Deutsch-Iranische Juristenvereinigung e. V.
Registernummer
VR 19514
Vollname
Kurzname
Land
Bundesrepublik Deutschland
Ort
Berlin
Firmensitz
10629 Berlin, Wielandstr. 18
Gründungsdatum
01. 08. 2007
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Deutsch Iranische Juristenvereinigung 1
Im Jahr 2005 konzentrierte sich unsere Vereinigung vor allem darauf, den deutsch-iranischen Rechtsalmanach herauszugeben und ein Netzwerk deutscher und iranischer Juristen aufzubauen. Dazu hat die Vereinigung ihren Mitgliedern Gelegenheit gegeben, ihre Tätigkeitsschwerpunkte und besonderen Erfahrungen über einen Link zu ihrer Website bekannt zu geben. Der Rechtsalmanach gibt einen Überblick über das deutsche Rechtssystem synoptisch in deutscher und persischer Sprache. Die ausgewählten Rechtsgebiete, darunter auch das deutsche IPR, wurden in insgesamt 24 Kapiteln dargestellt. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsarbeit unserer Mitglieder, die sowohl iranischen Juristen als auch Nichtjuristen eine verständliche Einführung in die wichtigsten deutschen Rechtsgebiete geben wird. Deutsch-Iranische Juristenvereinigung e.V. kurze Kreditauskunft, Handelsregisterauszug, Handelsregisterabschrift. Der Deutsch-Iranische Rechtsalmanach ist im Oktober 2010 erschienen. Neben familien-
und erbrechtlichen Themen liegt insbesondere seit 2013 ein besonderer Schwerpunkt auf die Vermittlung von
Wissen zu wirtschaftsrechtlichen Themen.
Deutsch Iranische Juristenvereinigung Deutsch
Am Freitag, den 13. Oktober 2017 um 14 Uhr s. findet die jährliche
Mitgliederversammlung und Tagung der DIJV im Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht im Mittelweg 187 in 20148 Hamburg statt. Den Auftakt bietet eine Vortragsreihe von 14:00 bis 16:45 Uhr, erneut mit besonderem Fokus auf den deutsch-iranischen Wirtschaftsverkehr. Im Anschluss findet daran findet die Mitgliederversammlung statt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte
Die
Deutsch-Iranische Juristenvereinigung e. V. hat im Zeitraum vom
29. 10. 2016 bis zum 31. 2016 eine Delegationsreise in den Iran
veranstaltet, mit dem Ziel, die wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen
vor Ort zu untersuchen und die jeweiligen Teilnehmer der
Delegationsreise mit dem im Iran geltenden Rechtsrahmen für
wirtschaftliche Aktivitäten bekannt zu machen. Einen Bericht erhalten
Sie hier. Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. (DIS)
veranstaltet am 15. Mitgliedantrag Deutsch-Iranische Juristenvereinigung e.V.. 03. 2016 in Köln eine Vortragsreihe zum Thema
"Arbitration & Iran".
Deutsch Iranische Juristenvereinigung Online
Salger/Trittmann), Kapitel zu Ägypten, C. H. Beck Verlag, Erscheinungsjahr: 2019. Co-Autor: Handbuch Internationales Handelsvertreterrecht – Wettbewerbsvorteile auf ausländischen Märkten), Hrsg. Rödl & Partner, 3. Deutsch iranische juristenvereinigung deutsch. Auflage., Bundesanzeiger Verlag, Kapitel zu Ägypten, Erscheinungsjahr: 2018. Komplette Liste der Veröffentlichungen: Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch, Französisch und Spanisch Dr. Christian Ule Tel. +20 2 2391 4344
CBBL-Partneranwalt Practice Group Arbitration / Schiedsgerichtsbarkeit Rechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai), CBBL-Partnerkanzlei Ägypten CV English Ausbildung Dr. Ule wurde 1964 in Heidelberg geboren. und verbrachte seine Schulzeit in Tripolis, Amman, Kairo, Alexandria und Chicago, Ill. Nach seinem Studium der internationalen Beziehungen und Wirtschaftswissenschaften an der Northwestern University in Evanston, Illinois (Chicago), studierte Dr. Impressum - Deutsch-Iranische Juristenvereinigung e.V.. Ule Rechts- und Islamwissenschaften an den Universitäten in Heidelberg, Mainz und Alexandria (Ägypten). Er legte 1990 sein 1. Staatsexamen ab und absolvierte 1994 das 2. Staatsexamen in Rheinland-Pfalz (Oberlandesgericht Koblenz). Seine Promotion über das 'Recht der Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe – am Beispiel des Nils' zum doctor iuris der Universität Mainz schloss er im November 1997 ab. Zulassungen Rechtsanwalt, Frankfurt am Main, seit 1995 Advocate (DIFC, Dubai), seit 2012 Mitgliedschaften Deutscher Anwaltsverein (DAV), Berlin; Rechtsanwaltskammer (RAK), Frankfurt am Main; American Bar Association (ABA), Chicago (Illinois); Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht e.
Unter anderem werden Vertreter des Teheran
Regional Arbitration Center (TRAC) und des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie anwesend sein. Nähere Informationen entnehmen Sie
bitte dem Flyer. Die Internationale Atomenergiebehörde IAEA hat am 16. Januar 2016
der Islamischen Republik Iran bescheinigt, alle Pflichten des Abkommens
vom 14. Juli 2015 (JCPOA) erfüllt zu haben. Deutsch iranische juristenvereinigung online. Hiermit hat nicht nur der
lang anhaltende Streit um das iranische Nuklearprogramm ein Ende,
sondern auch die Wirtschaftssanktionen werden nunmehr schrittweise
aufgehoben werden. In einem ersten Schritt haben der
Außenminister der Islamischen Republik Iran, Herr Javad Zarif, und die
hohe Vertreterin der EU, Frau Frederica Mogherini, in einer gemeinsamen
Pressekonferenz die Wirtschaftssanktionen gegen den Iran durch die
Europäischen Union nach Maßgabe des JCPOA (vgl. Ziffer 16, Annex V JCPOA
i. m. Ziffer 1 und Anhang 1 des Annex 2 JCPOA) für aufgehoben
erklärt. Der JCPOA sieht eine teilweise Aufhebung der
Wirtschaftssanktionen gegen den Iran vor.