Bei der Beitragszusage mit Mindestleistung [1] verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung von bestimmten Beiträgen für den Aufbau einer bAV. Dabei garantiert er eine Mindestleistung bzw. den Erhalt der eingezahlten Beiträge abzüglich der für die Absicherung der biometrischen Risiken verbrauchten Beträge. Ferner muss er in diesem Zusammenhang auch das planmäßige Versorgungskapital (Beiträge und die daraus erzielten Erträge) auf der Grundlage der Beiträge für Leistungen der Altersvorsorge zur Verfügung stellen. Die Höhe der Versorgungsleistung hängt daher vor allem vom Investitionserfolg der Beiträge ab. Die Beitragszusage mit Mindestleistung ist nur möglich im Zusammenhang mit einer Durchführung der bAV über Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. [2] Grund ist, dass nur in diesen Durchführungswegen "echte", als Entgelt des Arbeitnehmers geltende Beiträge gezahlt werden. Sie ist in Höhe der "Mindestleistung" eine Leistungszusage. Bei Beitragszusagen mit Mindestleistung ist das Risiko zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
- BEITRAGSZUSAGE MIT MINDESTLEISTUNG – BVUK.
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- Beitragszusage mit Mindestleistung: Garantie für eingezahlte Beiträge - FOCUS Online
Beitragszusage Mit Mindestleistung – Bvuk.
Zum 01. 01. 2002 wurde in § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG die sog. Beitragszusage mit Mindestleistung als unter die betriebliche Altersversorgung fallend definiert. Eine solche Zusagegestaltung liegt vor, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zu zahlen und für Leistungen zur Altersversorgung das planmäßig zuzurechnende Versorgungskapital auf der Grundlage der gezahlten Beiträge (Beiträge und die daraus erzielten Erträge), mindestens die
Summe der zugesagten Beiträge, soweit sie nicht rechnungsmäßig für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurden, hierfür zur Verfügung zu stellen. Bei der Unterstützungskasse und der Direktzusage ist diese Zusagegestaltung nicht vorgesehen. Bei der Beitragszusage mit Mindestleistung steht der Arbeitgeber nur für die Summe der (unverzinst) zugesagten Beiträge ein, wobei Risikoanteile den Anspruch mindern.
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Die Beitragszusage mit Mindestleistung ist ein Begriff aus der BAV. Bei der Beitragszusage mit Mindestleistung wird die Zahlung eines bestimmten Rentenhöhe zu Rentenbeginn zugesagt. Jedoch trägt der Arbeitnehmer das Anlagerisiko über die Beitragszusage mit Mindestleistung allein. Der Arbeitgeber übernimmt bei der Beitragszusage mit Mindestleistung die Garantie, dass zur Altersversorgung am Ende mindestens die Summe der zugesagten Beiträge zur Verfügung steht. Eine Verzinsung ist nicht zu berücksichtigen. Die Beitragszusage mit Mindestleistung ist nur bei den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse möglich. Related entries
Beitragszusage Mit Mindestleistung: Garantie Für Eingezahlte Beiträge - Focus Online
Bei beitragsorientierten Systemen ist zu unterscheiden, ob sie auf einer beitragsorientierten Leistungszusage [1] oder auf einer Beitragszusage mit Mindestleistung [2] beruhen. Seit dem Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) zum 1. 1. 2018 können sie auch auf einer reinen Beitragszusage [3] beruhen. 4. 1 Beitragsorientierte Leistungszusage Bei der beitragsorientierten Leistungszusage [1] sagt der Arbeitgeber eine Versorgungsleistung zu und teilt dem Arbeitnehmer den Betrag mit, den er für diese zur Finanzierung aufwendet. In der Praxis berechnet der Arbeitgeber daher oft die zugesagte Leistung anhand der Beiträge, die er für die Versorgung aufwenden möchte. Kerngedanke der beitragsorientierten Leistungsgestaltung ist die Vorgabe eines Beitragsvolumens, variierbar im Zeitablauf und in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Ertragslage des Unternehmens. Die erreichbare Versorgungsleistung ergibt sich hier als Ergebnis aus den verwendeten Verrentungsparametern, ähnlich der Tarifgestaltung eines Versicherers.
Die Versorgungsleistung umfasst damit die Beiträge nebst erzielter Erträge, mindestens jedoch die Summe der Beiträge abzüglich des Teils, der zur Abmilderung eines → biometrischen Risikos verbraucht wurde. Diese Zusageart ist bei den → Durchführungswegen Pensionsfonds, Pensionskasse oder → Direktversicherung möglich.