Zusammenfassung: Zum Anspruch auf Kindergeld. Guten Tag, ich bin Grenzgänger und arbeite in der Schweiz. Ich habe 2 Kinder und habe beim ersten Kind von Geburt an Kindergeld in Deutschland bekommen, da ich in diesem Zeitpunkt noch nicht in der Schweiz gearbeitet habe. Beim 2. Kind habe ich wieder Kindergeld beantragt. Nun hat mir die Familienkasse das Kindergeld gestrichen und fordert das Komplette Kindergeld zurück. Ich verstehe das nicht, ich zahl doch in Deutschland Steuern und mein Wohnsitz ist auch in Deutschland. Kann man etwas dagegen tun, zB. das Kindergeld auf meine Frau übertragen damit der Anspruch in Deutschland bleibt? Mutterschutz, Elternzeit & Kindergeld für Grenzgänger. Mit freundlichen Grüßen
Gabriel B.
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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Kindergeld In Der Schweiz
In der Schweiz gibt es eine Familienzulage (Kindergeld), das pro Kind jeden Monat von der Ausgleichskasse ausbezahlt wird. Jedes Jahr sind dies rund 5 Milliarden Franken. Wer wieviel pro Kind erhält, ist allerdings nicht einheitlich geregelt, denn die Höhe der Familienzulage ist Sache der Kantone. Der Bund hat lediglich die Grundlagen festgeschrieben. Dazu gehört auch die Mindesthöhe von derzeit 200 Franken pro Kind und Monat. Je nach Kanton kann es aber auch bis zu fast dem Doppelten mehr sein - siehe So hoch ist Ihre Familienzulage (Kindergeld)
Die Familienzulage wird bis zum vollendeten 16. Altersjahr ausbezahlt. Danach erhalten Sie bis zum 25. Kindergeld im Ausland: Leistungen in der EU und Schweiz - artax. Lebensjahr für Ihr Kind eine Ausbildungszulage von mindestens 250 Franken/Monat, sofern es noch in der Ausbildung ist. Die Familienzulage wird unter Umständen auch für Ihre Kinder, die nicht in der Schweiz sondern im Ausland leben, ausbezahlt. Wer erhält die Familienzulage? Die Familienzulage wird im Normalfall an dem arbeitenden Elternteil ausbezahlt, egal ob Sie Voll- oder nur Teilzeitangestellte sind.
Kindergeld In Der Schweiz 3
Welche Leistungen sind möglich? Deutsche im Ausland haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie in Deutschland weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden und die Kinder ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Innerhalb der EU können die Kinder auch einen Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben. Aber auch wer im Ausland wohnt und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten. Wer beschäftigt oder selbstständig erwerbstätig ist, unterliegt den Rechtsvorschriften desjenigen EU-Mitgliedsstaates, in dem er arbeitet. Kindergeld in der schweiz 3. Ein entsandter Arbeitnehmer unterliegt jedoch weiterhin den Vorschriften des Entsendestaates. Ansonsten gelten die Regelungen des Landes, in dem die Person oder die Familie lebt. Wer im Ausland wohnt und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann Kindergeld als Sozialleistung erhalten, wenn der Antragsteller in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit steht oder als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig ist oder in Deutschland beschäftigt oder selbstständig erwerbstätig ist oder Rente nach deutschen Rechtsvorschriften bezieht, Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes ist und in einem der Mitgliedstaaten lebt.
Kindergeld In Der Schweizerische
Damit liegt Thailand nach Frankreich und Italien bereits an dritter Stelle und hat Deutschland und Spanien mit der Summe überwiesener Kinderrenten überholt. Man muss wissen: Es sind nicht die Kinder, die Anspruch auf Kinderrenten haben, sondern Väter und Mütter, falls sie eine Rente der IV oder der AHV bekommen – und Kinder haben. Die Kinderrente beträgt 40 Prozent der Vollrente. Bei voller Beitragsdauer sind das je nach Durchschnittseinkommen zwischen 474 und 948 Franken pro Kind. Dass IV-Rentner Anspruch haben auf eine Zusatzrente für Kinder bis 18 Jahren oder bis zum Ende ihrer Ausbildung von höchstens 25 Jahren ist politisch ziemlich unbestritten. Kindergeld in der schweizerische. Fragwürdiger erscheint einigen jedoch der Anspruch auf Kinderrenten für AHV-Rentner. So gab es in Bundesbern verschiedentlich Bemühungen, diese Papi-Renten zu streichen – bisher ohne Erfolg. Gewiss, es gibt auch Mami-Renten, biologisch bedingt jedoch deutlich weniger. Weil also immer mehr Männer auch im fortgeschrittenen Alter noch Kinder zeugen, nimmt die Zahl der Kinderrenten von Jahr zu Jahr zu – seit 2010 um 44 Prozent, in Franken gerechnet gar um 52 Prozent.
Die Familienkasse gewährte Kindergeld für die zwei ältesten Kinder von monatlich 184 EUR, für das dritte Kind 190 EUR und das vierte Kind 215 EUR, also insgesamt 773 EUR, und zog hiervon die Schweizer Familienzulage von insgesamt 744, 42 EUR ab. Infolgedessen setzte die Familienkasse ein monatliches Differenzkindergeld zugunsten der Klägerin in Höhe von 28, 58 EUR fest. Der 14. Senat berechnete das Differenzkindergeld kindbezogen und damit Differenzkindergeld zugunsten der Klägerin für das dritte Kind von monatlich 24, 57 EUR und das vierte von 49, 57 EUR, also insgesamt 74, 14 EUR. Kindergeld in der schweiz 2. Übersteige die Schweizer Familienzulage für das erste und das zweite Kind das Kindergeld, könne dieser übersteigende Betrag nicht mit dem Kindergeldanspruch für die beiden jüngeren Kinder verrechnet werden. Hierfür gebe es im nationalen Recht keine Rechtsgrundlage. Im Übrigen bevorzuge die Berechnung der Familienkasse Anspruchsberechtigte mit maximal zwei Kindern, weil diesen der Überschuss der Schweizer Familienzulage verbleibe.