Er ist allerdings dazu verpflichtet, einen Wahlvorstand zu stellen, der die Neuwahl des Betriebsrats vorbereitet und durchführt. In den Fällen der erfolgreichen Wahlanfechtung und der Auflösung des Betriebsrats wegen grober Pflichtverletzung endet mit dem Eintritt der Rechtskraft der entsprechenden gerichtlichen Entscheidung die Amtszeit des Betriebsrats sofort, der Betriebsrat hört dann sofort auf zu existieren. Nach Rücktritt: Der Weg ist frei für Neuwahlen im UKGM-Betriebsrat. Im Fall der Auflösung des Betriebsrats wegen grober Pflichtverletzung setzt das Gericht den Wahlvorstand für die Neuwahl ein. Im Falle der erfolgreichen Wahlanfechtung ist unter Juristen umstritten, welche Möglichkeiten es für die Bestellung des Wahlvorstands für die Neuwahl gibt. Video: "BETRIEBSRAT: VORZEITIGE NEUWAHL – Wann muss der Betriebsrat vorzeitig neu gewählt werden? "
Br-Forum: Betriebsrat : Rücktritt + Neuwahl Erzwingen? | W.A.F.
Tut er es nicht, solltet Ihr den BR wenigstens dazu auffordern. Auch die Gewerkschaft könnte Euch unterstützen (Mitgliedschaft vorausgesetzt). Erstellt am 03. 2013 um 19:59 Uhr von Hoppel
@ All
Ich verstehe es nicht! BR-Forum: Betriebsrat : Rücktritt + Neuwahl erzwingen? | W.A.F.. Hält ein AG die Spielregeln des BetrVG nicht ein, wird in diesem Forum nicht lange rumgezappelt und direkt mit den Möglichkeiten Einigungsstelle, Rechtsanwalt, Arbeitsgericht gewunken... Arbeitet ein BR nicht so wie es sein sollte kommt fast ausschließlich die Empfehlung, die nächste BR-Wahl abzuwarten und so weiter und so fort. In angefragtem Fall kann nicht beurteilt werden, in welchem Ausmaß diesem BR tatsächlich grobe Pflichtverstöße vorgeworfen werden können. Aber wenn tatsächlich massive Pflichtverstöße beweisbar vorliegen sollten, kann es keine Lösung sein, diesen Zustand noch ein weiteres Jahr hinnehmen zu sollen. Auch täte es manch einem BR mehr als gut, mal einen Schuss vor den Bug zu bekommen, indem ein Antrag auf Auflösung des BR gestellt wird. @ Riam
Wie vollkommen richtig geschrieben wurde, kann eine Neuwahl nicht so erzwungen werden, wie Du Dir das vorstellst.
Nach Rücktritt: Der Weg Ist Frei Für Neuwahlen Im Ukgm-Betriebsrat
Hilfe: Der BETRIEBSRAT tritt zurück
Es kann Situationen geben, in denen ein Betriebsrat sich entscheidet, zurück zu treten. Gründe können z. B. Konflikte im Gremium oder in der Belegschaft sein. Mit der Mehrheit seiner Mitglieder (absolute Mehrheit, im 9köpfigen Gremium sind das z. 5 von 9, die dem Rücktritt zustimmen müssen! ) kann der Betriebsrat seinen Rücktritt beschließen (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 3). "Der zurückgetretene BR bleibt bis zur Wahl eines neuen BR im Amt (vgl. § 21 BetrVG RN27) und führt solange die Geschäfte weiter (vgl. § 22 BetrVG). Ruecktritt betriebsrat neuwahl. Er ist verpflichtet, zur Durchführung der Neuwahl unverzüglich einen Wahlvorstand zu bestellen. " (Fitting, 25 Auflage, S. 312). Aber ACHTUNG: Wenn alle Mitglieder des Betriebsrats einschließlich der Ersatzmitglieder ihr Amt niederlegen, dann verhält es sich anders. In diesem Falle spricht man von einem kollektiven Rücktritt, der dazu führt, dass sich der Betriebsrat auflöst. Die Fortführung der Amtsgeschäfte kommt nicht in Betracht, bis zur Neuwahl eines Betriebsrats gibt es eine betriebsratslose Zeit!
W. A. F. Forum für Betriebsratswahlen
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Hallo Zusammen,
ich hoffe, Sie können mir bei folgendem Anliegen helfen:
Wir haben bereits einen Betriebsrat, der höflich formuliert nicht so arbeitet wie er sollte. Die Aufgaben werden nicht wahrgenommen, Entscheidungen getroffen die zwar uns Mitarbeiter betreffen aber ohne unser Wissen. Null Kommunikation, null Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern und kein Interesse daran, sich weiterzubilden. Als der BR neu gegründet wurde, haben die BR Mitglieder einmalig an einem 3 Tägigen Seminar teilgenommen und richten leider mit ihrer Unwissenheit mehr Schaden an als es sein sollte/müsste. Ich habe gelesen, dass man mind. 25% braucht um eine Neuwahl zu erzwingen. Ist das korrekt? Diese 25% hätten wir in jedem Fall zusammen. Aber wie geht es danach weiter? Ich bin über jede Hilfe dankbar
VG
Riam
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14 Antworten
Erstellt am 03. 04. 2013 um 14:11 Uhr von rolfo
Die 25% aller Wahlberechtigten müssen beim Arbeitsgericht die Auflösung des BR beantragen, siehe § 23 Abs. 1 BetrVG.