(1) 1 Die Entstehung, die Änderung und das Ende der Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft sowie der Inhalt der gesetzlichen Vormundschaft und Pflegschaft unterliegen dem Recht des Staates, dem der Mündel, Betreute oder Pflegling angehört. 2 Für einen Angehörigen eines fremden Staates, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder, mangels eines solchen, seinen Aufenthalt im Inland hat, kann ein Betreuer nach deutschem Recht bestellt werden. (2) Ist eine Pflegschaft erforderlich, weil nicht feststeht, wer an einer Angelegenheit beteiligt ist, oder weil ein Beteiligter sich in einem anderen Staat befindet, so ist das Recht anzuwenden, das für die Angelegenheit maßgebend ist. Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft - Familienrecht - Gehrlein & Kollegen. (3) Vorläufige Maßregeln sowie der Inhalt der Betreuung und der angeordneten Vormundschaft und Pflegschaft unterliegen dem Recht des anordnenden Staates.
§ 36A Vormundschaft Oder Pflegschaft Vor Der Geburt Des Kindes - Rechtsportal
Darunter zählt die Personen- als auch die Vermögenssorge. Es gibt jedoch auch bestimmte Rechtsgeschäfte, für die der Vormund einer besonderen Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht bedarf. Dazu zählen vor allem große Investitionen oder Veräußerungen, etwa der Kauf oder Verkauf einer Immobilin. Wie kann die Vormundschaft beendet werden? Die Vormundschaft kann durch den Eintritt bzw. Wiedereintritt der elterlichen Sorge beendet werden. § 36a Vormundschaft oder Pflegschaft vor der Geburt des Kindes - Rechtsportal. Auch ein Grund wäre der Eintritt der Volljährigkeit des Mündels oder sein Tod. Wird die Vormundschaft beendet, muss der Vormund das verwaltete Vermögen herausgeben sowie Rechenschaft über seine verwaltende Tätigkeit abgeben. Gibt es verschiedene Vormundschaften? Vormundschaften können verschieden ausgeprägt sein. Bei einer sogenannten Mitvormundschaft werden mehrere Vormünder zugelassen. Der Regelfall ist und bleibt jedoch, dass nur ein Vormund bzw. ein Ehepaar als Vormund bestellt werden soll, so § 1775 BGB. Bei der Gegenvormundschaft wird neben dem Vormund noch ein Gegenvormund bestellt, der die Aufgaben des Vormunds überwachen und dabei mitwirken soll.
Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft - Familienrecht - Gehrlein &Amp; Kollegen
Darüber hinaus kann eine Vormundschaft erforderlich sein, wenn: beide Elternteile verstorben sind beide Eltern ihre Berechtigung zur gesetzlichen Vertretung des Kindes verlieren der Familienstand eines Kindes nicht zu ermitteln ist (Findelkind) Das Jugendamt kann eine Amtsvormundschaft anordnen. Dies ist unter anderem der Fall, wenn die Eltern nicht verheiratet sind und das Kind einen Vormund benötigt, z. B. weil die Mutter minderjährig ist. Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung: Das sind die Unterschiede Die Begriffe Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung werden häufig synonym verwendet – zu Unrecht. Abgrenzung Pflegschaft Vormundschaft Rechtlichen Betreuung - Dingeldein • Rechtsanwlte. Denn während ein Vormund die Verantwortung für alle Lebensbereiche des Kindes übernimmt, bezieht sich eine Pflegschaft lediglich auf einzelne, konkrete Angelegenheiten. Sind die Eltern oder der Vormund eines Minderjährigen beispielsweise verhindert, das Kind im Kindergarten anzumelden, kann diese Aufgabe im Rahmen einer Pflegschaft an einen Ergänzungspfleger übertragen werden. Die Betreuung hingegen gilt ausschließlich für Erwachsene und berührt – im Gegensatz zur Vormundschaft – nicht die Geschäftsfähigkeit des Betreuten.
Abgrenzung Pflegschaft Vormundschaft Rechtlichen Betreuung - Dingeldein &Bull; Rechtsanwlte
Um als außenstehende Person, beispielsweise aus dem Familien- oder Freundeskreis, ein Tätigwerden des Betreuungsgerichts herbeizuführen, kann eine Betreuung dort angeregt werden. Krankheitsbilder, die von § 1896 BGB umfasst sind, sind beispielsweise Demenz, Schizophrenie oder schwere Suchtkrankheiten. Das Betreuungsgericht, in der Regel eine besondere Abteilung des zuständigen Amtsgerichts, prüft nach Antrag oder Anregung, ob die Voraussetzungen des § 1896 BGB vorliegen. Darüber hinaus muss die betroffene Person noch vor Gericht angehört werden und es muss mindestens ein ärztliches Attest vorliegen. Betreuer werden: Keine vorgeschriebene Ausbildung
Für einen Berufsbetreuer gibt es keine explizite Ausbildung. Nach § 1897 BGB bestellt das Betreuungsgericht "eine natürliche Person, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen". Danach kann grundsätzlich jeder gesetzlicher Betreuer werden. Den Begriff "Vormund" gibt es wie gesagt in diesem Zusammenhang nicht mehr.
Um den Betreuten weiter zu schützen, kann ein Einwilligungsvorbehalt beschlossen werden. Dieser hat zur Folge, dass Rechtshandlungen des Betreuten selbst nur wirksam sind, wenn der rechtliche Betreuer zustimmt. Nicht rechtswirksam handeln kann der Betreute nur, wenn er geschäftsunfähig ist. Das ist nach § 104 BGB der Fall, wenn sich der Betreute in einem "Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet", die die freie Willensbildung ausschließt. Zur Betreuung kommt es durch Antrag oder Anregung
In § 1896 BGB sind die Voraussetzungen für eine Betreuung geregelt. Im ersten Absatz heißt es: "Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer (…)". Den Antrag auf Betreuung kann danach nur der zu Betreuende selbst stellen. Die zweite Möglichkeit eine Betreuung zu erreichen, erfolgt durch das Tätigwerden des Betreuungsgerichts von sich aus.