[Bentheim] (Reihe: Das Bentheimer Land, Band 49). Erschienen 1959. - Broschiert
8°, 276 Seiten mit zahlreichen Abb., farbig illustr. Original-kartoniert - kl. ASM Münster e.V.. Stempel/Notiz auf Einband sonst guter Zustand - 1959. MA5893
Kalender, Jahrbuch, Stadtgeschichte
Medium:
📚
Bücher
Autor(en):
Kip, Georg (Bearb. ):
Anbieter:
Antiquariat Ehbrecht
Bestell-Nr. :
205301
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Katalog:
Deutschland und Ostgebiete
Kategorie(n):
Deutschland
Stichworte:
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Jahrbuch Heimatverein Grafschaft Bentheim Fachklinik
Dieser Landkreis, der als einziger den Begriff Grafschaft im Namen führt, dehnt sich über knapp 1000 Quadratkilometer aus. Im Westen grenzt er direkt an die Niederlande. Im Kreisgebiet leben rund 135. 000 Menschen. Doch auch viele Grafschafter, die es über die Grenzen Deutschlands hinaus in die ganze Welt verschlagen hat, halten den Kontakt zur Heimatregion aufrecht.
240 S. mit einigen Abbildungen, kartoniert, (Name auf Titel)---- sonst gutes Exemplar / Das Bentheimer Land, Band 76 - 446 Gramm. Verlag Heimatverein der Grafschaft Bentheim, Nordhorn, 1971. 248 S. mit einigen Abbildungen, kartoniert, (Name auf Titel)---- sonst gutes Exemplar / Das Bentheimer Land, Band 75 - 470 Gramm. Verlag Heimatverein der Grafschaft Bentheim, Nordhorn, 1978. mit einigen Abbildungen, kartoniert---- gutes Exemplar / Das Bentheimer Land, Band 93 - 500 Gramm. Verlag Heimatverein der Grafschaft Bentheim, Bentheim, 1958. 168 S., sowie ca. 10 S. Die Grafschaft im Bilde. Erste Folge mit zahlreichen Abb., kartoniert, (Widmung auf Titel/ etwas gebräunt)--- 354 Gramm. Heimatverein der Grafschaft Bentheim, Bentheim, 1968. Jahrbuch heimatverein grafschaft bentheim tecklemburgo. 239 S. mit zahlr. Abbildungen und Tafeln im Anhang, kartoniert (Widmung auf Titel/Einband etwas fleckig)--- - Das Bentheimer Land, Band 65 - 524 Gramm. Heimatverein der Grafschaft Bentheim, Bentheim, 1959. 214 S. Abbildungen und Tafeln im Anhang, kartoniert--- - Das Bentheimer Land, Band 51 - 424 Gramm.
Die Haftung des handelnden Betriebsratsmitglieds ist ausgeschlossen, wenn dem Vertragspartner bekannt oder infolge Fahrlässigkeit unbekannt war, dass der Vertragsschluss einen außerhalb des gesetzlichen Wirkungskreises des Betriebsrats liegenden Gegenstand betraf oder das durch den Vertrag ausgelöste Honorar entweder ganz oder teilweise nicht nach § 40 Abs. 1 BetrVG erstattungsfähig ist. Ein Arbeitgeber kann sich als Drittschuldner gegenüber einem vom Betriebsrat beauftragten Beratungsunternehmen auch dann darauf berufen, der Betriebsrat hätte die Beauftragung nicht für erforderlich halten dürfen, wenn das Beratungsunternehmen in einem Zivilprozess einen Zahlungstitel für seine Honorarforderung gegenüber dem Betriebsrat erwirkt hat. Tillmanns, Heise, u. a., BetrVG § 40 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. 3 Die vom Arbeitgeber zwingend zu tragenden Kosten – § 40 BetrVG ist nicht abdingbar – können aus der Tätigkeit des Betriebsrats als Gremium, seiner Ausschüsse oder auch aus der Tätigkeit einzelner Mitglieder entstehen. Unter § 40 BetrVG fällt allerdings nicht die Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsversäumnissen von Betriebsratsmitgliedern.
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Erforderlich ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen dann, wenn dem Betriebsrat die nötige Sachkunde fehlt, um eine bestimmte, ihm gesetzlich zugewiesene Aufgabe ordnungsgemäß wahrnehmen zu können. Die Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts wird z. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Betriebsrat – Vorgehensweise, Möglichkeiten & Kosten. bejaht bei schwierigen Rechtsfragen und bei Vorbereitungen für einen Interessenausgleich und Sozialplan. Ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Sinne des § 80 Abs. 3 BetrVG erforderlich, darf der Betriebsrat den Anwalt aber trotzdem erst dann einschalten, wenn er sich über die Einzelheiten der Anwaltsbeauftragung (vor allem Thema, Person, Kosten) mit dem Arbeitgeber geeinigt hat. Können sich Betriebsrat und Arbeitgeber nicht einigen, kann der Betriebsrat die Zustimmung des Arbeitgebers vom Arbeitsgericht ersetzen lassen.
