und Ort Lehrgangsbeginn Februar Juni/Juli Lehrgangsorte Augsburg, Bayreuth, Kempten, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim und Würzburg Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg, Würzburg Gebühren Lehrgang 3. 730 € Fachprüfung I 530 € Die Gebühren für die Unterkunft und Verpflegung beim Abschlusslehrgang finden Sie beim jeweiligen Lehrgang. Anmeldung Bitte melden Sie sich unter Verwendung des beim Lehrgang hinterlegten Anmeldeformulars an. Der Anmeldeschluss für den Beschäftigtenlehrgang I - Beginn Februar - ist der 30. September des Vorjahres.
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Nach Abs. 2 ist eine
Erste Prüfung abzulegen für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2 und die hierauf aufbauenden Eingruppierungen bis Entgeltgruppe 9a. Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 5 bis 9a ist sonach entweder eine einschlägige 3-jährige Berufsausbildung erforderlich oder ist eine Erste Prüfung abzulegen. Nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung der VKA vom 11. 11. 2016 bestehen keine Bedenken, im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände Bayern und Saarland in Abstimmung mit dem KAV Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst ( Teil A Abschn. Beschäftigten lehrgang 1 bayern. I Ziffer 3) sowie im Kassen- und Rechnungswesen ( Teil B Abschn. XIII) abweichend von Nummer 7 der Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen auch ohne Erste Prüfung in die Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2 einzugruppieren. Zweite Prüfung abzulegen für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 2 und die hierauf aufbauenden Eingruppierungen bis Entgeltgruppe 12.
Erfolgreiche Mitarbeiter/innen durften Landrat Josef Laumer und die Leiterin Personal und Organisation am Landratsamt, Karin Wutzlhofer, am Dienstag persönlich beglückwünschen und auszeichnen. Judith Franz und Christian Littich schlossen den Beschäftigtenlehrgang I mit überragenden Leistungen ab. Judith Franz, derzeit in der Führerscheinstelle tätig, kam mit einer Gesamtnote von 1, 20 auf Platzziffer 4 von 375 Prüflingen in Bayern. Christian Littich aus dem Sachgebiet Finanzwesen erreichte gar die Gesamtnote 1, 0 und Platzziffer 1. "Dieses Ergebnis macht uns als Arbeitgeber natürlich sehr stolz und beweist, dass die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche berufliche Weiterbildung im Landratsamt sehr gut sind. Beschäftigtenlehrgang 1 bayer cropscience. ", so Karin Wutzlhofer und Landrat Josef Laumer ergänzte: "Von gut ausgebildeten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern profitieren alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Landkreis. " Der Dank von Judith Franz und Christian Littich ging auch an den Landkreis zurück. "Gerade in der Corona-Zeit wurden wir sehr gut unterstützt und konnten auch viel von zu Hause aus regeln.