6. 2006 wurde aus dem Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft der Immobilienkaufmann. Hier kann man Fragen zur Ausbildung stellen. Weiterbildung
Alle weiterbildungsvarianten, Umschulungen und Zusatzseminare
1. 229
Datenbank-Entwicklung
Du findest die richtige Software nicht? Eigenentwicklung per MS Access, SAP, VDF oder OpenOffice ist angesagt? Fragen und Antworten um die eigene Entwicklung für die Verwaltung. Kantine
Das Forum für Themen von Profis vom Immobilien-Azubi bis zum Vermieter und Verwalter
139
2. Mieterforum von mietern für mister jack. 395
Was nicht passt - der Small-Talk
Für den Spaß zwischen dem Mieten, Vermieten und Verwalten. Hier passt alles rein was nicht passt - hier wird's passend gemacht! Erlaubt ist jedes Thema... Nicht nur für Immo's...
465
9. 634
Insider Forum
Alles was nur Insider angeht;)
75
1. 282
- Mieterforum von mieten für mieter youtube
- Mieterforum von mietern für mister good
Mieterforum Von Mieten Für Mieter Youtube
Berlin ( dpa / tmn). Vielen Mietern graut es vor der Heizkostenabrechnung im kommenden Jahr. Wie hoch wird die Nachzahlung oder die neue Abschlagszahlung angesichts der rapide gestiegenen Gas- und Ölpreise werden? Wer die Abschlagszahlung etwa für die Heizkosten gar nicht oder nur teilweise begleicht oder begleichen kann, dem droht die fristlose Kündigung. Das teilt der Deutsche Mieterbund (DMB) mit. Mieterzeitung: Von Mietern für Mieter. Und zwar bereits dann, wenn die rückständige Summe mehr als eine Monatsmiete beträgt. Ob auch ein Versäumnis der 30-tägigen Zahlungsfrist für die Nebenkostennachzahlung zur Kündigung führen kann, ist nicht höchstrichterlich geklärt. Erste Urteile von Amts- und Landgerichten legen den Verdacht aber nahe. Etwaige Unklarheiten oder Fehler sollten dem Vermieter innerhalb der Frist unverzüglich angezeigt werden, teilt der DMB mit. Allerdings sollten Mieter die Rechnung zunächst unter Vorbehalt begleichen. Sparen, Vorausberechnen, Rat einholen
Laut DMB ist es daher ratsam, schon jetzt etwas Geld anzusparen, um im kommenden Jahr die Mehrkosten begleichen zu können.
Mieterforum Von Mietern Für Mister Good
Wir bieten hier keine Rechtsberatung an. Antworten resultieren aus persönlichen Erfahrungen, sind aber nicht als Rechtshinweise zu verstehen. Willkommen im Forum
Die Regeln
bitte vor der Nutzung des Forums lesen! Mietrecht Allgemein
Miete
Forum zu Fragen der Miete, zu Mieterhöhung und Mietminderungen sowie zum Mietspiegel und Vergleichsmieten. Themen
1, 8k
Beiträge
12k
Mietvertrag
Forum zu Fragen rund um den Mietvertrag sowie daraus erwachsenden Rechten und Pflichten. 2, 3k
15k
3, 2k
24k
Instandhaltung - Reparaturen
Forum zu Fragen rund um Instandhaltung und der Mietsache, sowie Reparaturen und Schönheitsreparaturen an Wohnung und Haus. 2, 4k
16k
Kündigung
Forum zum Thema Kündigung der Mietsache durch Vermieter oder Mieter, Frist und Form der Kündigung sowie zum Thema Räumung. Wohnungsbesichtigung durch Vermieter und Rechte des Mieters - Mieter - Rechte und Pflichten - mietrecht.de Community. 3k
21k
2, 6k
17k
Rechte und Pflichten
786
4, 7k
313
1, 9k
1, 9k
Die Rechtsprechung sagt hierbei, dass der Mieter nur dann zum Streichen der Wohnung verpflichtet ist, wenn die Wände deutlich abgewohnt aussehen. Geht das Aussehen der Wände nicht über ein gewöhnliches Maß des Abwohnens hinaus, besteht keine Pflicht zum Streichen. Sie besteht selbst dann nicht, wenn im Rahmen des Mietvertrages eine entsprechende Klausel festgelegt wurde. Darf der Vermieter bestimmte Regeln aufstellen? Wie in jedem Vertrag trifft auch den Mietvertrag die sogenannte Vertragsfreiheit. Diese besagt, dass die Parteien den Vertrag ausgestalten dürfen wie sie möchten. Grenzen werden hierbei durch ABGB oder im speziellen durch das MRG gesetzt. Mieterforum von mietern für mister good. Klauseln, die gegen diese Gesetzestexte verstoßen, sind zweifelsfrei unwirksam. Sollte der Mieter eine Klausel im Vertrag finden, die unmissverständlich ist oder unverhältnismäßig wirkt, ist die Zuhilfenahme eines Anwaltes oder das Nachfragen bei einer Mietervereinigung von Vorteil. Wer hilft dem Mieter bei Rechtsstreitigkeiten? Zunächst sollten Sie beim Vermieter direkt nachfragen und ihn auf eventuelle Unmissverständlichkeiten hinweisen.