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Rz. 34 Der Betriebsrat kann einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen in einem Rechtsstreit betrauen, wenn er dies nach pflichtgemäßer, verständiger Würdigung aller Umstände für erforderlich halten durfte (siehe die Parallelwertung für den Wahlvorstand in BAG, Beschluss v. 11. 2009, 7 ABR 26/08). Dies ist bei der Durchführung von Beschlussverfahren in aller Regel der Fall. Nur in Ausnahmefällen kann etwas anderes gelten, wenn z. B. die Durchführung des Verfahrens offensichtlich aussichtslos (LAG Niedersachsen, Beschluss v. Beauftragung eines Anwalts - Hinweise für Betriebsrat. 29. 1. 2007, 6 TaBV 66/05) oder mutwillig ist (s. o. Rz. 28). Tritt ein Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigter des Betriebsrats in einer Einigungsstelle auf und hat er mit dem Betriebsrat eine Honorarvereinbarung getroffen (im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall waren dies 290 EUR/Stunde), bedarf es ungeachtet der Frage, ob sie überhaupt erforderlich ist, der Textform gemäß § 3a Abs. 1 Satz 1 RVG. Eine Honorarvereinbarung zwischen Betriebsrat und dessen Verfahrensbevollmächtigten in der Einigungsstelle ist nach Auffassung der Instanzrechtsprechung – wenn überhaupt – allenfalls in Höhe des Honorars des betriebsfremden Beisitzers denkbar ( LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 16.
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Nach § 40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber nur solche durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehenden Honorarkosten zu tragen, die der Betriebsrat für erforderlich halten durfte. Bei der Prüfung der Erforderlichkeit ist der Betriebsrat gehalten, die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts einerseits und die berechtigten Interessen des Arbeitgebers gegeneinander abzuwägen. Der Betriebsrat darf bei der Wahl seiner Rechtsverfolgung bzw. 40 betrvg rechtsanwalt in berlin. -verteidigung das Interesse des Arbeitgebers an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht nicht missachten. Stehen ihm zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte mehrere gleich geeignete Möglichkeiten zu Verfügung, muss er die für den Arbeitgeber kostengünstigere auswählen. Der Betriebsrat muss die Erforderlichkeit u. a. folgender, ggf. auch unterschiedlich zu beurteilender Punkte prüfen: a) Beauftragung (irgend)eines Rechtsanwalts ("Ob"), b) Auswahl des zu beauftragenden Rechtsanwalts ("Wer", ortsansässig oder von außerhalb), c) Art und Höhe der Vergütung, also etwa gesetzliche Vergütung oder Stundenhonorar ("Wie hoch?
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Der Beschluss des Betriebsrats, "sich beraten zu lassen", ist fatal: Nach h. M. ist nämlich eine Beratung nur durch Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG (nach vorheriger Vereinbarung mit dem Arbeitgeber) oder nach § 111 BetrVG zulässig. "Wie ein Rechtsanwalt für den Betriebsrat tätig werden soll, ob bspw. in Vorbereitung eines Beschlussverfahrens, zur Wahrung oder Verteidigung von Rechten des Betriebsrats oder aber allein zur Vermittlung notwendiger Rechtskenntnisse bestimmt sich nach dem Mandat, das der Betriebsrat ihm erteilt. 40 betrvg rechtsanwalt 2019. Der Inhalt des Mandates ist wiederum vom Betriebsrat als Gremium vorab in einem Beschluss festzulegen. Nach den hier gefassten jeweiligen Beschlüssen des Betriebsrates soll aber der jetzige Verfahrensbevollmächtigte damit beauftragt werden, den Betriebsrat außerhalb eines Beschlussverfahrens oder eines Verfahrens vor der Einigungsstelle zunächst darüber zu beraten, ob ihm in Bezug auf die beiden Sachverhalte überhaupt Rechte aus dem Betriebsverfassungsrecht zukommen.
Es muss also keine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat hinsichtlich der Person, des Honorars und des Gegenstandes der Sachverständigentätigkeit getroffen werden. Der Betriebsrat hat vielmehr einen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung der Frage, ob die Hinzuziehung des Rechtsanwalts erforderlich ist. 40 betrvg rechtsanwalt en. Bei dieser Beurteilung muss er die Interessen der Belegschaft gegen die Interessen des Arbeitgebers, insbesondere an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht, abwägen. Stehen im also mehrere Möglichkeiten zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte offen, die gleich geeignet sind, muss er die für den Arbeitgeber kostengünstigste wählen. Der Betriebsrat muss bei der Beurteilung der Erforderlichkeit insbesondere zwei Stufen unterscheiden, bezüglich derer sein Abwägungsergebnis abweichen kann. Zunächst ist zu ermitteln, ob die Beauftragung eines Rechtsanwalts an sich erforderlich ist. Anschließend ist die Erforderlichkeit der Vergütung des Rechtsanwalts durch ein Stundenhonorar zu beurteilen.